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Discuto


0 days left (ends 14 Nov)
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LATEST ACTIVITY
LEVEL OF AGREEMENT
MOST DISCUSSED PARAGRAPHS
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P5 M 01 Grundlage für ein Nachhaltigkeits-Manag
14 24
-
P6 NEU: Interne Zwischenbewertung und Erfolgsko
14 27
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P9 M 04 Schulung der MitarbeiterInnen (gilt nic
13 22
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P11 M 06 Gästeinformation bei Beherbergungsbetri
13 17
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P23 NEU: Sozialplan (maximal 2 Punkte)Der Betrie
12 2
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P10 M 05 GästeInformationen der Gäste, BesucherI
11 14
-
P19 M 13 Verbrauchsüberwachung aufzeichnungen
De
11 13
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P121 K 16 Leitungswasser (gilt nur für GEM als MU
10 23
-
P13 M 08 Kommunikation des Gastronomie-Angebots
10 29
-
P108 K 03 Portionspackungen bei Lebensmitteln (gi
9 23
-
P18 NEU: Zugänglichkeit historischer Stätten (nu
9 17
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P15 M 10 Gäste-/BesucherInnenzufriedenheit und-f
9 33
-
P34 NEU: Wärmeregulierung (gilt für BEH, GAS, TA
9 20
-
P35 E 09 Energiesparende Beleuchtungstechnik und
8 20
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P94 G 02 Barrierefreie Nutzung des Angebots (eve
8 14
-
P14 M 09 Ehrliche Werbung Werbematerialien und V
7 17
-
P21 NEU: Externe Dienstleister (nur BEH, TAG und
7 5
-
P142 V 12 Betriebliches Mobilitätsmanagement (kön
7 4
-
P86 R 07 Minimierung von Einwegprodukten im Sani
7 2
-
P111 K 06 Produkte aus biologischer Landwirtschaf
7 19
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P63 A 06 Entsorgung von Fetten und ÖlenGästen wi
6 22
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P106 K 01 GetränkedosenGetränkedosen dürfen in Be
6 19
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P138 V 02 Umweltfreundliche Anreise (Ev. SOLL-Kri
6 15
-
P134 K 38 Vermeidung von Lebensmittelabfall Der B
6 1
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P37 E11 Strom aus erneuerbaren Quellen Der Betri
6 15
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P83 R 04 Abfluss- und Rohrreinigung (ev.SOLL-Kri
5 24
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P132 NEU: Palmöla) Wenn Palmöl verwendet wird, mu
5 14
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P110 K 05 Lebensmittel aus der Region (gilt nich
5 18
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P36 E 10 Heizgeräte und Klimaanlagen /-geräte fü
5 21
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P90 R 20 Handtuch- und Bademantelwechsel im Well
5 1
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P31 E 06 Klima- und Heizungsgeräte Energieeffizi
5 22
-
P60 A 03 Abfalltrennung durch die Gäste / Besuch
5 17
-
P27 E 02 Wärme- und Schalldämmung von Fenstern
5 21
-
P109 K 04 Eier (gilt nicht für TAG und
5 23
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P151 NEU: Unversiegelte Böden (1 Punkt)Mindestens
5 17
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P8 M 03 Beschäftigung und MitarbeiterInnenpolit
5 21
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P59 A 02 Abfalltrennung und Zuführung zum Recycl
5 22
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P93 G 01 Standards bei Neu- und Umbauten (gilt f
4 15
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P117 K 12 Fairer Handel (gilt nicht für TAG und
4 18
-
P65 A 10 Verwendung aufladbarer bzw. wieder befü
4 3
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P64 A 09 Gebrauchte Textilien, Möbel und andere
4 14
-
P101 G 10 Boden- und Wandbeläge a) gestrichen, da
4 15
-
P102 G11 Möbel aus Holz -> ev. streichen(?) -&
4 11
-
P58 A 01 AbfallwirtschaftskonzeptDer Betrieb mus
4 25
-
P139 NEU: Speisentransport (gilt für CAT und GEM)
4 15
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P130 K 31 Biologische Lebensmittel und Getränke
4 22
-
P126 K 21 Unabhängige Kontrolle / AMA Gastrosiege
3 1
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P55 NEU: Abwasserbehandlung am Standort (maximal
3 1
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P152 NEU: Verwendete Arten für die Bepflanzung im
3 2
-
P149 F 02 Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme
3 1
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P96 G 04 Open front Cooler (gilt für BEH, GAS,
3 1
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P143 V 13 Betriebliches Fuhrparkmanagement (könnt
3 14
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P120 K 15 Kein Einsatz von Lebensmittelimitaten (
3 21
-
P32 E 07 Keine Kohle, Heizöle Schweröle, Kohlebr
3 22
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P48 NEU: Wasserschutz und -nutzung (gilt für BEH
3 20
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P115 K 10 Tierschutz (gilt nicht für PRI, TAG, SC
3 16
-
P72 L 05 Luftqualität in Innenräumen In den Inne
3 2
-
P49 W 01 Wasserspartechnika)WC-Spülkästen müssen
3 17
-
P45 E 43 Zeitschaltuhr der Sauna Alle Saunen und
3 3
-
P129 K 30 Fairer Handel a) Es werden mindestens d
2 19
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P131 K 34 Kleinere Portionen Wählbarkeit bei Port
2 19
-
P114 K 09 Ausgewogene Ernährung -> Vorschlag S
2 18
-
P124 K 19 Verpflegung für Seminargäste (als MUSS
2 17
-
P146 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 1
-
P148 F 01 Einheimische oder nichtinvasive gebiets
