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Überarbeitung Umweltzeichen Tourismus

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Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 207 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

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P41

E 19 Vorlauftemperatur der Heizung
Die Vorlauftemperatur der Heizung wird in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt.

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P42

E 20 Niedertemperaturheizung
Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort verfügt über ein Heizungssystem, das mit einer Vorlauftemperatur <45°C betrieben wird.

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P43

E 28 Wasser- und Lufttemperatur im Hallenbad
Die Wasser- und Lufttemperatur im Hallenbad wird hinsichtlich eines optimierten Energieverbrauchs regelmäßig kontrolliert und gesteuert, wobei die Lufttemperatur maximal 34°C betragen darf und in der Schwimmhalle maximal 2-3 Grad über der Wassertemperatur liegen darf. (1 Punkt)

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P44

E 36 Warmwasserversorgung
a) Die Aufbereitung des Warmwassers für die Gästezimmer / vermieteten Beherbergungen erfolgt zentral (1 Punkt).
b) Eine Zonenregelung der Warmwasserversorgung ist vorhanden, die eine bedarfsgerechte Steuerung ermöglicht (1 Punkt).

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P45

E 43 Zeitschaltuhr der Sauna
Alle Saunen und Dampfbäder sind mit einer Zeitschaltuhr ausgerüstet; alternativ können MitarbeiterInnen angewiesen werden, die Ein- und Ausschaltung zu übernehmen.

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P46

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Energie

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P47

3. Wasser (W) - MUSS-Kriterien

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P48

NEU: Wasserschutz und -nutzung (gilt für BEH, PRI, TAG und SCH)
Die Wassernutzung des Betriebs ist nachhaltig und beeinträchtigt die Umweltströme nicht. Die Herkunft des vom Betrieb bezogenen Wassers ist darzustellen, kumulative Auswirkungen der Wassernutzung sind zu berücksichtigen. Potenzielle Wasserrisiken sind zu bewerten, falls in Gebieten hohes Wasserrisiko festgestellt wird, werden Ziele zu dessen Minimierung identifiziert und verfolgt.

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P49

W 01 Wasserspartechnik
a)WC-Spülkästen müssen entweder über eine automatische oder manuell zu bedienende Spülstopptaste oder ein 2-Tastensystem verfügen oder auf max. 6 Liter Spülmenge ausgelegt sein. (Die während der Gültigkeitsdauer des EU-Umweltzeichens neu installierten Toiletten müssen einen effektiven Wasserverbrauch von ≤ 4,5 Liter je Spülvorgang haben.)
b)Urinale sind mit einer automatischen (zeitlich begrenzten) oder manuellen Steuerung ausgerüstet, so dass keine kontinuierliche Spülung erfolgt und dass ein ununterbrochenes Spülen vermieden wird.
c)Der Wasserdurchfluss von Wasserhähnen und Duschen darf (außer bei Spülenarmaturen und Mischbatterien für Badewannen) 12 Liter/Minute nicht überschreiten. Bei Neuanschaffungen von Wasserhähnen und Duschen ist ein Wert von maximal 8,5 Liter/Minute 9 Litern pro Minute zu erreichen.

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P50

W 02 Abwasserbehandlung
Das gesamte Abwasser ist zu behandeln.
Besteht keine Möglichkeit, an die kommunale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen zu werden, muss der Betrieb über ein eigenes Klärsystem oder eine eigene Abwasserbehandlung verfügen, die den Anforderungen der einschlägigen kommunalen, einzelstaatlichen oder europäischen Vorschriften genügt.

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P51

W 03 Geschirrmobile (gilt nur für CAT)
Bei Einsatz von Geschirrmobilen müssen diese an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen sein oder es muss ein Abwasserentsorgungskonzept vorgewiesen werden.

