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Big Data, Innovation und Datenschutz

Wirtschaftspolitische Empfehlungen diskutieren

Starting: 23 Sep Ending

0 days left (ends 23 Oct)

Jetzt liegt der Endbericht vor. Vielen Dank für die Unterstützung!

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Update: Feedback eingearbeitet, Endbericht und "Change-Report" zum Download

Vielen Dank für das umfangreiche Feedback zur Rohfassung der Studie. Dieses wurde in der Zwischenzeit eingearbeitet. Welche Änderungen vorgenommen wurden, können im "Change-Report" nachvollzogen werden.

Die Studie wurde mittlerweile dem BMVIT übermittelt und abgenommen.

Wir glauben, dass eine konsequente Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung - trotz aller noch offenen Punkte - ein wesentlicher Schritt in Richtung einer eigenständigen europäischen Digitalisierungsstrategie sein kann und daher deutlich mehr Aufmerksamkeit erhalten sollte als bisher.

Für weitere Diskussionen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung (Mail: office(at)cbased.com).

 

 

Kann man Big Data, Innovation und Datenschutz unter einen Hut bringen?

Das war - salopp formuliert - die Aufgabenstellung für den hier zur Diskussion gestellten Entwurf unserer Studie für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT):

  • Ist Big Data mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 in Europa Geschichte? Wenn ja, ist das gut so? 
  • Wird Innovation massiv behindert oder gibt es Wege trotzdem neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen?
  • Etabliert die DS-GVO ein neues Paradigma und stellt sich Europa damit vollends ins Abseits in der Welt der digitalen Plattformökomie?

Die Fragen zum Thema sind vielfältig und fundamental. Wir stellen daher unsere Sicht der Dinge auf den Prüfstand, versuchen unterschiedliche Sichtweisen, neue Einsichten oder schlicht Fehler zu finden, mißverständliche Aussagen zu korrigieren etc. und die grundlegenden Handlungslinien festzuzurren - wenn Sie uns dabei helfen.

Die Empfehlungen der Studie können hier bis zum 09.10.17 diskutiert werden. Danach werden Sie von uns überarbeitet und an das BMVIT übermittelt. Wir geben Feedback, was wir aus der Diskussion übernommen und eingebaut haben bzw. wo wir einen anderen Standpunkt vertreten.  

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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P147

Bei den gegenwärtigen Marktverhältnissen gelingt es einigen Unternehmen eine dominante Stellung zu entwickeln und dadurch Marktmacht aufzubauen. Diese wiederum hilft dem Unternehmen noch mehr Daten zu sammeln und damit ihre Marktposition zu festigen oder noch weiter auszubauen. Google, Facebook, Amazon sind die wichtigsten Beispiele für diese Entwicklung. Strikte Datenschutzbestimmungen könnten dazu führen, dass diese Unternehmen ihre Datenbestände nicht mehr im vollen Ausmaß auswerten könnten, wodurch es kleineren Mitbewerbern möglich sein sollte, konkurrenzfähige Angebote zu erstellen.

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P148

Unklar ist bei dieser Argumentationslinie, ob die First Mover-Effekte die diese Unternehmen generiert haben, durch die neue DS-GVO tatsächlich abgeschwächt werden, bzw. die Unternehmen mit expliziter Zustimmung der NutzerInnen auf die Daten zugreifen können und strikte Datenschutzbestimmungen daher vor allem Marktneulinge stark treffen. Campbell et al. (2011) zeigen, dass gerade letzteres der Fall sein könnte, weil große, etablierte Unternehmen eher das Vertrauen von NutzerInnen erhalten, wenn es um die Einhaltung von Datenschutzstandards geht. Die strenge Regulierung von Kreditkarten in Neuseeland ist ein empirisches Beispiel dafür: die NachfragerInnen hatten den Eindruck, dass nur große etablierte Betreiber die Datenschutzrichtlinien einhalten konnten, und haben daher neue und kleine Anbieter gemieden.