2 13
-
P107 K 02 Mehrweggebinde (gilt nicht für TAG und
2 20
-
P153 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 0
-
P100 G 09 Farben und Lacke für Innenräume und für
2 11
-
P20 M 33 SOLL->MUSS: Allgemeine Wartung und K
2 21
-
P98 G 05 Klimagerechtes Bauen -> auch beim EU
2 17
-
P26 E 01 Energieausweis oder EnergieerhebungEin
2 18
-
P46 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 5
-
P61 A 04 Abfallbehälter in den ToilettenJede (Da
2 3
-
P66 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 1
-
P7 M 02 Umweltleistungen - Darstellung umgesetz
2 21
-
P75 B 01 Umweltschonender Einkauf: BüropapierBür
2 23
-
P29 E 04 Wirkungsgrad und Wärmeerzeugung Energie
1 20
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P17 M 12 Freizeitangebote und Exkursionen (nur B
1 17
-
P145 Spritspartraining (max. 3 Punkte)a) Der Betr
1 2
-
P144 Service-Lieferflotte (max. 6 Punkte)
a) Zur
1 19
-
P16 M 11 Nachhaltige Produkte (MUSS nur BEH)a) D
1 23
-
P24 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
1 2
-
P12 Gästeinformation auf Schutzhütten (nur für S
1 21
-
P28 E 03 Wartung von Heizkesseln (gilt nicht für
1 6
-
P39 2. Energie (E) - SOLL-Kriterien (neue Kriter
1 17
-
P137 V 01 Öffentliche Ökologisch günstige Verkehr
1 12
-
P30 E 05 Wärmedämmung des Heizkessels, der Speic
1 13
-
P41 E 19 Vorlauftemperatur der Heizung Die Vorla
1 11
-
P42 E 20 Niedertemperaturheizung Der Betrieb bzw
1 12
-
P50 W 02 AbwasserbehandlungDas gesamte Abwasser
1 14
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P53 W 08 Temperatur und Durchflussmenge des Trin
1 14
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P73 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
1 1
LATEST COMMENTS
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Ich würde dieses Kriterium, aus den genannten Argumenten) eher bei der bisherigen (vagen) Formulierung belassen und die zusätzlichen Aspekte bzw. Qualitätsstufen, die das vorhandene Feedback-System abdeckt, als Punkte-Bringer für Soll-Kriterien sehen (div. Nachhaltigkeitsaspekte, Speisenqualität, geregeltes Beschwerdeverfahren etc.). Der Zusatz in Klammer "relevant zur Reduzierung der Teller- und Buffetreste" kann weggelassen werden, es gibt für einen Betrieb auch viele weitere gute Gründe, das Kundenfeedback zu seinem Speiseangebot zu messen.
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Eine der wirksamsten Maßnahmen, um Tellerreste in den Griff zu bekommen, ist das Anbieten unterschiedlicher Portionsgrößen. Dass ein Umweltzeichen-Betrieb mind. 2 verschiede Portionsgrößen anbietet und dies schriftlich in der Speisekarte bzw. Menüplan kommuniziert (zumindest für den Großteil der angeboten Speisen - Ausnahmen soll es bei guter Begründung natürlich geben) sollte u.E. ein Muss-Kriterium nicht nur für CAT sondern auch für BEH, GAS, GEM und TAG sein. Das ist wirklich ein großer Hebel zur Reduktion von Lebensmittelabfall und bei jenen, die ein Buffet haben, ist die Wählbarkeit von Portionsgrößen ja sowieso gegeben (CAT & TAG hätten wohl dieses Kriterium in den meisten Fällen automatisch schon erfüllt). Bei den anderen Maßnahmen zur Wählbarkeit der Beilagen- bzw. Menükomponenten sowie nicht aufgegessenen Speisen sollte u.E. hingegen mit Soll-Kriterien gearbeitet werden, diese Maßnahmen können für den einen Betrieb große Relevanz haben, bei einem anderen hingegen wenig Sinn machen. Auch die Vorgaben zur Art der Kommunikation sollten hier flexibler gestaltet werden, gerade bei der Mitnahme von Essensresten nach Hause empfiehlt sich eher die aktive mündliche Kommunikation durch das Servicepersonal beim abservieren (um nicht von vornherein die Gäste einzuladen, sie übergroße Portionen zu bestellen bzw. diese vom Buttet zu nehmen). Dafür ist aber das Anbieten einer passenden (und umweltfreundlichen) Transportmöglichkeit ein wichtiges Thema, damit nicht die klassische Alufolie zum Einsatz kommt…
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Gesetzliche Regelung haben wir im Lohnbereich, wir wissen aber auch, dass dies dennoch nicht umgesetzt wird, in so einem Fall sehe ich es an sinnvoll an, auch eine gesetzliche Regelung al explizites Kriterium zu haben. Ich würde nur die Formulierung umdrehen: ... beschäftigt Männer und Frauen gleichberechtigt. Warum 'lokale' Minderheiten und nicht Minderheiten generell?
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Zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ein Betrieb gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, auch in Kombination mit Shuttlediensten, Mikro-ÖV ... MUSS der Gast über diese Möglichkeit möglichst anschaulich informiert werden können. Da es im ländlichen Raum allerdings Betriebe gibt, die nur beschwerlich zu erreichen sind (Umsteigen, unattraktive Taktung, denen die finanzielle Möglichkeit fehlt, einen eigenen Shuttle-Dienst bereit zu stellen) erachte ich es als problematisch, dieses Kriterium als „Motivations-MUSS“ für alle Betriebe zu belassen. Wenn ich als Betrieb den Standortnachteil habe, nur beschwerlich oder gar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar zu sein, werde ich Individualreisende nicht motivieren können, öffentlich anzureisen. Wenn MUSS, bitte andere Formulierung. Wichtig ist, die Möglichkeit der Anreise ohne eigenen PKW aufzuzeigen (ähnlich wie beim Barrierecheck) und bei guter öffentlicher Erreichbarkeit diesen Vorteil auch zu bewerben. Gäste für eine umweltfreundliche Anreise zu belohnen, sollte Betrieben als Motivationsmöglichkeit nahegelegt werden und SOLL-Kriterium sein.
