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Österreichisches Umweltzeichen für Museen und- Ausstellungshäuser
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LATEST ACTIVITY
LEVEL OF AGREEMENT
MOST DISCUSSED PARAGRAPHS
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P12 Festlegung eines Nachhaltigkeitskonzepts und
6 9
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P15 Ehrliche Werbung und Verwendung des Umweltze
4 3
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P20 Museumsgütesiegel (SOLL 3 Punkte)Der Betrieb
4 4
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P62 Standards bei Neu- und UmbautenNeu- und Umba
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P37 Serviceeinrichtungen für Fahrräder (SOLL 5 P
3 6
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P16 Informationen der Gäste, BesucherInnen, Kund
3 7
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P18 VerbrauchsüberwachungDer Betrieb muss zur Ei
3 4
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P19 Allgemeine Wartung und KundendienstGeräte mi
3 3
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P2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Umwe
2 7
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P29 Papier, Kuverts und Ordner (SOLL 4 Punkte)a)
2 2
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P81 Heizenergie aus erneuerbaren Energiequellen
2 0
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P3 Nicht erfasst von der Richtlinie sind kommer
2 8
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P30 Sekundärverwertung von Publikationen (SOLL 2
2 5
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P36 Umweltfreundliche Mobilität (SOLL 6 Punkte)a
2 4
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P6 Muss-Kriterien
Diese Kriterien müssen von al
2 7
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P28 BüropapierBüropapiere müssen mit einem Umwel
1 5
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P59 Umweltstandards der Zulieferbetriebe (SOLL 5
1 2
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P107 Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme und
1 4
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P106 Einheimische oder nichtinvasive gebietsfremd
1 0
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P102 Dienstleistungen mit Umweltzeichen (SOLL 4 P
1 3
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P83 Heizkörperverkleidungen (SOLL 1 Punkt)Mindes
1 5
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P75 Vertiefende Energieberatung (SOLL 3 Punkte)a
1 3
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P73 Heizgeräte und Klimaanlagen /-geräte für Auß
1 4
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P71 Wärme- und Schalldämmung von Fenstern 90 % d
1 4
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P66 Energie sparende Geräte und Beleuchtung (SOL
1 5
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P7 Soll-Kriterien
Zusätzlich zu den geforderten
1 6
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P58 Regionale Wirtschaftsbetriebe (SOLL 1 Punkt)
1 4
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P25 Diversity Management (SOLL max. 5Punkte)Der
1 5
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P56 (Interne und externe) Transportleistungen (S
1 0
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P52 Material- und Produkteauswahl (Verleih/Re-Us
1 6
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P50 Temporäre Bauten für Ausstellungen Werden fü
1 7
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P48 Integrierte Schädlingsbekämpfung (SOLL 3 Pun
1 0
LATEST COMMENTS
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Hier gibt es einige Zweigleisigkeiten: generell ist die Kommunikation des Nachhaltigkeitskonzeptes über die website ja bereits gefordert; die Kommunikation gegenüber den LieferantInnen bzw. deren Mitwirkung passiert großteils über die entsprechenden Beschaffungsvorgänge; das Kriterium sollte sich in erster Linie darauf beziehen, dass in jenen Bereichen, in denen die Mitwirkung der BesucherInnen gefordert ist (wie Abfall und Mobilität) eine entsprechende Information gefordert ist.
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Die Konzepte sollten für die Betriebe nicht zu komplex und aufwändig in der Umsetzung werden. Einerseits sollten unbedingt die Konzeptvorlagen verwendet werden. Andererseits könnte man sich auch überlegen, die Eckpunkte der Konzepte aus der Prüfdatenbank zu generieren, da ja der Großteil der Punkte ohnehin durch die Umsetzung der Kriterien abgedeckt wird. Besonders wichtig ist aber der Aspekt der Kommunikation, dass die ganze Arbeit, die hier geleistet wird auch nach innen und aussen getragen wird.