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P149

Diese Argumentationslinie gilt vor allem für Produkte die sich an KonsumentInnen richten. Dort ist es tatsächlich schwer zu sehen, dass die etablierten Betreiber auch unter verschärften Datenschutzbestimmungen an Marktmacht verlieren und damit neue Betreiber eintreten können. Dennoch sollten auch in diesem Segment die NutzerInnen von verbessertem Daten profitieren, auch wenn die Marktmacht der quasi Monopolisten nicht wirklich eingedämmt wird.

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P150

Wenn die DS-GVO tatsächlich ein wirksames Instrument ist um ungewollte Datenweitergabe (auch für Werbezwecke) zu unterbinden – und damit auch das Datenschutz-Paradoxon abschwächt – dann sollte es deutlich mehr Bezahlangebote und weniger „Daten für Produktnutzungs-Tauschgeschäfte“ geben. Es wäre daher naheliegend, die Betreiber zu verpflichten, für alle kostenlosen Produkte auch eine Bezahlversion anzubieten, bei der es zu keiner Weitergabe der Daten und keinen Werbeschaltungen kommt. Damit – sofern die Preise für diese Dienste fair gerechnet werden – haben die KundInnen die Wahl, ob und in welchem Umfang sie ihre Daten preisgeben wollen. Diese Logik kann man natürlich auch andersrum formulieren. Die User erhalten Preisreduktionen, wenn sie dafür Zugriff auf ihre Daten gewähren.

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1.3.2.3 Technologie- und Innovationspolitik

P151

Die Hypothese, dass Datenschutzgesetze Innovationen bei Anbietern von Datenschutztechnologien stimulieren (wie z.B. Verschlüsselung), bleibt aufrecht auch wenn in Europa derzeit die Rahmenbedingungen dafür nicht günstig sind, weil die Unsicherheiten und Zielkonflikte im Rahmen der DS-GVO groß sind und daher nicht klar ist, in welche Richtung sich die Technologien entwickeln können bzw. sollen. Diese Unsicherheit wird durch die Formulierungen und Forderungen der DS-GVO erzeugt und kann auch durch weitere Klarstellungen durch die entsprechenden Stellen korrigiert bzw. eingeschränkt werden.

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P152

Eine wesentliche Aufgabe für die öffentliche Hand ist die Beseitigung der Unsicherheiten, die die DS-GVO selbst mit sich bringt. Obwohl vieles ausjudiziert werden muss, gibt es auch andere Möglichkeiten mit den Unsicherheiten umzugehen. Dazu gehören weiterführende Erläuterungen oder die Option verschiedene Ansätze mit den Behörden vorab zu diskutieren. Wenn es gelingt die Unsicherheiten abzubauen, dann haben Entwickler von Datenschutztechnologien mehr Anreize in innovative Produkte und Dienstleistungen zu investieren, weil dadurch ein Markt geschaffen wird.

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P153

Dieser Ansatz ist konsistent in eine horizontale Strategie einzubauen, die die folgenden Bereiche umfasst:

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P154

- Ausbildung: ein Wettbewerbsvorteil durch besseren Datenschutz ist nur zu erzielen wenn die Nutzer dies auch wahrnehmen. Hierzu ist Awareness in der breiten Öffentlichkeit herzustellen und in der Ausbildung anzusetzen. Datenschutzaspekte sollten im Rahmen der Digitalisierungsstrategie „Schule 4.0“ eine wichtige Rolle spielen.

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P155

- Forschung: In dieser Studie wird eine Reihe von Forschungsfragen vorgestellt, durch die eine effiziente Umsetzung der DS-GVO ermöglicht wird. Diese sollten in die Grundlagenforschung und angewandte Forschung Eingang finden (z.B. Informationserhaltung bei Anonymisierung, Ledgerarchitekturen zur Herstellung von Transparenz, Lösung des Widerspruchs Recht auf Vergessenwerden und Nachvollziehbarkeit)..Förderung: Neben der entsprechenden Forschungsförderung z.B. durch die FFG sind auch Startups, die entsprechende Lösungen anbieten, zu fördern. Hier ist insbesondere eine Verbindung zu den Blockchain Aktivitäten (https://www.blockchain-austria.gv.at/, Blockchain Village) herzustellen, zumal durch diese Technologie eine von Grund auf andere Basis für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelegt wird.

