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Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mut zu Veränderung – Ja zu Europa

Starting: 23 Feb Ending

0 days left (ends 13 Mar)

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Europa hat in den vergangenen 70 Jahren Großartiges erreicht. Doch die vielen gegenwärtigen Krisen und die fehlende europäische Solidarität in der Flüchtlingspolitik lassen auch unter Anhänger*innen Europas die Zweifel wachsen, ob die Europäische Union noch in der Lage ist, diese Herausforderungen zu meistern. Wir sind und bleiben auch in schwierigen Zeiten überzeugte Europäer*innen. Denn auch in den vergangenen 70 Jahren prägten tiefe Krisen immer wieder das europäische Projekt. Sie erwiesen sich dabei aber oft als Gelegenheiten, Stagnation zu überwinden. Und das dabei Erreichte kann sich sehen lassen: Aus verfeindeten Staaten wurde das Wertvollste, was dieser Kontinent je geschaffen hat. Auch deshalb werden wir mit Überzeugung und Mut zu Veränderung um unsere europäische Zukunft kämpfen.

Als Grüne Bundestagsfraktion und Europagruppe GRÜNE wollen wir über die Zukunft der EU debattieren und ein Forum für Ideen und Gedanken schaffen. Wir engagieren uns dabei gegen den verbreiteten Euroskeptizismus und wollen die Europäischen Union verändern, weiterentwickeln und verteidigen. Hierzu stellen wir uns einer öffentlichen europäischen Diskussion mit allen Interessierten.

Im folgenden finden Sie, findet Ihr die Diskussionsgrundlage für unsere Europakonferenz „Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mur zu Veränderung – Ja zu Europa“ am 04. März 2016 in Berlin. Bereits vorab hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und freuen uns auf Kommentare bis zum 13. März 2016. Alle Kommentare werden Eingang in unsere weiteren Diskussionen über die Zukunft der EU finden. Wir laden herzlich ein zu unserer Grünen Zukunftswerkstatt Europa am 4. März 2016 in Berlin. Anmeldungen sind noch bis zum 1. März möglich.

Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!

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Status: Closed
Privacy: Public

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P31

  • die demokratische Beteiligung von Unionsbürger*innen gestärkt wird. Unnötig hohe Hürden bei Beteiligungsinstrumenten wie der EU-Bürgerinitiative (EBI) sollten abgebaut werden. Zudem stellt sich die Frage, ob die EBI perspektivisch zu einem Instrument einer echten Volksinitiative ausgebaut und europäische Gesetzesvorschläge den Bürger*innen der EU zur Diskussion und Abstimmung vorlegt werden könnten.

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P32

  • Lobbyaktivitäten in Brüssel transparent gemacht werden. Dafür sollten alle Lobbyistenkontakte der EU-Kommission inklusive der Agenturen, des Rates und der EU-Abgeordneten veröffentlicht sowie ein verbindliches Lobbyregister EU-gesetzlich umgesetzt werden. EU-Gesetzgebung sollte einen legislativen Fußabdruck erhalten und der/die EP-Berichterstatter/in seine/ihre Treffen mit Lobbyisten sowie alle schriftlichen Inputs auflisten, um Einflussnahme auf EU-Gesetzgebung transparent zu machen. Karenzzeiten sollten für EU-Kommissare nach dem Ausscheiden aus dem Amt vor der Übernahme eines Lobby-Jobs strikter gehandhabt werden und insofern auch auf EU-Abgeordnete ausgeweitet werden, dass diese nicht unmittelbar nach Mandatsende Lobbyarbeit in den Bereichen betreiben sollten, in denen sie zuvor gesetzgeberisch tätig waren.

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P33

  • es stärkere Maßnahmen gegen Korruption braucht, wie die Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft für die Verfolgung grenzüberschreitender Verbrechen in Verbindung mit EU-Geldern oder einen europarechtlichen und unabhängigen Whistleblowerschutz in allen EU-Institutionen und Mindeststandards für die Mitgliedstaaten sowie einen temporären Ausschluss von als korrupt verurteilten Firmen aus EU-Beschaffungsverfahren.

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P34

  • ein Europäischer Konvent - unter Federführung des EU-Parlaments und des Europäischen Rates, mit Beteiligung der EU-Kommission, der nationalen Regierungen und Parlamente, der organisierten Zivilgesellschaft und Sozialpartner - in einem öffentlichen, demokratischen und bürgerfreundlichen Verfahren die notwendigen Vertragsänderungen diskutieren und gemäß Artikel 48 EUV Empfehlungen für die Konferenz der Vertreter*innen der Regierungen erarbeiten sollte.

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Friedensmacht in einer unfriedlichen Zeit
Für eine präventive EU-Außenpolitik

P35

Das Flüchtlingsdrama, islamistischer Terror oder die Renaissance russischer Machtpolitik sind Symptome für vernachlässigte Krisen in unserer näheren und ferneren Nachbarschaft. Sie zeigen uns, dass wir mehr denn je eine gemeinsame pro-aktive EU-Außenpolitik brauchen, die nicht Symptom-Politik, sondern präventive Ursachen-Politik ist. Seit dem Vertrag von Lissabon haben die Mitgliedstaaten auch mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) den Weg der Vergemeinschaftung weiter beschritten. Seit der Vorlage von Solanas Sicherheitsstrategie 2003 wurde jetzt wieder ein Prozess über eine neue außen- und sicherheitspolitische Strategie angestoßen, die im Juni 2016 angenommen werden soll.