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Ziel des von ICOM Österreich und dem Museumsbund Österreich verliehenen Österreichischen Museumsgütesiegels ist es, Museen, die sich besonders für Qualitätskontrolle und Qualitätsverbesserung einsetzen hervorzuheben. Museen tragen eine ganz besondere Verantwortung: Das Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen und Vermitteln von Kulturgut stehen im Zentrum unserer Aktivitäten, um unser gemeinsames kulturelles Erbe für uns und kommende Generationen zu bewahren. Grundlage für die Museumsarbeit sind die von ICOM herausgegebenen „Ethischen Richtlinien für Museen“.
MOST ACTIVE USERS



P21
Umwelt- und Sozialstandards des Betriebes (SOLL 3 Punkte)
a) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort hat an einem Umweltprogramm (Ökoprofit, Klimabündnis, etc.) oder einem entsprechenden Sozialprogramm (familienfreundlicher Betrieb, NESTOR Gold etc.) teilgenommen und ist ggf. gemäß diesem zertifiziert (1 Punkt pro Zertifizierung).
b) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort ist gemäß der Umwelt-Audit-Verordnung (EMAS) (5 Punkte) eingetragen oder nach ISO 14001 (3 Punkte) oder ISO 50001 (2 Punkte) zertifiziert.
Bei aktueller Auszeichnung mit EMAS oder Ökoprofit werden deckungsgleiche Anforderungen des Umweltzeichens als erfüllt bewertet (z.B. Abfallwirtschaftskonzept).
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P22
Nachhaltigkeitsbericht (SOLL 3 Punkte)
a) Ein Nachhaltigkeitsbericht nach den Prinzipien der Global Reporting Initiative (GRI) liegt vor (3 Punkte).
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P23
MitarbeiterInnenpolitik (SOLL 4 Punkte)
a) Der Betrieb setzt aktiv über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Maßnahmen zur Förderung der Jugendausbildung, Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen bzw. zur Integration von Menschen aus (lokalen) Minderheiten. (1 Punkt)
b) Der Betrieb hat ein aktives Wünsche- und Beschwerdemanagementwesen und es ist eine Vertrauensperson nominiert (1 Punkt).
c) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort berücksichtigt bei der Gestaltung der Arbeitszeiten die private Situation der ArbeitnehmerInnen und trägt somit zur Ermöglichung einer ausgewogenen „Work-Life-Balance“ bei. (1 Punkt)
d) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort arbeitet bei der Personalrekrutierung mit Betrieben zusammen, deren Ziel es ist, benachteiligten Menschen beim Wiedereinstieg in den primären Arbeitsmarkt zu unterstützen. (1 Punkt)
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P24
Motivation der MitarbeiterInnen (SOLL 2 Punkte)
Die Betriebsleitung motiviert ihre MitarbeiterInnen besonders im Hinblick auf Umweltaktivitäten im Betrieb (je 1 Punkt für bis zu zwei der folgenden Maßnahmen).
- Die Betriebsleitung setzt ein Umweltteam ein bzw. legt die Umweltverantwortlichkeiten für einzelne Bereiche im MitarbeiterInnenplan fest.
- Angebot zur Teilnahme der MitarbeiterInnen an externen Schulungen und Seminaren zu umweltrelevanten Themen
- Vorschlagwesen zum Thema Umweltschutz / Nachhaltigkeit
- Vergabe von Prämien / Preisen bei besonderen Umweltleistungen, Einsparungen o.ä.
- Kommunikation der Umwelterfolge an MitarbeiterInnen
- Eigene Maßnahme
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P25
Diversity Management (SOLL max. 5Punkte)
Der Betrieb verfolgt eine ganzheitliche Strategie, durch welche die Vielfalt seiner MitarbeiterInnen, Gäste und LieferantInnen wahrgenommen, wertgeschätzt, gefördert und für die Organisationsziele genutzt wird.
