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Österreichisches Umweltzeichen für Museen und- Ausstellungshäuser
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LATEST ACTIVITY
LEVEL OF AGREEMENT
MOST DISCUSSED PARAGRAPHS
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P12 Festlegung eines Nachhaltigkeitskonzepts und
6 9
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P15 Ehrliche Werbung und Verwendung des Umweltze
4 3
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P20 Museumsgütesiegel (SOLL 3 Punkte)Der Betrieb
4 4
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P62 Standards bei Neu- und UmbautenNeu- und Umba
3 6
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P37 Serviceeinrichtungen für Fahrräder (SOLL 5 P
3 6
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P16 Informationen der Gäste, BesucherInnen, Kund
3 7
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P18 VerbrauchsüberwachungDer Betrieb muss zur Ei
3 4
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P19 Allgemeine Wartung und KundendienstGeräte mi
3 3
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P2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Umwe
2 7
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P29 Papier, Kuverts und Ordner (SOLL 4 Punkte)a)
2 2
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P81 Heizenergie aus erneuerbaren Energiequellen
2 0
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P3 Nicht erfasst von der Richtlinie sind kommer
2 8
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P30 Sekundärverwertung von Publikationen (SOLL 2
2 5
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P36 Umweltfreundliche Mobilität (SOLL 6 Punkte)a
2 4
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P6 Muss-Kriterien
Diese Kriterien müssen von al
2 7
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P28 BüropapierBüropapiere müssen mit einem Umwel
1 5
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P59 Umweltstandards der Zulieferbetriebe (SOLL 5
1 2
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P107 Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme und
1 4
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P106 Einheimische oder nichtinvasive gebietsfremd
1 0
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P102 Dienstleistungen mit Umweltzeichen (SOLL 4 P
1 3
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P83 Heizkörperverkleidungen (SOLL 1 Punkt)Mindes
1 5
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P75 Vertiefende Energieberatung (SOLL 3 Punkte)a
1 3
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P73 Heizgeräte und Klimaanlagen /-geräte für Auß
1 4
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P71 Wärme- und Schalldämmung von Fenstern 90 % d
1 4
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P66 Energie sparende Geräte und Beleuchtung (SOL
1 5
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P7 Soll-Kriterien
Zusätzlich zu den geforderten
1 6
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P58 Regionale Wirtschaftsbetriebe (SOLL 1 Punkt)
1 4
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P25 Diversity Management (SOLL max. 5Punkte)Der
1 5
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P56 (Interne und externe) Transportleistungen (S
1 0
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P52 Material- und Produkteauswahl (Verleih/Re-Us
1 6
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P50 Temporäre Bauten für Ausstellungen Werden fü
1 7
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P48 Integrierte Schädlingsbekämpfung (SOLL 3 Pun
1 0
LATEST COMMENTS
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Hier gibt es einige Zweigleisigkeiten: generell ist die Kommunikation des Nachhaltigkeitskonzeptes über die website ja bereits gefordert; die Kommunikation gegenüber den LieferantInnen bzw. deren Mitwirkung passiert großteils über die entsprechenden Beschaffungsvorgänge; das Kriterium sollte sich in erster Linie darauf beziehen, dass in jenen Bereichen, in denen die Mitwirkung der BesucherInnen gefordert ist (wie Abfall und Mobilität) eine entsprechende Information gefordert ist.
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Die Konzepte sollten für die Betriebe nicht zu komplex und aufwändig in der Umsetzung werden. Einerseits sollten unbedingt die Konzeptvorlagen verwendet werden. Andererseits könnte man sich auch überlegen, die Eckpunkte der Konzepte aus der Prüfdatenbank zu generieren, da ja der Großteil der Punkte ohnehin durch die Umsetzung der Kriterien abgedeckt wird. Besonders wichtig ist aber der Aspekt der Kommunikation, dass die ganze Arbeit, die hier geleistet wird auch nach innen und aussen getragen wird.
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Ziel des von ICOM Österreich und dem Museumsbund Österreich verliehenen Österreichischen Museumsgütesiegels ist es, Museen, die sich besonders für Qualitätskontrolle und Qualitätsverbesserung einsetzen hervorzuheben. Museen tragen eine ganz besondere Verantwortung: Das Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen und Vermitteln von Kulturgut stehen im Zentrum unserer Aktivitäten, um unser gemeinsames kulturelles Erbe für uns und kommende Generationen zu bewahren. Grundlage für die Museumsarbeit sind die von ICOM herausgegebenen „Ethischen Richtlinien für Museen“.