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der Vorschlag mit 3 frei wählbaren Lebensmitteln ist für mich gut nachvollziehbar - sollte die Milch als definiertes Bio-Produkt dabei bleiben, würde ich unbedingt wenigstens die "Länger frisch"-Milch dazunehmen - erfahrungsgemäß verwenden viele Betriebe kaum bis gar keine Frischmilch, sondern nur LF-Milch bzw. Haltbarmilch und können so dieses Kriterium umgehen und müssen ein Bio-Produkt weniger nachweisen als andere...
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Prinzipiell bin ich für dieses Kriterium, in der Praxis bes. in der gehobenen Hotellerie gibt es immer wieder Diskussionen: es empfiehlt sich eine Diskussion bei Kosmetikboxen in 4-5 Sternehotels , ebensowie eine gemeinsame Abstimmung wie mit Einwegshampoo,.. aus Fair Trade umgegangen wird. Daher von mir keine Stimme.
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Eine Erhebung und Hochrechnung der Verbrauchsdaten signifikanter, verbrauchsintensiver Geräte durch eingemietete Betriebe (die sich um ein UZ bewerben), hat nur dann einen Sinn, wenn die Ergebnisse auch an die entscheider für Ersatzinvestitionen, mit dem Hinweis auf die Beschaffung von energiesparenden Geräten, weitergegeben wird
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Auch hier frage ich mich, warum die MitarbeiterInnen auf Schutzhütten und von Privatzimmervermietungen ausgenommen sind, wenn diese das Umweltzeichen führen. Allerdings sollten die im Text erwähnten Mustervorlagen für Schulungen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Betriebsarten Rücksicht nehmen.
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Klima:aktiv Standards, nachhaltige Praktiken und Materialien und Bevorzugung lokal vorhandener Materialien halte ich für gut. Die oberen Punkte sind behördlich geregelt. Die Bezugnahme auf die natürliche und kulturelle Umgebung kann sein, aber eine unfreiwillige Umsiedlung von Bewohnern sollte es in Ö generell nicht geben. Da es hier um eine Anpassung an internationale Regeln geht, könnte es aus diesem Grund vorgegeben sein(?).
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Die Installation von Sensoren, bzw. Zentralschlüssel/-karten halte ich auch für kleine Beherbergungsbetriebe für schwierig, insbesondere wenn nur Teile des Hauses renoviert werden. Bei den Leuchtmitteln würde ich jedenfalls auch darauf Bezug nehmen, wie giftig sie in der Herstellung und entsorgung sind.
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Ich kann mir nur vorstellen, dass, z.b. eine auf dem Areal oder im Anschluss an das Areal eines Golfplatzes oder einer anderen Freizeitanlage befindliche Kapelle oder sonstige Stätte von gesamtgesellschaftlichen Interesse, für die Bevölkerung zugänglich bleiben muss. Das sollte allerdings schon bei der Errichtung behördlich geklärt werden, ebenso die entsprechenden Sicherheitsfragen.
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Auch ich verstehe nicht, wie im Zusammenhang mit der Speisenqualität die Teller-und Buffetreste ein Evaluationskriterium sind. Wenn Fragen zu Nachhaltigkeitskriterien in die bereits vorhandenen Evaluationsbögen nicht integrierbar sind (Konzerne). kann es dazu die Möglichkeit eines kleinen Extrafragebogens geben.
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Wenn unter "öffentlich zugänglich gemacht" zu verstehen ist, dass die Unterlagen bei Nachfrage ausgehändigt werden, finde ich diesen Punkt in Ordnung. In dem Punkt, "ggf. eine Politik und Strategien gegen kommerzielle und sexuelle Ausbeutung..." ist nicht verständlich was hier unter "gegebenenfalls" zu verstehen ist. Den Begriff "Bewertungsbericht" würde ich umformulieren zu "internem Bewertungsbericht". Da dieser Begriff vorher nicht vorkommt. Um halbwegs vergleichbare Ergebnisse zu erhalten wäre es hilfreich "Guidelines" zur Erstellung zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel für den Fortschrittsbericht im Global Compact Netzwerk.
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Wenn sich die Umweltleistungen des Betriebes über den gesamten Web-Auftritt verteilen und nicht als eigener Menüpunkt "Nachhaltigkeit" aufscheinen, kommt meist die handelsübliche Marketingsprache zur Anwendung. Da wird ein Betrieb mit Bio-Teilzertifikat schnell einmal zum Bio-Betrieb ... weil es sich für die Kunden besser liest, bzw. zahlreiche Kunden mit dem Begriff "Teilzertifikat" nichts anfangen können. Mit den Forderungen "ehrlich", "nicht mehr versprechen als geboten wird" stellt sich die grundsätzliche Frage nach Marketingsprache. Was ist ehrlich? Unehrlich? Geschönt oder "nur" vereinfacht? Diese Formulierung eines Kriteriums ist meiner Ansicht nach problematisch. Ob der Betrieb das Umweltzeichen-Logo auf allen Drucksorten publiziert, sollte freigestellt sein. Soll-Kriterium.
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Betriebe, mit frischer Speisenzubereitung (auch Saucen, Kuchen, Teigwaren, Nachspeisen) brauchen bei einer Größenordnung von 25.000-35.000 Nächtigungen und Halbpenison, Eier in einer Menge bis zu 50.000 Stück im Jahr. Eier sind zum Teil der größte Einzelposten beim Wareneinsatz für Lebensmittel. Die Umstellung von Bodenhaltung auf Freilandhaltung ergibt schon bei den Frühstückseiern einen bedeutenden Mehraufwand (ca. 10 Cent pro Ei). Deshalb der Vorschlag: Frühstückseier zumindest in Freilandhaltung, Eier zum Verarbeiten zumindest in Bodenhaltung. Damit würde u.U. auch ein Ausweichen vom Stückei zu Volleiprodukten oder gar Eipulver vermieden. Ein Komplettumstieg könnte Soll-Punkten honoriert werden, alle Garni-Betriebe hätten ohnehin 100 % Freilandeier
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Dem angeblichen "Recycling" von den Kaffeekapseln im Umweltzeichenkriterium (allein mit der Nennung) Platz zu geben, ist wahrscheinlich sehr kontra-produktiv. Die gebrauchten Kapseln in eine Wertstoff-Fraktion zu geben, ist unsinnig, weil damit die anderen Stoffe verschmutzt werden, zudem sind die Tabs und Kapseln laut Verpack VO keine Verpackung, Eine eigene Sammlung ist aufgrund der Mengen jedenfalls widersinnig.
