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Discuto
Draft written question: (Il-)legality of real-name requirements for Internet users
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Hier nun auf deutsch: Entspricht das "Österreichische Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz" EU-Recht, namentlich den Verträgen über die Arbeitsweise Union (EUV) sowie der Europäischen Datenschutzgrundverordnung 2016/679 in folgenden Punkten: 1. Nach §3 oben angeführten österreichischen Gesetzes sind Diensteanbieter namentlich besonders: - der Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen - Online-Informationsangebote - Online-Werbung - elektronische Suchmaschinen - Portale zur Datenabfrage sowie allgemein - alle Dienste, die Informationen über ein elektronisches Netz übermitteln - alle Dienste, die den Zugang zu solch einem Netz gewähren - Diensteanbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft - Social-Media-Plattformen, verpflichtet, über Nutzer solcher Dienste Profile zu erstellen, zu registrieren und zu authentisieren. In welchen Punkten entspricht oder widerspricht eine solche umfassende Offenlegungspflicht bezüglich des Zugangs zu elektronischen Netzen konkret der Europäischen Datenschutzgrundverordnung 2016/679 2. In wieweit betrifft die österreichische Registrierungs- und Authentifzierungspflicht das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit, nach welchem sich jeder EU-Bürger innerhalb der EU-Staaten frei bewegen kann und eine Verpflichtung zur Personenidentifizierung nur aufgrund auf besondere Veranlassung (z.B. Verdacht auf Straftaten) erfolgen darf? Da der Zugang zu elektronischen Netzen eine grenzüberschreitende Erweiterung der Privatsphäre darstellt, ist in diesem Fall das Recht auf Freizügigkeit von EU-Bürgern, die nun anlasslos und permanent überwacht werden sollen, nicht auch auf den Zugang zu solchen elektronischen Diensten und den Datentransport anzuwenden? 3. Elektronische Netze sind kein öffentlicher Raum, sondern stellen ein Netzwerk vielfältiger Aktivitäten von Unternehmen und EU-Bürgern dar. Der Zugang zu den elektronischen Netzen wird hierbei über privatrechtliche oder handelrechtliche Vereinbarungen geregelt. Im privatrechtlichen Bereich stellen elektronische Netze eine grenzüberschreitende Erweiterung der Privatsphäre dar, in welcher User gleichsam als virtuelle Personen existieren und agieren. Ein Zugangskontrolle zu elektronischen Netzen gleicht einer Zugangskontrolle ins private Schlafzimmer. Entspricht das "Österreichische Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz" dem jedem EU-Bürger garantierten Recht auf Menschenwürde? Entspricht die anlasslose Überwachung des Zugangs und der Aktivitäten der User Verträgen über die Arbeitsweise Union (EUV), speziell Art 2 EUV (Menschenwürde) 4. Inwiefern Verstößt das "Österreichische Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz" gegen das Diskriminierungsverbot der EU bzw inwiefern entspricht es den Vorgaben der Verträge zur Arbeitsweise der EU. 5. Obgleich es namentlich nicht erwähnt wird, impliziert das "Österreichische Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz" eine Vorratsdatenspeicherung, da Diensteanbieter nach §4 dieses Gesetzes auf schriftliches verlangen, sowohl die Identität eines Users weiterleiten müssen, als auch eine Kopie bemängelter Inhalte fertigen müssen. Inwiefern entspricht oder widerspricht dies den Grundsätzen der EU-Datenschutzgrundverordnung bzw. den EUV-Verträgen.
MOST ACTIVE USERS
P1
Several Member States are or have been contemplating whether to require social media services and other operator of Internet communications platforms to identify all users by name, address and birth date. This data would not be published but disclosed to law enforcement authorities upon request.
Add/View comments (3)
P2
Such general and indiscriminate identification of all users may have a chilling effect on free speech on-line, particularly for vulnerable groups.
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P3
Is it legal and proportionate for a Member State to require operators of Internet communications platforms to identify all users?
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