MOST ACTIVE USERS



P101
Automatische Spülreiniger und Beckensteine
In allen für Besucher und MitarbeiterInnen zugänglichen Sanitärräumen, die im Zuständigkeitsbereich des Betriebs sind, darf keines der folgenden Produkte verwendet werden:
- WC-Beckensteine und Pissoirsteine
- automatisch dosierte Spülreiniger und Spülkastenzusätze
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P102
Dienstleistungen mit Umweltzeichen (SOLL 4 Punkte)
Alle ausgelagerten Wäscherei- und/oder Reinigungsleistungen werden von einem Dienstleister durchgeführt, an den ein ISO Typ-I-Umweltzeichen für die betreffende Dienstleistung vergeben wurde (2 Punkte für jeden Dienst, maximal 4 Punkte).
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P103
Einkauf von Wasch-, Spül und Reinigungsmitteln sowie Toilettenartikeln (SOLL 4 Punkte)
a) Mindestens 80 % (nach Einkaufsvolumen oder Gewicht) von mindestens einer der folgenden Kategorien von Reinigungsmitteln und Toilettenartikeln, die von dem Betrieb bzw. vom Betriebsstandort verwendet werden, müssen mit einem ISO Typ-I-Umweltzeichen versehen sein (2 Punkte für jede Kategorie, maximal 4 Punkte)
oder
b) Mindestens je 80% (nach Einkaufsvolumen oder Gewicht) von mindestens einer der folgenden Kategorien von Reinigungsmitteln, die von dem Betrieb bzw. vom Betriebsstandort verwendet werden, erfüllen die ökologischen Produktanforderungen der Positivliste der Umweltberatung (je 1 Punkt für bis zu 2 der folgenden Kategorien).
- Handspülmittel
- Maschinengeschirrspülmittel
- Waschmittel
- Allzweckreiniger
- Sanitärreiniger
- Seifen
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P104
Duftsprays und Duftspender (SOLL 2 Punkte)
In allen Sanitärräumen, die Eigentum des Betriebs bzw. des Betriebsstandortes sind oder unter seiner direkten Leitung stehen, wird keines der folgenden Produkte verwendet:
- automatische Duftsprays
- manuell zu bedienende Duftsprays
- Duftspender (ausg. natürliche Duftverbesserer)
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P106
Einheimische oder nichtinvasive gebietsfremde Arten für neue Außenbepflanzungen
Jede neue Bepflanzung der Außenflächen erfolgt mit einheimischen, an den Standort angepassten Pflanzenarten. Werden aus gestalterischen Gründen gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) verwendet, so sind Maßnahmen zu treffen, die die Ausbreitung dieser möglicherweise invasiven Neophyten verhindern. Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung (im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates) werden nicht zur Bepflanzung der Freiflächen eingesetzt.
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P107
Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme und Landschaften
Der Betrieb leistet einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, z.B. durch die Unterstützung von Naturschutzgebieten und von Gebieten mit wertvoller Artenvielfalt, Förderung seltener Arten etc. (z.B. Mitglied bei Organisationen zum Erhalt der Pflanzenvielfalt, Pflanzen bzw. Verarbeitung alter Obstsorten, Gästeinformation, Kooperationen etc.) Jegliche durch Aktivitäten des Betriebs verursachte Störungen der natürlichen Ökosysteme werden minimiert und gegebenenfalls saniert und kompensiert.
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P108
Ökologische Gartenpflege (SOLL 2 Punkte)
a) Die Grünflächen des Betriebs werden entweder ohne den Einsatz von Pestiziden oder gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bzw. entsprechend der einzelstaatlichen Rechtsprechung oder anerkannter nationaler ökologischer Bestimmungen bewirtschaftet.
b) Bei der Verwendung von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Blumenerden werden torffreie Produkte (1 Punkt) oder Produkte, die ein Umweltzeichen nach ISO Typ I tragen (1,5 Punkte) eingesetzt.
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P109
Naturnahe Gestaltung der Außenanlagen, Nutzgarten und alte Kulturpflanzen (SOLL 2,5 Punkte)
a) Mindestens 30 % der Außenanlage sind naturnah gestaltet (gilt ab einer Größe von 2.000 m2; 2 Punkte).