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Auch hier ist die Überprüfung der Bestimmung sehr schwierig. Zudem spielt natürlich die Einschaltdauer eine Rolle. Wer soll die nach max. 2 Jahren die Umsetzung der Umrüstung überprüfen. Eine Neuanschaffung von Energiesparlampen halte ich grundsätzlich für bedenklich (werden irgendwann zum gefährlichen Abfall). Bei Neu- und Umbauten kann eine LED Ausstattung jedenfalls gefordert werden. Die Frage ist, wie die Betriebe mittels guter Dokumentvorlagen in der Erhebung der IST- Situation unterstützt werden können.
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Es ist die Frage, wie die Vollziehung dieses Kriteriums überprüft werden soll (wenn es auch sinnvoll erscheint). Die prüfende Person kann ja nur eine Momentaufnahme an den Regelungen ansehen. Die Definition "jedem gemeinschaftlich genutzten Raum) ist für einige Bestandsobjekte sicher eine Herausforderung, die nur bei Umbauten gelöst werden kann. Ob das in der Form für Betreiber und die Umwelt ein hilfreiches Kriterium sein kann, bezweifle ich eher. Die Information über den Nutzen der dargestellten Ansätze ist aber sehr positiv. Anmerkung außerhalb des UZT: das mit 22° C wäre auch für öffentliche Verkehrsmittel im Sommer ein guter Tipp
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Ich würde davon abraten, den Betrieben genau vorzuschreiben wie sie ihre Gäste genau über das Themen Lebensmittelabfall informieren, Poster sind wahrscheinlich für eine hohe Anzahl von Betrieben nicht das geeignete Kommunikationsmittel gegenüber dem Gast. Eher vager und als Kann-Kriterium formulieren.
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Beim Punkt v würde empfehle ich eine Änderung des letzten Satzes wie folgt: "v.a. bei Tellerresten und Buffetrückläufen sowie bei der Produktionsplanung und Zubereitung" - wir wissen aus unseren Lebensmittelabfallanalysen dass diese die relevanten Bereiche sind, wo Lebensmittelabfall entsteht. Der Verderb von Nahrungsmitteln in der Lagerhaltung ist im Vergleich dazu vernachlässigbar, das haben die meisten Betriebe gut im Griff!
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Wie auch schon einmal bei einem Jour Fixe angesprochen: Das Thema Akustik sollte meiner Meinung nach Eingang finden: Es gibt zwar selten (aber doch) in Seminarräumen akustische Probleme, sehr wohl aber oft in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, wo die Hörbarkeit und Verständlichkeit ab einer gewissen Anzahl von Personen im Gast- od. Frühstücksraum ein Problem darstellt. Massnahmen zur Verbesserung der Akustik, sollten hier aufgenommen werden.
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Zucker als Portionsverpackung ist ok, Milchportionen für Kaffee sind im Umweltzeichen absurd, ebenso Kaffeekapseln. Würde mir wünschen, dass die Ausnahmen für Portionsverpackungen nur für Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten gelten. Alle Tagesverpflegungseinrichtungen sollten ohne auskommen, vor allen Caterer, Gemeinschaftsverplegung und Gastronomie
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SOLL Kriterien für bessere Verglasung wie z.B.: Dreischeibenverglasung oder Uw-Wert besser (ist kleiner) wie 1,1 und 0,8 (unter E16 gibt es schon Pluspunkte für Fenster mit 1.7, das ist wenig ambitioniert) oder allgemein Punkte für bessere U-Werte der Bauteile wünschenswert. Oder auch Zusatzpunkte über die Energiekennzahl für Verbesserungen bei Sanierungen. Der Energieausweis ist ein Muss-Kriterium und mit E13 gibt einen Punkt der darauf abzielt, aber zusätzliche Anreize zur Umsetzung von Verbesserungen wären sinnvoll.
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Die Prozesse sollten vereinfacht werden und nicht noch umfangreicher werden. Der bürokratische Aufwand ist für Betriebe, welche keine eigene Person hierfür angestellt haben, nicht mehr zu bewältigen. Ein Aushang von allen genannten Punkten ist unmöglich, da dies eine "Verunstaltung" des Gesamteindruckes beim Gast wäre.
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Viele der angegebenen Maßnahmen liegen in der Hand des Beherbergungsbetriebes (Leckagen, Verzicht auf Kleinstverpackungen, Mehrwegverpackungen, Wasserreduktion durch mechanische Maßnahmen,...). Damit muss nicht der Gast konfrontiert werden. Ebenso kann der Betrieb durch gezielte Steuerung einer Verschwendung von Lebensmitteln entgegenwirken.
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Hier stellt sich die Frage eines repräsentativen Querschnitts. Geschäftsreisende, Gäste, die nur kurz bleiben, füllen Fragebogen wahrscheinlich seltener aus - zudem sind Geschmäcker verschieden. Feedback eines Betriebes: Ein weiblicher Gast kritisierte aus hygienischen Gründen, dass Butter beim Frühstücksbuffet nicht in Portionspackungen vorhanden war, sondern im Block. Beschwerdemanagement ist, wie Erwin Bernsteiner schreibt, nicht einfach.
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das würde bedeuten dass 10% der Fenster in beheizten Räumen auch nur eine Einfachverglasung aufweisen könnten - Substandard mit Umweltzeichen? In meinem Kommentar von gestern seht nicht von einer Forderung (MUSS) für Dreifachverglasung - für SOLL wäre das aber durchaus sinnvoll. Schalldämmung in der Überschrift und nichts davon im Text wundert mich auch.
