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Überarbeitung Umweltzeichen Tourismus

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Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 207 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

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P121

K 16 Leitungswasser (gilt nur für GEM als MUSS)
Der Betrieb stellt kostenlos frisches Leitungswasser zu den Mahlzeiten, zum Kaffee etc. bereit. Auf die Qualität/Herkunft des Trinkwassers wird in geeigneter Weise zusätzlich hingewiesen.
Bei Veranstaltungen, die nach UZ 62 als "Green Meeting" oder "Green Event" zertifiziert sind, muss Leitungswasser den TeilnehmerInnen kostenfrei angeboten werden.

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P122

K 17 Saisonale Produkte (gilt nur für GEM und CAT als MUSS)
Das Speiseangebot an frischem, heimischen Obst und Gemüse aus regionaler Produktion ist unter Berücksichtigung saisonaler Verfügbarkeiten zu erstellen. Auf nicht-saisonale Gemüse und Früchte wie Erdbeeren im Winter, Spargel im Herbst etc. wird verzichtet.

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P123

K 18 Herkunftshinweise in der Speisekarte / im Menüplan (gilt nur für GEM und CAT als MUSS)
In der Speisekarte/dem Menüplan sowie durch entsprechende Kennzeichnungen beim Catering wird auf die Herkunft wesentlicher Zutaten bzw. der gewählten Kategorien der regionalen Herkunft hingewiesen (z.B. „unser Fleisch stammt von ... aus ...“ o.ä.).

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P124

K 19 Verpflegung für Seminargäste (als MUSS nur für TAG und ggf. BEH und MUS)
Stellt der Betrieb den Tagungs- bzw. Seminargästen Verpflegung zur Verfügung (die nicht im Umweltzeichen-Betrieb selbst hergestellt wird), so muss diese den Umweltzeichen-Anforderungen des Moduls „Gastronomie“ entsprechen. Von diesem Kriterium kann nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgewichen werden.

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P125

K 20 Green Catering (gilt nur für CAT)
Die Anforderungen für ein Catering im Rahmen eines Green Meetings gemäß UZ62 sind bekannt und können bei Anfrage/Auftrag erfüllt werden.
Im Catering-Portfolio des Betriebs muss ein Angebot enthalten sein, das den Kriterien des UZ62 entspricht. Dieses Angebot ist als besonders umweltfreundlich, nachhaltig o.ä. hervorgehoben.

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P126

K 21 Unabhängige Kontrolle / AMA Gastrosiegel / Genussregionspartner (gilt nur für GEM als MUSS)
a) Die regionale Rohstoffherkunft wird einmal jährlich von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft (MUSS bei GEM).
b) Der Betrieb führt das AMA Gastrosiegel (3 Punkte; bei aktivem Kontrollvertrag sind automatisch inhaltsgleiche Kriterien des Umweltzeichens erfüllt (z.B. K 11, K 14, K 15)
c) Der Betrieb ist Partnerbetrieb einer Genussregion (1,5 Punkte)

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P127

9. Lebensmittel / Küche (K) - SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

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P128

K 29 Gefährdete und geschützte Arten Nachhaltige Fischerei
Für die Speisenzubereitung (1,5 Punkte) sowie ggf. in den Verkaufsstellen (1,5 Punkte) werden keine gefährdeten oder geschützten Arten sowie Tiere und Pflanzen verwendet, durch deren Verwendung, Fang oder Produktion Arten in ihrem Bestand gefährdet oder deren Lebensräume zerstört werden (z.B. landesrechtlich geschützte Arten, exotisches Wild, bestimmte Fisch- oder Schalentierarten, Garnelen und Shrimps, Tunfisch).
a) Es werden keine geschützten Fische und Meerestiere verwendet, durch deren Verwendung, Fang oder Produktion Arten in ihrem Bestand gefährdet oder deren Lebensräume zerstört werden (2 Punkte)
b) Fisch aus Wildfang wird nur mit dem MSC Gütesiegel für Nachhaltige Fischerei angeboten. (1 Punkt)
c) Bei Fisch aus Zucht wird auf einheimische und wenn möglich biologische Zucht zurückgegriffen. (1 Punkt)
d) Der Betrieb ist nach den Kriterien des Marine Stewardship Council (MSC) für Nachhaltige Fischerei (1Punkt) bzw. des Aquaculture Stewardship Council (ASC) für nachhaltige Aquakulturen (1 Punkt) zertifiziert.