b) Die naturnah gestaltete Außenanlage wird zur Sensibilisierung der BesucherInnen genutzt (1 Punkt)
c) Der Betrieb hat einen Nutzgarten (Gemüse-, Obst-, Kräutergarten) zur zusätzlichen Versorgung der Küche oder für den Besuch durch die BesucherInnen angelegt.(1 Punkt)
d) Der Betrieb kultiviert zur Erhaltung der biologischen Vielfalt seltene Pflanzenarten (Obst-, Gemüse-, Heil- und Färbepflanzen). (1,5 Punkte)
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P110
Effiziente Bewässerung (SOLL 2 Punkte)
Der Betrieb erfüllt mindestens eine der folgenden Anforderungen:
a) Der Betrieb hat ein dokumentiertes Verfahren für die Bewässerung von Freiflächen/Pflanzen, einschließlich Details dazu, wie die Bewässerungszeiten optimiert und der Wasserverbrauch minimiert wurden. Dies kann beispielsweise die Nichtbewässerung von Freiflächen einschließen. (1,5 Punkte)
b.) Der Betrieb benutzt ein automatisches System, das die Bewässerungszeiten und den Wasserverbrauch der Bewässerung der Gärten und Pflanzen im Außenbereich optimiert. (2 Punkte)
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P112
Wenn Gastronomieeinrichtungen, Veranstaltungsräumlichkeiten oder Shops am Standort vorhanden sind, müssen von diesen zumindest die folgenden Kriterien erfüllt werden. Bei externen BetreiberInnen sind diesbezüglich Vereinbarungen zu treffen bzw. müssen diese in das Umweltzeichen-Konzept eingebunden werden. Ggf. sind entsprechende Erstberatungen zu den Umweltzeichen-Kriterien bzw. den Anforderungen gemäß Green Catering durchzuführen.
Die relevanten MUSS-Kriterien des Bereichs Gebäudemanagement müssen von Gastronomiebetrieben, Shops und Veranstaltungslokalitäten eingehalten werden. Insbesonders müssen Anforderung bzgl. des Verbotes von Heizgeräten für den Außenbereich erfüllt werden.
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P113
Bei Gastronomie- und Cateringbetrieben sowie Veranstaltungsräumlichkeiten muss längstens bis zur Folgeprüfung auch eine Zertifizierung nach den entsprechenden Umweltzeichen-Richtlinien erfolgt sein.
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P115
Getränkedosen
Getränkedosen dürfen nicht angeboten werden (gilt auch für Automaten).
Eine Ausnahme kann für ein Produkt gewährt werden, wenn dieses nachweislich nicht in anderen Gebindeformen erhältlich ist oder der Einsatz von Dosen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gerechtfertigt ist. Diese Ausnahme gilt nicht bei Veranstaltungen, die nach der UZ-RL 62 (Green Meetings und Events) zertifiziert sind!
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P116
Mehrweggebinde
Der Betrieb muss die folgenden Getränke überwiegend in Mehrweggebinden beziehen oder aus Konzentraten zubereiten: alkoholfreie Getränke, Wasser und Bier. (Überwiegend heißt, dass Produkte in Mehrweggebinden bzw. Konzentraten mengen- oder umsatzmäßig bestimmend sind).
Bei Veranstaltungen, die nach der UZ-RL 62 (Green Meetings und Events) zertifiziert sind, müssen ausschließlich Mehrweggebinde / Großgebinde eingesetzt werden.
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P117
Lebensmittel aus der Region
Bei jeder Mahlzeit sind mindestens zwei landwirtschaftliche Erzeugnisse aus regionaler Produktion und (bei Obst und Gemüse) aus dem saisonalen Angebot anzubieten.
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P118
Produkte aus biologischer Landwirtschaft
Folgende Produkte sind nachweislich und ausschließlich in Bioqualität einzukaufen / anzubieten:
- zwei Getränke (alkoholfreie Getränke, alkoholische Getränke, Aufgussgetränke)
- zwei weitere Lebensmittel
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P119
Einweggeschirr und Einwegprodukte
Die Verwendung von Einweggeschirr ist grundsätzlich zu vermeiden.
Keines der folgenden Einwegprodukte darf in Restaurants sowie bei Veranstaltungen bereitgestellt werden:
- Trinkgefäße (Tassen, Becher) Teller und Besteck
- Einmal-Papiertischtücher
- Einweg-Dekoration (ausg. kompostierbar und mit getrennter Sammlung und Entsorgung mit Bioabfällen)
Sofern Einwegprodukte für Tassen, Teller und Besteck im Take-Away-Bereich verwendet werden, müssen diese aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen und kompostiert werden können und die Besucher sind in geeigneter Weise über diese Merkmale zu informieren (z.B. im Angebot, Information vor Ort etc.).
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P120
Fairer Handel
Es werden mindestens zwei als ethisch, sozial und ökologisch verträglich zertifizierte Produkte (z.B. gemäß den Richtlinien des Dachverbandes für Fairen Handel - FLO - Fair Trade Labelling Organisations) regelmäßig angeboten oder verwendet.
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