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Seit 2006 gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und die Übergangsfristen sind mit Ende 2015 ausgelaufen. Im BGStG ist verankert, dass alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen (wie z. B. Hotels, Restaurants, Ausflugsziele, Museen etc.) grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein müssen – d. h. dass sie von jedem Menschen unabhängig von eventuell vorhandenen Einschränkungen benützt werden können.
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Warum heißt das Kriterium ...und Schalldämmung, wenn in der Beschreibung der Schall nicht vorkommt. Die Prozentangabe ist nicht aussagekräftig, wenn z. B. große Fenster einfach verglast sind. Bei der Forderung von hannes_hab nach einer Dreifachverglasung fallen uns fast alle Betriebe mit Umweltzeichen raus
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Die Erhebung von technischen Daten verbrauchsintensiver Geräte ist sehr schwierig, die Geräte sind nun einmal da und es wird mit denen gearbeitet. Die Betriebe brauchen eine Unterstützung, wenn es um Entscheidungen für den Austausch von Geräten geht - da wäre Konw How für gewerbliche Maschinen und Geräte gefragt, die ressourcenschonend und qualitativ hochwertig arbeiten. Festlegung im Maßnahmenplan ist sinnvoll
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die aktuellen Zusätze in dem Kriterium sind nicht erforderlich, der Energieertrag aus Eigenanlagen, der nicht verkauft wird, muss ohnehin angegeben werden. Die Prozentanteile kann sich jeder selbst ausrechnen. Beim Wasser genügt der Trinkwasserverbrauch, Brauchwassermengen wie Regenwasser oder Brunnenwasser wird oft nicht gezählt - das macht nur zusätzliche Arbeit. Die Bioabfälle werden im AWK und in den Kennzahlen ohnehin dargestellt, der prozentuale Anteil an ISO-Typ I Produkten ist reine Arbeitsbeschaffung, das kann sich im Bereich Chemie jeder Mensch selbst ausrechnen
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Dass BEH und PRI aufgefordert sind, die Verschwendung von Lebensmitteln grundsätzlich zu vermeiden, ist eine wichtige Maßnahme, sollte aber vom Betrieb unter anderem in seiner Kommunikation mit den Gästen gelöst werden, Plakate im Speisesaal werden in vielen Fällen sicherlich nicht der richtige Weg sein.
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Dieses Kriterium fliegt uns seit Jahren "um die Ohren". Die Betriebe MÜSSEN an einer der gängigen Online-Bewertungsplattformen teilnehmen und können die nur ganz beschränkt oder gar nicht beeinflussen. Ich glaube, der Punkt kann als Muss entfallen, die Prüfung des Beschwerdemanagements eines Betriebes ist nicht einfach, es stellt sich auch die Frage der Sinnhaftigkeit. Als Soll-Punkte-Bringer ist es vorstellbar
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Das Kriterium könnte entfallen. Die Bezeichnung "Ökologische Lebensmittel" ist genauso geschützt wie "Biologische Lebensmittel" und darf nur von Bio-zertifizierten Betrieben verwendet werden. Für besonders gute Ideen in der Gestaltung von Speise- und/oder Menükarten, könnte man Soll-Punkte überlegen
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Wenn Krisenmanagement Teil des schriftlich festgelegten Nachhaltigkeitskonzeptes sein soll, ebenso wie Strategien gegen sexuelle und kommerzielle Ausbeutung eignet es sich in den Augen zahlreicher Betriebe, höchstwahrscheinlich nicht als Unterpunkt auf der Homepage - hier ist mit Irritation/Ablehnung zu rechnen.
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Die zweijährige "Zwischenbilanz" ist sicherlich gut, könnte in einfacher Form auch jährlich sein, sinnvoll wäre es, die Kennzahlen hier mit zu erwähnen, da lässt sich wirklich viel über den Erfolg von Maßnahmen ablesen. Die Förderprogramme der Länder sollten hier eine eintägige Beratung unkompliziert übernehmen. Das könnte gute Effekte bringen.
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Die Formulierung, der Betrieb muss ein "einfaches" Nachhaltigkeitskonzept erstellen und veröffentlichen widerspricht den weiteren Ausführungen des Kriteriums. Die Veröffentlichung als MUSS ist relativ schwer durchzusetzen, siehe viele Homepages der aktuellen UZT Betriebe. Vorschlag: der Betrieb formuliert ein "Nachhaltigkeits-Statement" (ohne große Vorgaben im Detail) und veröffentlicht dies zumindest im Zusammenhang mit dem Umweltzeichen auf der Homepage. Das mit der Einkaufspolitik etc. greift einfach zu weit und wird ohnehin von den Kriterien abdeckt. Wenn ich mir vorstelle, dass ich einem Tourismusverantwortlichen M01 (verantwortungsvoll geführter Familienbetrieb)Wort für Wort vorlese, dann kann ich schon wieder umdrehen. Was soll der mit Menschrechtsfragen, Krisenmanagement, Bewertungsverfahren bis hin zur sexuellen Ausbeutung anfangen können?
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Hier gibt es zwei Probleme: Wo es um höchste Lichtqualität (Speisen) geht sind LEDs und (schon gar nicht) Energiesparlampen (noch) nicht optimal. Die Umrüstung mit Retrofit-LEDs macht hie und da Probleme (Die Lebensdauer entspricht hier nicht einmal annähernd dem behaupteten Zeitraum). Deshalb finde ich die Forderung nach 100% (bei > 5h) nicht sinnvoll. Eine Präzisierung ist aber nötig. Deshalb hier keine Stimme.