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P129

K 30 Fairer Handel
a) Es werden mindestens drei als ethisch, sozial und ökologisch verträglich zertifizierte Getränke und drei Lebensmittel Produkte regelmäßig angeboten oder verwendet (2 Punkte).
b) Alle im Betrieb bzw. am Betriebsstandort verwendeten Produkte aus Entwicklungsländern stammen - sofern sie am Markt vorhanden und nicht durch regionale Produkte ersetzbar sind - aus ethisch, sozial und ökologisch verträglicher Produktion gemäß den Richtlinien des Dachverbandes für Fairen Handel (3 Punkte)
c) gilt nur für Schutzhütten (K 12): Es werden mindestens zwei ethisch, sozial und ökologisch verträgliche Produkte gemäß den Richtlinien des Dachverbandes für Fairen Handel (FLO - Fair Trade Labelling Organisations) regelmäßig angeboten oder verwendet (1,5 Punkte).
d) Der Betrieb ist registrierter Fairtrade-Gastronomiepartner (2 Punkte)

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P130

K 31 Biologische Lebensmittel und Getränke
a) Die Hauptzutaten von mindestens zwei Gerichten stammen aus dem ökologischen Landbau (1 Punkt).
a) Mindestens 15 % aller Lebensmittel und Getränke stammen aus dem ökologischen Landbau (1 Punkt)
b) Mindestens 30% aller Lebensmittel und Getränke stammen aus dem ökologischen Landbau (2 Punkte)
c) Mindestens 60% aller Lebensmittel und Getränke stammen aus dem ökologischen Landbau (3 Punkte)
d) Die Zutaten aller Gerichte (einschließlich des Frühstücks) stammen aus dem ökologischen Landbau (5 3 Punkte).
e
) Mindestens vier in Verkaufsstellen (Shops) angebotene Produkte stammen aus dem ökologischen Landbau (1 Punkt).
Die Verwendung dieser Produkte sollte dem Gast gegenüber auf Anfrage eindeutig kommuniziert werden.

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P131

K 34 Kleinere Portionen Wählbarkeit bei Portionsgrößen
In der Speisekarte/dem Menüplan wird auf folgende Maßnahmen zur Lebensmittelabfallvermeidung hingewiesen: , dass
a) einzelne Gerichte sind auch in kleineren Portionen erhältlich (1 Punkt).
b) Mind. 80% der Hauptspeisen werden in mind. 2 verschiedenen Portionsgrößen angeboten (2 Punkte).
c) Angebot eines kostenlosen Nachschlages (1 Punkt)

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P132

NEU: Palmöl
a) Wenn Palmöl verwendet wird, muss dieses aus Plantagen stammen, die die Anforderungen eines Zertifizierungssystems für eine nachhaltige Produktion erfüllen (1 Punkt)
b) Bei mindestens 30% von vorverpackten Lebensmitteln und / oder Getränkeprodukten, die Palmöl, Palmkernöl oder deren Derivate enthalten, muss das enthaltene Palmöl, Palmkernöl oder deren Derivate aus Plantagen stammen, die die Anforderungen eines Zertifizierungssystems für eine nachhaltige Produktion erfüllen. (2 Punkte)
c) Es werden keinerlei Lebensmittel und / oder Getränkeprodukte verwendet, in denen Palmöl, Palmkernöl oder deren Derivate enthalten sind (3 Punkte)

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P133

K 37 Verwendung eines tiergerechten Betäubungs- und Tötungssystems für Krusten- und Schalentiere -> gestrichen, da bisher von keinem Betrieb umgesetzt
Bei Angebot von Krusten- und Schalentieren wird eine Alternative zur Tötung durch Einwerfen ins kochende Wasser verwendet, welche garantiert, dass die Tiere vorab getötet werden (z.B. Crustastun-Verfahren).