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P156

- Gesetzliche Rahmenbedingungen: Wie oben aufgezeigt ist eine adäquate Auslegung der Vorschriften für die Einwilligung entscheidend für die Effizienz von Big Data Anwendungen. Eine zu detaillierte Beschreibung zieht laufende Adaptionen der Einwilligungen und Unverständnis bei den Anwendern nach sich. Im Rahmen der Möglichkeiten sollte daher auf eine pragmatische Praxis hingewirkt werden.

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P157

- Aufbau eines „MyData Local Hub“ in Österreich: Durch eine Mitgliedschaft beim MyData Projekt können mehrerer dieser Maßnahmen unterstützt werden:

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P158

  • Öffentliche Anbieter können ihre Expertise als Trusted Entitites im Rahmen eines Public Private Partnerships einbringen
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P159

  • Den Anwendern wird bewusst welche ihrer Daten wo gespeichert sind. Dadurch wird der verantwortungsvolle Umgang mit Einwilligungen gefördert, andererseits werden die Vertrauensprobleme kleinerer Anbieter verringert.
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P160

  • Die lokale Software Community kann durch den Open Source Charakter an der Entwicklung teilhaben und wird gefördert.
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P161

  • Die Erkenntnisse können auch für die Weiterentwicklung des eGovernment verwendet werden.
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1.3.2.3 Geopolitisch

P162

Die DS-GVO ist gesellschaftspolitisch gewünscht, industriepolitisch interessant und als Teil einer geopolitischen Strategie unerlässlich. Europa hat digitale Technologien als gewöhnliche generische Technologien verkannt und die weiteren ökonomischen und geopolitischen Implikationen unterschätzt. Wohl aus der Verbundenheit gegenüber den USA, dem ständigen Drang wettbewerbsfähig zu bleiben und dem Versuch bestehende Rückstände aufzuholen, hat Europe vor allem auf die schnelle Diffusion von digitalen Technologien gesetzt und die Appropriierung dieser vernachlässigt. Anstelle eines strategischen Ansatzes – wie etwa China oder Russland – wurde ein laissez faire Ansatz gewählt.

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P163

Gerade die Entwicklungen in den letzten Monaten haben gezeigt, dass diese Positionierung nicht tragfähig ist und es eine eigenständige und europazentrierte Herangehensweise braucht. Europa ist in vielen der heißen Themen rund um die Digitalisierung nicht vertreten (z.B. AI im militärischen Bereich). Diese Vakua kann man sich nicht auf Dauer leisten, weil man ohne diese „hand on“ Expertise auch nicht bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitarbeiten kann. Damit man hier Fortschritte macht, muss die europäische Dimension bei diesen Fragen deutlich stärker ausgebaut werden. Das ist zwar schwierig, aber die Rahmenbedingungen sind mit einer funktionierenden deutsch-französischen Achse deutlich besser als noch vor Kurzem. Die österreichische Positionierung über die tagesaktuellen Themen hinaus ist hier nicht zu erkennen. Es wäre wünschenswert hier die europäische Dimension aktiv zu stärken und so an der geopolitischen Neupositionierung mitzuarbeiten.

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P164

Klar ist, dass die derzeitigen Schritte auf europäischer Ebene – Verfolgung von Marktmachtmissbrauch, Einhaltung der Datenschutzbestimmungen – Defensivstrategien sind und als solche zwar wichtig, aber nur dann erfolgreich sein werden, wenn auch aktive Elemente eingebaut werden. Die DS-GVO kann ein Aktivposten werden, wenn sie durch andere Politikmaßnahmen im Sinne einer horizontalen Strategie gestützt wird und die NutzerInnen wieder Verfügungsgewalt über ihre Daten haben. Am besten kann dies durch System erfolgen, wo NutzerInnen den Zugriff auf Ihre Daten zentral verwalten können und alle Abfragen dokumentiert werden.

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