Beispiele (je ein Punkt pro Maßnahme, max. 5 Punkte):
a) Frauenförderprogramme werden wahrgenommen (z.B. AMS, WAFF)
b) Möglichkeiten der Kinderbetreuung für MitarbeiterInnen im Betrieb, Berücksichtigung von Kinderbetreuungspflichten bei der Arbeitszeitgestaltung der MitarbeiterInnen mit Kindern
c) Mitarbeiter sind/waren in Väterkarenz
d) Beschäftigung / Neueinstellung von MitarbeiterInnen der Generation 50+
e) (Über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehende) Beschäftigung und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung
f) Beschäftigung von AsylwerberInnen und MigrantInnen, die eine Beschäftigungsbewilligung benötigen
g) Internationales, mehrsprachiges und multikulturelles MitarbeiterInnenteam und Kommunikation nach außen
h) Weiterbildung / Fortbildung zu Mehrsprachigkeit oder Gender und Diverstity-Themen
i) Berücksichtigung auch von nicht im Gesetz verankerten Feiertagen von anerkannten Religionsgemeinschaften für die MitarbeiterInnen
j) Spezielle Angebote für bestimmte Besuchergruppen (Menschen mit Behinderungen, Familien, …)
k) Darstellung der LieferantInnen von CSR-oder sozioökonomischen Betrieben auf der unternehmenseigenen Webseite
l) Gemeinnütziges Engagement des Betriebs in der Region für karitative Einrichtungen
m) Verankerung der Diversity-Ziele im Unternehmensleitbild
n) Geschlechtssensible Sprache im Informationsmaterial des Betriebs (Homepage, Prospekte,...)
o) eigene Maßnahmen
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P26
Detaillierte Datenerfassung (SOLL 3 Punkte)
a) Der Betrieb führt die Datenerhebung und Kennzahlenbildung (Energie- und Wasserbuchhaltung, Abfall, Reinigungsmittel) auf EDV-Basis durch und macht die Daten zur Bildung von Benchmarks verfügbar.
b) Im Betrieb sind zusätzliche Strom- und Wasserzähler eingebaut, um Daten über den Verbrauch in unterschiedlichen Bereichen oder von verschiedenen Geräten erheben zu können
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P28
Büropapier
Büropapiere müssen mit einem Umweltzeichen (gemäß ISOTyp1) zertifiziert sein. Der Ersatz ggf. noch vorhandener nicht zertifizierter Büropapiere ist im Aktionsprogramm mit kurzen Umsetzungsfristen festzuschreiben und bis zur Folgeprüfung nachzuweisen.
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P29
Papier, Kuverts und Ordner (SOLL 4 Punkte)
a) Büropapiere tragen das Österreichische Umweltzeichen oder den Blauen Engel (1 Punkt).
b) Mindestens 80% der Kuverts sind aus 100% Recyclingpapier (1 Punkt).
c) Mindestens 50 % der Büroordner sind aus 100% Altpapier bzw. auf Altpapierbasis und sind nicht mit Kunststoffen kaschiert oder beschichtet oder tragen ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (1 Punkt).
d) Mind. 90% der weiterverarbeiteten Papiererzeugnisse (z.B. Umschläge) tragen ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (1 Punkt).
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P30
Sekundärverwertung von Publikationen (SOLL 2 Punkte)
Publikationen wie z.B. Katalog-Restbestände nach Ende einer Ausstellung werden einer Sekundärverwertung zugeführt.
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P31
Papier bei Prospekten und Druckaufträgen (SOLL 4 Punkte)
a) Das verwendete Papier bei externen Druckaufträgen (z.B. für Prospekte, Briefpapier etc.) ist total chlorfrei gebleicht (TCF) (1 Punkt) oder aus 100% Recyclingpapier (1,5 Punkte) oder trägt ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (2 Punkte).
b) Druckerzeugnisse werden nach den Anforderungen einer ISO Typ-I-Umweltzeichen-Richtlinie für Druckerzeugnisse in zertifizierten Druckereien erstellt und entsprechend gekennzeichnet (2 Punkte).
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P32
Hygienepapiere (SOLL 6 Punkte)
a) Toilettenpapier (1 Punkt), Papierhandtücher (1 Punkt), Küchenrollen (1 Punkt) und Mundservietten (1 Punkt) sind nachweislich aus 100% Altpapier.
b) Mindestens 80 % des Toilettenpapiers tragen ein Umweltzeichen nach ISO Typ (1 Punkt).
c) Mindestens 80 % der Papierhandtücher tragen ein Umweltzeichen nach ISO Typ (1 Punkt).