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P134

K 38 Vermeidung von Lebensmittelabfall
Der Betrieb setzt aktiv sonstige Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen:
a) Aktive Teilnahme des Betriebes (3 Punkte) bzw. einzelner KüchenmitarbeiterInnen (1,5 Punkte) an spezifischen Beratungsprogrammen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen (innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung)
b) Aktive Kooperation des Betriebes mit (karitativen) Einrichtungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen (2 Punkte)
c) Freie Wählbarkeit der Beilagen: Die Kunden können bei den Hauptspeisen aus mind. 3 Beilagen frei wählen. (1 Punkt)
d) Aktives Anbieten (d.h. durch Nachfragen des Servicepersonals oder aktive Kommunikation bei Veranstaltungen) einer Mitnahmemöglichkeit bei übrig gelassenen Speisen (incl. Angebot ressourcenschonender Verpackung zum Transport; z.B. Mitnahmebox) ( 1 Punkt)
e) Weitergabe von zu viel produzierten Speisen an karitative Einrichtungen (1 Punkt) Übrig gebliebene Lebensmittel werden der lokalen Wohlfahrt / Bedürftigen gespendet.
f) Bedarfsgerechte Buffetbestückung und Front-Cooking (nur BEH, CAT, GEM): Catering / Buffet ist so organisiert, dass Speisen in kleineren Mengen, aber dafür öfter frisch nach außen geliefert werden, gegen Ende der Buffetzeiten erfolgt Nachbestückung nur noch in kleinen Gebinden bzw. in fertig angerichteten Portionen (2 Punkte); diese Vorgehensweise wird im Betrieb bzw. den TeilnehmerInnen vor und während einer Veranstaltung kommuniziert.
g) Frischbrühanlagen für Heißgetränke beim Frühstücksbuffet (nur BEH, GEM): Heißgetränke werden nicht in fertig angerichteten Kannen an den Tischen bzw. am Buffet eingestellt sondern Kunde kann tassenweise bei einer (kapsellosen!) Frischbrühanlage selbst bedienen (1 Punkt)
h) Verrechnung bei Salatbuffet nach Gewicht statt pro Portion (nur GEM) (1 Punkt)
i) Vermeidung von Schautellern (nur GEM) (1 Punkt)

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P135

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Lebensmittel / Küche

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P136

10. Verkehr / Mobilität (V) - MUSS-Kriterien

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P137

V 01 Öffentliche Ökologisch günstige Verkehrsmittel
Potenzielle Gäste, BesucherInnen, Kunden und MitarbeiterInnen sowie LieferantInnen sind leicht zugänglich (über das im Betrieb vorrangig genutzte Kommunikationsmittel) darüber zu informieren:
a) über ökologisch günstige Verkehrsmittel, die für die Anreise bzw. für die Abreise vom/zum Betrieb verfügbar sind
b) über vor Ort verfügbare ökologisch günstige Verkehrsmittel, die für Besichtigungen der Region verfügbar sind (öffentlicher Verkehr, Fahrräder, Fußwege usw.)
c) über spezielle Angebote oder Vereinbarungen (sofern verfügbar) mit Verkehrsunternehmen, die der Betrieb möglicherweise bietet. (Abholdienst, Sammelbus für MitarbeiterInnen, Elektroautos usw.)
wie sie den Betrieb und andere Ziele vor Ort mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Sind keine geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel vorhanden, sind Informationen über andere umweltfreundliche Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen (z.B. Hinweise auf Radrouten, Abholservice etc.).

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P138

V 02 Umweltfreundliche Anreise (Ev. SOLL-Kriterium - Umsetzung??) (MUSS nur für BEH und TAG)
Der Betrieb muss Maßnahmen setzen, die den potenziellen Gast zu einer umweltfreundlichen Anreise mit öffentlichen oder anderen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln motivieren (z.B. spezielle Bahn-Angebote, Preisvorteile, Abholservice, Anerkennungsgeschenk etc.)
Die angebotenen Maßnahmen werden dem Gast in geeigneter Weise kommuniziert (Hausprospekt, Buchungsbestätigung, Internet, Gästeinformation etc.)

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P139

NEU: Speisentransport (gilt für CAT und GEM)
Wenn die Lieferung von Lebensmitteln aus der Service-Küche an einen anderen Ort Teil der Dienstleistung des Betriebs ist, gelten zumindest die folgenden Anforderungen:
• Ein Verzeichnis der Fahrzeuge, die für die Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, inklusive Darstellung der Euronorm-Standards ist zu führen.
• Schwere Nutzfahrzeuge müssen mindestens Euro V erfüllen.
• Leichte Nutzfahrzeuge müssen mindestens Euro 5 erfüllen.
• Erfüllen Fahrzeuge in der Flotte diese Werte nicht, so ist der Ersatz der Fahrzeuge in das Aktionsprogramm des Betriebs aufzunehmen und zeitlich festzulegen
• Neufahrzeuge, die für den Transport von Lebensmitteln gekauft oder gemietet werden, müssen elektrisch betriebene Fahrzeuge sein oder zumindest den neuesten Euronorm-Standards entsprechen.

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P140

V 03 Anreisemöglichkeit ohne PKW (gilt für TAG und ggf. BEH)
Der Veranstaltungsort muss vom nächstgelegen internationalen Flughafen oder internationalen Bahnhof mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehrmals täglich zu erreichen sein.
Oder:
Es muss zumindest für Veranstaltungen laut Richtlinie UZ62 („Green Meetings und Green Events“) für die An- und Abreise vom nächstgelegenen internationalen Flughafen oder internationalen Bahnhof ein spezieller Sammel-Shuttledienst eingerichtet werden.

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