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Die Vermischung von Effizienzklassen und Abschaltung und die Verknüpfung von Betrieb und Gästeanwesenheit bzw. Fensteröffnung ist nicht durchdacht und passt so ohnehin nicht. Nicht nur in Schutzhütten - generell sind Raumklimageräte durch andere geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Fenster schliessen und Abschattung etc. - Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes - Speichermassen etc. (deshalb hier gar keine Stimme)
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Die ohnehin sehr moderate Forderung nach (nur) Doppelverglasung (eine Forderung nach Dreifachverglasung oder die Erfüllung eines Uw-Wertes wären angebracht) soll aufgeweicht werden? Sprich, ein Stall- od. Kellerfenster (Einfachverglasung) soll für einen beheizten Raum möglich sein? Hier stimmen die Prioritäten, bei den anderen hochgeschraubten Forderungen wohl gar nicht! Da ist offenbar ein Kapitalfehler passiert. Bin ich der Einzige, dem das auffällt?
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"Speisenqualität (u.a. relevant zur Reduzierung der Teller- und Buffetreste)" - bin ich der Einzige der das nicht versteht? Ist hier Quantität gemeint? Ich denke, dass die Qualität, nichts mit den Buffetresten zu tun hat sondern eine (sicher schwierige) falsche Einschätzung der Vorlieben der Gäste ...
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Auch wenn es Sinn machen würde hat nicht jedes Hotel Platz für eine oder mehrere Trennstationen. In den Zimmern ist das in der Praxis immer noch schwierig, da Gäste aus verschiedenen Nationen auch verschiedene Trennvorschriften gewöhnt sind und daher die Behälter so oder so vom Personal nachsortiert werden müssen.
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Meine negative Bewertung gilt nicht explizit den Änderungen sondern dem Kriterium bzw. die Erfüllung dessen an sich. Viele der hier enthaltenen Vorgaben sind entweder sowieso gesetzlich vorgeschrieben oder einfach selbstverständlich. Ein Nachhaltigkeitskonzept macht Sinn, aber nur wenn es auch vom Betrieb kommt und für den Betrieb relevante Themen behandelt. Ein reiner Winterbetrieb kann z.B. mit dem Thema Biodiversität nur sehr bedingt etwas anfangen. Trotzdem muss man das ins Nachhaltigkeitskonzept miteinformulieren. Das macht in meinen Augen nicht wirklich Sinn. Mein Vorschlag daher: Die wesentlichen Punkte sind ähnlich AGB's vom Betrieb zu unterzeichnen - bzw. erklärt man sich mit Beantragung zum UZ zu deren Einhaltung bereit, ohne dass man eine für jeden gültige Konzeptvorlage kopieren/verwenden muss und darüber hinaus soll ein Nachhaltigkeitskonzept erstellt werden, mit dem sich der Betrieb dann aber wirklich zu 100% indentifizieren kann.
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Einerseits gut am Ball zu bleiben, andererseits wieder eine bürokratischer Brocken mehr. Das Ministerium sollte sich endlich etwas überlegen, dass man die Prüfungen der verschieden Siegel (AMA, GenussRegion...) zusammenlegen kann. Dann sind kürzere Abstände in Ordnung. Sonst nicht! Die Gütesiegel sollten auch endlich miteinander abgeglichen werden!
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P21
NEU: Externe Dienstleister (nur BEH, TAG und MUS)
Sind am Betriebsstandort externe Dienstleister präsent (z.B. Gastronomiebetriebe), so müssen diese über die Anforderungen des Umweltzeichens informiert und angehalten werden, zumindest die relevanten Muss-Kriterien zu erfüllen. Falls für deren Dienstleistungen eine Zertifizierung mit dem Umweltzeichen möglich ist (z.B. eingemietete Gastronomiebetriebe), ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, dass die Umsetzung des Umweltzeichens von diesen Betrieben längstens bis zur Folgeprüfung des Antragstellers angestrebt wird. Dies ist auch in dessen Aktionsprogramm festzuhalten.
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P23
NEU: Sozialplan (maximal 2 Punkte)
Der Betrieb muss einen schriftlichen Sozialplan festlegen, um mindestens eine der folgenden Sozialleistungen für die MitarbeiterInnen zu gewährleisten (0,5 Punkte für jede Sozialleistung, maximal 2 Punkte):
a) Freistellung für Bildungsmaßnahmen,
b) kostenlose Mahlzeiten oder Essensgutscheine,
c) kostenlose Uniformen und Arbeitskleidung,
d) Preisnachlass auf Produkte/Leistungen im Beherbergungsbetrieb,
e) finanziell unterstütztes nachhaltiges Verkehrsprogramm,
f) Sicherheiten für Immobilienkredite.
Der schriftliche Sozialplan ist jährlich zu aktualisieren und den MitarbeiterInnen mitzuteilen. Diese müssen den schriftlichen Sozialplan bei der Informationsveranstaltung unterzeichnen. Das Dokument muss an der Rezeption für alle MitarbeiterInnen verfügbar sein.
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P24
Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Management und Kommunikation“
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P26
E 01 Energieausweis oder Energieerhebung
Ein Energieausweis nach OIB 6 muss - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - vorliegen und ggf. durch Vorschläge zu sinnvollen Verbesserungs- oder Sanierungsmaßnahmen ergänzt werden.
Liegt (noch) kein Energieausweis vor, so muss eine längstens drei Jahre vor der Erstantragstellung von einem/einer EnergietechnikerIn/-beraterIn erstellte energetische Erhebung vorliegen (Grobanalyse des energietechnischen Ist-Zustandes des Betriebs, insb. Gebäudehülle und Haustechnik).
Die im Rahmen des Energieausweises bzw. der Energieerhebung vorgeschlagenen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Betriebes müssen in das Nachhaltigkeitskonzept des Betriebes einfließen.
Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung, reine Catering-Betriebe sowie eingemietete Betriebe mit geringem oder keinem Einfluss auf die haustechnische Ausstattung (z.B. Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung) müssen zumindest eine Erhebung signifikanter, verbrauchsintensiver (Küchen-)Geräte durchführen und deren Verbrauchsdaten (Energie- und Wasserverbrauch) hochrechnen. Geräte mit hohem Einsparpotenzial sind hier besonders zu berücksichtigen und der Ersatz durch hoch effiziente Geräte im Maßnahmenplan festzulegen.