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P34
Ökologisch günstige Verkehrsmittel
Potenzielle Gäste, BesucherInnen, Kunden und MitarbeiterInnen sowie LieferantInnen sind leicht zugänglich (über das im Betrieb vorrangig genutzte Kommunikationsmittel) darüber zu informieren:
a) über ökologisch günstige Verkehrsmittel, die für die Anreise bzw. für die Abreise vom/zum Betrieb verfügbar sind
b) über vor Ort verfügbare ökologisch günstige Verkehrsmittel, die für Besichtigungen der Region verfügbar sind (öffentlicher Verkehr, Fahrräder, Fußwege usw.)
c) über spezielle Angebote oder Vereinbarungen (sofern verfügbar) mit Verkehrsunternehmen, die der Betrieb möglicherweise bietet. (Abholdienst, Sammelbus für MitarbeiterInnen, Elektroautos usw.)
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P35
Informationen über eine umweltverträgliche An-/Abreise (SOLL 2 Punkte)
Die Informationen zu einer umweltfreundlichen An-/Abreise (Bahn, Bus, Rad) sind im Internet / in gedruckten Unterlagen des Betriebs ausführlicher und prominenter dargestellt als herkömmliche Anreiseinformationen.
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P36
Umweltfreundliche Mobilität (SOLL 6 Punkte)
a) Der Betrieb setzt Maßnahmen, die Gäste, BesucherInnen und MitarbeiterInnen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer umweltfreundlicher Verkehrsmittel vor Ort motivieren (z.B. Bewerbung und Verkauf von Fahrscheinen und Kombi-Tickets; Anreize zum Verzicht auf den PKW während des Aufenthaltes wie ein Präsent/Gutschein bei Abgabe des Autoschlüssels für Dauer des Aufenthaltes; Angebot/Organisation/Koordination von Gruppenfahrten oder Fahrgemeinschaften, Rückholservice bei Wanderungen etc.). (2 Punkte pro Maßnahme bis max. 6 Punkte)
b) Der Betrieb fördert die Anreise mit elektromobilen Fahrzeugen und stellt seinen BesucherInnen und MitarbeiterInnen gratis eine Stromversorgung zum Aufladen der Batterien zur Verfügung. Dies wird den (potenziellen) NutzerInnen schriftlich kommuniziert.
Die angebotenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise kommuniziert (Hausprospekt, Internet, Gästeinformation etc.)
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P37
Serviceeinrichtungen für Fahrräder (SOLL 5 Punkte)
Der Betrieb bietet spezielle Angebote und Serviceeinrichtungen für Fahrräder (bzw. Inline-Skates, Scooters, Skateboards oder dergleichen) an und kommuniziert diese in entsprechender Weise.
a) Ein Abstellplatz für Fahrräder ist vorhanden (1 Punkt); für 5-10% der Kapazität* (1 Punkt) für mehr als 10% der Kapazität (2 Punkte)
Der Abstellplatz ist überdacht oder befindet sich in einem verschließbaren Raum (1 Punkt)
Die Ausführung entspricht den Qualitätskriterien des klima:aktiv-Gebäudestandards (1 Punkt)
b) Wartung: (Fahrrad) Reparaturmöglichkeit kleinerer Schäden; Fahrradwerkstätte, Reparaturset, etc. (1 Punkt)
* Kapazität: Gästebetten; Verabreichungsplätze, max. Besucherzahl
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P38
Standort mit öffentlicher Verkehrsanbindung (SOLL 1 Punkt)
Eine direkte Anbindung (max. Fußweg 10 min.) an das öffentliche Verkehrsnetz mit entsprechender Mindestfrequenz zu den Öffnungs-/Veranstaltungszeiten (mindestens stündlich bzw. mehrmals täglich, auch an Wochenenden) ist gegeben.
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