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Wir stellen zur Diskussion, dass

P36

  • die EU eine langfristige außenpolitische Strategie braucht, die Europas Herausforderungen, seine Verantwortung und seine Interessen in der Welt benennt, die den Menschenrechtsschutz, die Schutzverantwortung, zivile Krisenprävention, eine Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs, multilaterale Kooperation (VN, OSZE, AU etc.) verfolgt und deren daraus abgeleitete Maßnahmen künftig regelmäßig und in kürzeren Abständen hinterfragt und ggf. angepasst werden.

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P37

  • universelle Völkerrechtsnormen gerade in einer unfriedlichen Nachbarschaft den Kern einer starken GASP und GSVP darstellen und als logische Konsequenz die Ausweitung von strafrechtlicher Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof nach sich ziehen soll.

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P38

  • im Rat in Angelegenheiten der GASP und GSVP künftig generell mit Mehrheit entschieden werden soll, um handlungsfähiger zu werden. Alternativ stellen wir zur Diskussion, dass im Rat generell in Angelegenheiten der GASP und speziell zivile GSVP-Operationen mit Mehrheit entschieden, jedoch militärische GSVP-Operationen weiterhin nur einstimmig beschlossen werden sollen.

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P39

  • das EU-Parlament vor jedem Beschluss einer GSVP-Mission im Rat mehr Mitsprache- und Informationsrechte erhält: durch gesetzte Parlamentsdebatten mit Beschluss von Resolutionen, durch einen engeren Austausch zwischen EP und nationalen Parlamenten etwa mit Hilfe der Interparlamentarischen Konferenz für die GASP und durch eine Überführung des Athena-Mechanismus in das EU-Budget.

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P40

  • auf strategischer Planungs- und operativer Durchführungsebene deutlich mehr ziviler Sachverstand gebraucht wird (finanzielle und personelle Stärkung des Zivilen Planungs- und Durchführungsstabs -CPCC). Zudem sollten im Zuge der Reform der GSVP-Strukturen im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) einerseits militärlastige Doppelstrukturen abgebaut, andererseits der zivile Charakter der GSVP gestärkt werden. Hierzu müssen im EAD klare Verantwortungshierarchien aufgebaut und Parallelstrukturen abgebaut, die Strukturen für Zivile Krisenprävention und Krisenbewältigung gestärkt sowie der Aufbau gemeinsamer Auslandsvertretungen durch gemeinsame Konsular-Abteilungen vorangetrieben werden.

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P41

  • zivile Krisenreaktionsteams (u.a. Friedenskorps) und einsatzvorbereitende Ausbildungsprogramme und Anwerbungsprozesse vor allem in den Bereichen „Mediation, Dialog und Versöhnung“ aufgebaut werden. Hierfür sollte das Instrument für Frieden und Stabilität zum Einsatz kommen und nicht für eine ambivalente Terrorbekämpfung. Die Qualität der Aus- und Fortbildung zivilen Personals soll durch eine Europäische Akademie für Auswärtige Angelegenheiten inkl. eines starken Europäischen Friedensinstituts gesichert werden.

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P42

  • EU-Erweiterungen im Sinne von Art. 49 EUV grundsätzlich möglich bleiben sollen und die EU eine ernsthafte und verlässliche Erweiterungspolitik verfolgt, anstatt den Reformeifer durch Ausschluss weiterer Beitritte bis 2019 auszubremsen. Das Versprechen von Thessaloniki, eine mittel- und langfristige EU-Beitrittsperspektive für die Länder des westlichen Balkans und der Beitritt der Türkei bleibt eine wichtige Aufgabe. Die Ukraine soll eine Beitrittsperspektive erhalten.

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P43

  • die GASP enger mit Beitrittsverfahren und der Europäischen Nachbarschaftspolitik verzahnt wird, um jenseits technokratischer Verhandlungen kohärente politische Impulse setzen zu können und im Rahmen gemeinsamer Entscheidungen einzelne Mitgliedstaaten hervorgehobene Verantwortung übernehmen können.

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P44

  • zivile und militärische GSVP-Missionen eingebettet werden müssen in einen umfassenden Ansatz, der durch ein langfristiges, integriertes und kohärentes Engagement zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort führt.

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P45

  • militärische Fähigkeiten für Friedensmissionen im Rahmen eines VN-Mandates gezielter ausgerichtet, harmonisiert und synchronisiert werden, dabei das „pooling and sharing“ eine geeignete Maßnahme ist und sich langfristig die Strukturierte Ständige Zusammenarbeit als geeignetes Mittel anbietet.

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P46

  • die Unterstützung von Menschenrechts- und Demokratiearbeit von zentraler Bedeutung ist und mit Hilfe aller der EU zur Verfügung stehenden Instrumente verstärkt werden soll.

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P47

  • ein/e EU-Sondergesandte/r für Frauen in Konflikten mit Personal und Budget eingesetzt wird, die/der für die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 verantwortlich ist.

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P48

  • die Abrüstung durch eine sehr viel striktere, kohärentere und harmonisierte Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts von Waffenausfuhren vorangetrieben wird und massiv in die Umsetzung des weltweiten Vertrages zum Waffenhandel investiert wird.

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