Für Schutzhütten und Privatvermieter ist eine Eigenerhebung inklusive Fotodokumentation möglich.
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P27
E 02 Wärme- und Schalldämmung von Fenstern
90 % der Alle Fenster in beheizten und/oder klimatisierten individuell oder gemeinschaftlich genutzten Räumen mit Heizung und/oder Klimaanlage müssen mindestens mit einer Doppelverglasung oder eine gleichwertige Verglasung ausgestattet sein. je nach örtlichen Vorschriften bzw. gemäß der OIB Richtlinie und den klimatischen Bedingungen eine adäquate Wärmedämmung und darüber hinaus eine angemessene Schalldämmung aufweisen.
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P28
E 03 Wartung von Heizkesseln (gilt nicht für CAT und GEM)
a) Die Heizkessel müssen sachgerecht gewartet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben, die einschlägigen IEC und nationalen Normen bzw. die Anweisungen des Herstellers einzuhalten sind.
b) Einmal jährlich (bzw. bei Kleinstbetrieben und Schutzhütten entsprechend der gesetzlich festgelegten Intervalle) ist zu überprüfen, ob die gesetzlichen oder in den Anweisungen des Herstellers festgelegten Wirkungsgrade eingehalten werden und ob die Emissionen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Falls die Überprüfungen ergeben sollten, dass die vorstehend genannten Auflagen nicht erfüllt werden, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
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P29
E 04 Wirkungsgrad und Wärmeerzeugung Energieeffiziente Geräte für Raumheizung und Warmwasserbereitung (gilt nicht für CAT und GEM)
Der feuerungstechnische Wirkungsgrad von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten vorhandenen Warmwasserheizkesseln muss mindestens 88% betragen.
Bei Erneuerung oder Tausch der Heizanlage während des Gültigkeitszeitraums des Umweltzeichens muss ggf. ein Sanierungskonzept mit Priorität der Gebäudehülle erstellt und der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern geprüft werden. Wenn dieser aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist, müssen hocheffiziente Technologien, wie Brennwerttechnologie, 4-Sterne Kessel, effiziente KWK-Anlagen oder Wärmepumpen eingesetzt werden. (Die Anforderungen des EU Ecolabels (Kriterium 6) sind hierbei zu berücksichtigen; sofern vorhanden und für den Einsatzzweck geeignet sind entsprechende Heizkessel mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ 1 zu verwenden.)
Alle während des Gültigkeitszeitraums des Umweltzeichens gekauften Anlagen, die als Warmwasser-Zentralheizungen eingesetzt werden können, müssen mit einem Pufferspeicher ausgestattet sein.
Vorhandene KWK-Anlagen müssen der Definition für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung gemäß Anhang III der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder, wenn sie nach dem 4. Dezember 2012 installiert wurden, gemäß Anhang II der Richtlinie 2012/27/EU entsprechen.
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P30
E 05 Wärmedämmung des Heizkessels, der Speicher sowie der Heizungs- und Trinkwasserrohre (gilt nicht für CAT und GEM)
Der Heizkessel, der Warmwasserspeicher sowie die Heizungs- und Trinkwasserrohre in nicht beheizten Räumen des Betriebes müssen zumindest im sichtbaren Bereich wärmegedämmt sein.
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P31
E 06 Klima- und Heizungsgeräte Energieeffiziente Klimageräte und Luft-Wärmepumpen (bei Neuanschaffungen) (gilt nicht für CAT und GEM)
Raumklima- und Heizungsgeräte, die nach Vergabe des Umweltzeichens angeschafft werden, werden so ausgerüstet, dass sie sich bei geöffneten Fenstern selbsttätig ausschalten, wenn die Fenster geöffnet werden oder die Gäste das Zimmer verlassen.
Raumklimageräte und Luft-Wärmepumpen, die während der Gültigkeitsdauer des Umweltzeichens installiert werden, müssen mindestens der Energieeffizienzklasse A für Raumklimageräte[i] entsprechen oder eine gleichwertige Energieeffizienz aufweisen mindestens den folgenden Energieeffizienzklassen entsprechen: Monosplit-Geräte < 3 kW - A+++/A+++; Monosplit-Geräte 3-4 kW - A+++/A+++; Monosplit-Geräte 4-5 kW - A+++/A++; Monosplit-Geräte 5-6 kW - A+++/A+++; Monosplit-Geräte 6-7 kW - A++/A+; Monosplit-Geräte 7-8 kW - A++/A+; Monosplit-Geräte > 8 kW - A++/A++; Multisplit-Geräte - A++/A+;
Anmerkung: Dieses Kriterium gilt für netzbetriebene Klimaanlagen und Luft-Wärmepumpen mit einer Nennleistung von ≤ 12 kW für die Kühlung oder, wenn das Gerät keine Kühlfunktion hat, für die Heizung. Dieses Kriterium gilt nicht für Geräte, die andere Energiequellen als Strom nutzen, und für Geräte, die auf Verflüssigerseite — oder auf Verdampferseite — nicht Luft als Wärmeübertragungsmedium nutzen.
Anmerkung: Dieses Kriterium gilt nicht für Geräte, die entweder auch mit anderen Energiequellen betrieben werden können, oder für Luft-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen oder Geräte mit einer Leistung (Kühlleistung) von über 12 kW.
In Schutzhütten sind Raumklimageräte generell durch andere geeignete Maßnahmen wie z.B. Abschattungen und Isolierungen zu vermeiden.
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P32
E 07 Keine Kohle, Heizöle Schweröle, Kohlebriketts und Elektrodirektheizung
Als Energiequelle dürfen weder Heizöle Schweröle mit einem Schwefelgehalt von über 0,1 % noch Kohle und Kohlebriketts verwendet werden. Kohle für Feuerstellen zu Dekorationszwecken ist von dieser Bestimmung ausgenommen. Werden Heizöle als Energiequelle verwendet, so ist ein Umstieg auf alternative Energiequellen im Aktionsprogramm festzuhalten.
