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Stellungnahme zum Entwurf der GO ÖNORM (Inkrafttreten 2018-01-01)

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P27

3.4.2Über die schriftlichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Teilnehmenden des Komitees zu fachlichen Inhalten des Entwurfs einer Europäischen oder Internationalen Norm oder Technischen Spezifikation ist im Komitee zu beraten. Der Verfasser der Stellungnahme kann den Beratungen beigezogen werden. Eine Stellungnahme gilt dann als angenommen, wenn drei Viertel der anwesenden Teilnehmenden dafür stimmen, wobei Stimmübertragungen nicht zulässig sind. Wird die Berücksichtigung der Stellungnahme abgelehnt, ist dies vom Komitee zu begründen. Über das Ergebnis der Beratungen ist der Verfasser der Stellungnahme schriftlich von Austrian Standards Institute zu informieren, es sei denn, er hat an den Beratungen teilgenommen. Der Verfasser der Stellungnahme kann hierzu an die Schlichtungsstelle einen Antrag auf Überprüfung (gemäß Abschnitt 13) stellen.

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P28

3.4.3Besteht für den Entwurf einer Europäischen oder Internationalen Norm oder Technischen Spezifikation kein österreichisches Spiegelkomitee und liegen einander widersprechende Stellungnahmen vor, hat der Komitee-Manager mit den Einsprechern eine harmonisierte Stellungnahme herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird zum betreffenden Thema keine Stellungnahme abgegeben; es erfolgt Stimmenthaltung.

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P29

3.4.4Über Schlussentwürfe Europäischer oder Internationaler Normen oder Technischer Spezifikationen wird im jeweiligen österreichischen Spiegelkomitee abgestimmt. Für Abstimmungen über Entwürfe oder Schlussentwürfe Europäischer oder Internationaler Normen oder Technischer Spezifikationen genügt eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Liegen keine Stellungnahmen vor oder ist eine Einigung über eine Stellungnahme nicht möglich, so erfolgt Stimmenthaltung.

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P30

3.5.1.1Eine von CEN oder ETSI (oder deren Rechtsnachfolger) angenommene Europäische Norm muss von Austrian Standards Institute als ÖNORM übernommen werden. Eine bestehende ÖNORM, deren Inhalte im Widerspruch zu jenen der Europäischen Norm stehen, muss entweder zurückgezogen oder derart überarbeitet werden, dass eine Widerspruchsfreiheit mit der Europäischen Norm zum Zeitpunkt ihrer Übernahme als ÖNORM sichergestellt ist.

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P31

3.5.1.2Es besteht die Möglichkeit, dass eine Technische Spezifikation von CEN als Grundlage für die Erarbeitung Europäischer Normen herangezogen werden. Daher ist von Austrian Standards Institute eine Technische Spezifikation von CEN mit dem Status einer ONR bekannt zu machen, um Erfahrungen aus der Anwendung für eine mögliche spätere Normung zu sammeln. Das Komitee kann allerdings auch die Übernahme dieser Technischen Spezifikation als ÖNORM mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, wobei Stimmenthaltungen nicht berücksichtigt werden.

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P32

3.5.2.1Bei der Entwicklung einer Internationalen Norm oder Technischen Spezifikation – sofern nicht eine Übernahme als Europäische Norm oder Technische Spezifikation beabsichtigt ist – hat das österreichische Spiegelkomitee über die Übernahme als ÖNORM in einem möglichst frühen Entwicklungsstand zu beschließen (siehe Abschnitte 4.1 und 4.2). Ist eine Internationale Norm oder Technische Spezifikation für die Anwendung einer ÖNORM zwingend erforderlich, z.B. infolge eines Normenverweises (siehe 4.4.7), so ist die Internationale Norm bzw. Technische Spezifikation als ÖNORM zu übernehmen. Es sind die Bestimmungen des ISO/IEC Guide 21[6] zu beachten.

[6] ISO/IEC Guide 21-1:2005, Regional or national adoption of International Standards and other International Deliverables – Part 1: Adoption of International Standards
ISO/IEC Guide 21-2:2005, Regional or national adoption of International Standards and other International Deliverables – Part 2: Adoption of International Deliverables other than International Standards

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P33

3.5.2.2Erachtet das Komitee eine deutschsprachige Übersetzung einer Internationalen Norm oder Technischen Spezifikation für die Übernahme notwendig, ist diese Übersetzung grundsätzlich vom Komitee durchzuführen.

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P34

3.5.2.3Für die Beschlussfassung über die Auflegung eines ÖNORM-Entwurfs zur öffentlichen Stellungnahme sind die Bestimmungen in Abschnitt 4.4 sinngemäß anzuwenden. Eine Internationale Norm oder Technische Spezifikation ist dann als ÖNORM-Entwurf zur öffentlichen Stellungnahme verabschiedet, wenn der Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Teilnehmer unter Voraussetzung der Beschlussfähigkeit 2. Grades gemäß 7.3 b) gefasst wird. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Gegenstimmen sowie deren Begründung sind im Sitzungsbericht zu vermerken.

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P35

3.5.2.4Betreffend etwaiger Widersprüche zwischen geltenden Gesetzen oder Verordnungen und einer zur Übernahme vorgesehenen Internationalen Norm oder Technischen Spezifikation wird auf 3.3.3 hingewiesen.

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P36

3.5.2.5Mit der Abstimmung über den Entwurf bzw. Schlussentwurf der zur Übernahme vorgesehenen Internationalen Norm bzw. Technischen Spezifikation (siehe Abschnitt 3.4) erfolgt gleichzeitig die Abstimmung über die Freigabe zum Druck als ÖNORM.

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P37

3.6.1Europäische und Internationale Normen, Technische Spezifikationen, Technische Berichte und Workshop Agreements werden von CEN, ETSI und ISO (oder deren Rechtsnachfolger) regelmäßig auf ihre Aktualität, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft. Grundlage für die Entscheidung bei CEN, ETSI bzw ISO, ob das jeweilige Dokument zu überarbeiten, in seinem Status zu bestätigen oder zurückzuziehen ist, ist das Abstimmungsverhalten der nationalen Normungsorganisationen.

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P38

3.6.2In Austrian Standards Institute werden die Umfragen zu diesen Überprüfungen durch die jeweiligen Spiegelkomitees durchgeführt. Für die Abstimmung im Spiegelkomitee sind die Bestimmungen gemäß Abschnitt 4.5 sinngemäß anzuwenden.

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P39

3.7.1Wird eine Europäische Norm oder ein Europäischer Normentwurf durch Beschluss von CEN oder ETSI zurückgezogen, ist auch die zugehörige ÖNORM EN vom Komitee-Manager zurückzuziehen und das Komitee hierüber zu informieren. Wird die Europäische Norm bzw. der Europäische Normentwurf von CEN oder ETSI ersatzlos zurückgezogen, so wird auch die damit verbundene Stillhalteverpflichtung aufgehoben.

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P40

3.7.2Wird eine Internationale Norm, eine Technische Spezifikation, ein Technischer Berichtet oder Workshop Agreement bzw. deren jeweiliger Entwurf von CEN, ETSI oder ISO ersatzlos zurückgezogen, ist auch die zugehörige nationale Übernahme (siehe Abschnitt 3.5) vom Komitee-Manager zurückzuziehen. Das Komitee ist hierüber zu informieren.

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