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P52

3. Wasser (W) - SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

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P53

W 08 Temperatur und Durchflussmenge des Trinkwassers -> gestrichen, da auch beim EU Ecolabel gestrichen und hoher Umsetzungsgrad
Mindestens 95 % der Wasserhähne sind so ausgerüstet, dass sie eine präzise und unmittelbare Regulierung der Wassertemperatur und des Wasserdurchflusses ermöglichen.

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P54

W 11 Duschen bei Badewannen
Bei Badewannen sind entsprechende Vorkehrungen (Trennwände, Duschkopfhalterungen) vorhanden, die ein bequemes Duschen ermöglichen.

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P55

NEU: Abwasserbehandlung am Standort (maximal 3 Punkte)
a) Wenn eine Zuführung des Abwassers zu einer zentralen Behandlung nicht möglich ist, muss die standortinterne Abwasserbehandlung eine Vorbehandlung (Sieb/Rechenrost, Vergleichmäßigung und Sedimentation), gefolgt von einer biologischen Behandlung mit > 95 % BSB-Entfernung (biochemischer Sauerstoffbedarf), > 90 % Nitrifikation und (externer) Verarbeitung des Überschussschlamms durch anaerobe Vergärung umfassen (2 Punkte).
b) Ist im Betrieb eine Autowaschanlage verfügbar, so ist das Autowaschen nur in Bereichen zulässig, die speziell für das Auffangen des verwendeten Wassers und der verwendeten Reinigungsmittel und für deren Ableitung in das Abwassersystem ausgestattet sind (1 Punkt).

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P56

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Wasser

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P57

4. Abfall (A) - MUSS-Kriterien

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P58

A 01 Abfallwirtschaftskonzept
Der Betrieb muss ein aktuelles schriftliches Abfallwirtschaftskonzept vorweisen. Das Abfallwirtschaftskonzept ist alle sieben Jahre fortzuschreiben. Sofern an einem Standort mehrere Rechtspersonen tätig sind, ist es möglich, ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept vorzulegen. Wenn der Betrieb EMAS-zertifiziert ist, gilt dies auch als Abfallwirtschaftskonzept.

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P59

A 02 Abfalltrennung und Zuführung zum Recyclingsystem
Der Abfall ist Die Abfälle sind so zu trennen, dass sie von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt behandelt werden können. Dabei sind gefährliche Abfälle besonders zu berücksichtigen . Hierzu gehören (z. B. Toner, Farbpatronen, Kühl- und Elektrogeräte, Batterien, Energiesparlampen, Arzneimittel, Fette und Öle sowie Elektrogeräte.) Diese werden getrennt, gesammelt und in geeigneter Weise entsorgt.
Bei Veranstaltungen außerhalb des Betriebsgebäudes (z.B. Eventcatering) ist auf eine geordnete Abfalltrennung Wert zu legen. V.a. Speiseabfälle sind sachgerecht zu entsorgen (Biogasanlage, Kompostierung etc.).
Materialien, die nicht recycelt werden können, müssen sachtgerecht entsorgt werden.

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P60

A 03 Abfalltrennung durch die Gäste / BesucherInnen (gilt für BEH, PRI, TAG, MUS)
Zumindest an einer zentralen Stelle des Betriebs und/oder in den Zimmern und/oder auf jedem Stockwerk (bei Beherbergungsbetrieben) sind geeignete Behälter für die Abfalltrennung durch die Gäste/BesucherInnen bereitzustellen. Die Gäste sind darauf hinzuweisen, falls eine Trennung nicht in den Zimmern durch die Gäste vorgesehen ist.
Es sind geeignete Behältnisse bereitzustellen, damit Gäste den Abfall entsprechend der kommunalen oder nationalen Systematik trennen können. In den Zimmern bzw. in verschiedenen Bereichen des Betriebes sind klare Hinweise anzubringen, mit denen Gäste darum gebeten werden, den Abfall getrennt zu entsorgen. Für Gäste sind Informationen über die korrekte Entsorgung gefährlicher Abfälle bereit zu stellen.

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