Ausschließliche Elektrodirektheizung sowie sogenannte „Infrarotheizungen“ ist sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern die elektrische Energie nicht aus einem Inselbetrieb aus Wasserkraft oder Windkraft oder zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt.
Dieses Kriterium gilt nur für Betriebe mit einem unabhängigen Heizungssystem.
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P33
E 08 Lagerung von Flüssigbrennstoffen (gilt nur für SCH)
Werden zu Heizzwecken flüssige Brennstoffe verwendet, so müssen Auffangvorrichtungen zur Vermeidung von Bodenverunreinigungen vorhanden sein.
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P34
NEU: Wärmeregulierung (gilt für BEH, GAS, TAG)
Die Temperatur muss in jedem gemeinschaftlich genutzten Raum (z. B. Restaurants, Aufenthaltsbereiche und Konferenzräume) separat geregelt werden können, wobei der Temperatur-Sollwert für gemeinschaftlich genutzte Räume im Sommer im Kühlbetrieb auf 22 °C oder höher (+/– 2 °C auf Anfrage der Kunden) bzw. im Winter im Heizbetrieb auf 22 °C oder niedriger (+/– 2 °C auf Anfrage der Kunden) einzustellen ist.
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P35
E 09 Energiesparende Beleuchtungstechnik und Leuchtmittel
Im Betrieb müssen Mindestanforderungen einer energiesparenden Beleuchtungstechnik erfüllt werden, wie z.B.
· Einsatz von Energie sparenden Leuchtmitteln wie LED oder Energiesparlampen
· Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder
Leuchtmittel im Einflussbereich des Betriebes genügen der Energieeffizienzklasse A[ii]. Der Ersatz ggf. noch vorhandener nicht effizienter Leuchtmittel ist im Aktionsprogramm mit kurzen Umsetzungsfristen festzuschreiben und bis zur Folgeprüfung nachzuweisen.
a) Zum Zeitpunkt der Vergabe des Umweltzeichens:
i. müssen mindestens 40 % aller Beleuchtungseinrichtungen im Betrieb mindestens der Energieeffizienzklasse A entsprechen;
ii. müssen mindestens 50 % der Beleuchtungseinrichtungen, die aufgrund ihres Standorts voraussichtlich mehr als fünf Stunden täglich beansprucht werden, mindestens der Energieeffizienzklasse A entsprechen.
b) Innerhalb von höchstens zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Vergabe desUmweltzeichens:
i. müssen mindestens 80 % aller Beleuchtungseinrichtungen im Betrieb mindestens der Energieeffizienzklasse A entsprechen;
ii. müssen 100 % der Beleuchtungseinrichtungen, die aufgrund ihres Standorts voraussichtlich mehr als fünf Stunden täglich beansprucht werden, mindestens der Energieeffizienzklasse A entsprechen.
Anmerkung: Die prozentualen Anteile beziehen sich auf die Gesamtzahl der Leuchten, die für den Einsatz energiesparender Leuchtmittel geeignet sind. Die oben genannten Zielvorgaben gelten nicht für Leuchten, deren physische Eigenschaften den Einsatz energiesparender Leuchtmittel nicht zulassen.
c) In allen Zimmern, die während der Gültigkeitsdauer des Umweltzeichens neu errichtet und/oder renoviert werden, sind automatische Systeme (z.B. Sensoren oder Zentralschlüssel/-karten) zu installieren bzw. zu verwenden, die die gesamte Beleuchtung bei Verlassen des Zimmers ausschalten. (Anm: Privatvermieter sind davon ausgenommen.)
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P36
E 10 Heizgeräte und Klimaanlagen /-geräte für Außenbereiche
Heizgeräte oder Klimaanlagen zur Beheizung bzw. Kühlung von Außenbereichen (wie z. B. Raucherecken oder Verzehrbereiche im Freien) dürfen am Betriebsstandort und bei einem Umweltzeichen-Catering sowie bei Green Meetings und Events nicht eingesetzt werden, es sei denn, sie werden mit erneuerbaren Energieträgern (z.B. nichtelektrisch mit Pellets oder elektrisch mit Umweltzeichen-Strom) betrieben.
Ausnahmen gelten für Raucherbereiche ohne Sitzgelegenheiten, soferne die Anlagen in abgeschirmten Bereichen, die eine Abstrahlung einschränken, eingesetzt werden und deren Einsatz zeitlich minimiert wird (z.B. über bedarfsgesteuerte Zeitschaltuhr / Bewegungsmelder).
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P37
E11 Strom aus erneuerbaren Quellen
Der Betrieb muss 100 % seines Strombedarfs über einen individuellen „grünen“ Tarif aus erneuerbaren Energiequellen decken.
Bei vertraglichen Vereinbarungen, die einen sofortigen Tarifwechsel nicht zulassen, ist ein Wechsel in das Aktionsprogramm aufzunehmen und im internen Zwischenaudit bzw. spätestens bei der Folgeprüfung nachzuweisen.
Mindestens 50 % des Stroms müssen aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Auf mindestens zwei Jahre befristete bindende vertragliche Vereinbarungen (z. B. die Vereinbarung von Strafzahlungen) für den Fall, dass ein Wechsel zu einem anderen Energieversorger erfolgt, können als Kriterium dafür betrachtet werden, dass „kein Zugang“ zu einem Markt gegeben ist, der Strom aus erneuerbaren Energiequellen anbietet.
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P38
E 12 Schwimmbäder im Außenbereich (gilt nur für BEH und PRI)
Bei beheizten Schwimmbädern und Whirlpools im Außenbereich muss in der Nacht sowie in nicht benutzten Zeiten (länger als einen Tag) eine Abdeckung erfolgen, um die Verdunstung des Wassers zu mindern.
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P39
2. Energie (E) - SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)
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P40
E 14 Energetische Prüfung von Gebäuden
Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort wird alle zwei Jahre einer energetischen Prüfung durch einen unabhängigen Experten unterzogen und setzt mindestens zwei in der Prüfung angeregte Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz um.
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