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Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mut zu Veränderung – Ja zu Europa

Starting: 23 Feb Ending

0 days left (ends 13 Mar)

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Europa hat in den vergangenen 70 Jahren Großartiges erreicht. Doch die vielen gegenwärtigen Krisen und die fehlende europäische Solidarität in der Flüchtlingspolitik lassen auch unter Anhänger*innen Europas die Zweifel wachsen, ob die Europäische Union noch in der Lage ist, diese Herausforderungen zu meistern. Wir sind und bleiben auch in schwierigen Zeiten überzeugte Europäer*innen. Denn auch in den vergangenen 70 Jahren prägten tiefe Krisen immer wieder das europäische Projekt. Sie erwiesen sich dabei aber oft als Gelegenheiten, Stagnation zu überwinden. Und das dabei Erreichte kann sich sehen lassen: Aus verfeindeten Staaten wurde das Wertvollste, was dieser Kontinent je geschaffen hat. Auch deshalb werden wir mit Überzeugung und Mut zu Veränderung um unsere europäische Zukunft kämpfen.

Als Grüne Bundestagsfraktion und Europagruppe GRÜNE wollen wir über die Zukunft der EU debattieren und ein Forum für Ideen und Gedanken schaffen. Wir engagieren uns dabei gegen den verbreiteten Euroskeptizismus und wollen die Europäischen Union verändern, weiterentwickeln und verteidigen. Hierzu stellen wir uns einer öffentlichen europäischen Diskussion mit allen Interessierten.

Im folgenden finden Sie, findet Ihr die Diskussionsgrundlage für unsere Europakonferenz „Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mur zu Veränderung – Ja zu Europa“ am 04. März 2016 in Berlin. Bereits vorab hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und freuen uns auf Kommentare bis zum 13. März 2016. Alle Kommentare werden Eingang in unsere weiteren Diskussionen über die Zukunft der EU finden. Wir laden herzlich ein zu unserer Grünen Zukunftswerkstatt Europa am 4. März 2016 in Berlin. Anmeldungen sind noch bis zum 1. März möglich.

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Status: Closed
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Grün investieren und fairhandeln
Für eine neue Wirtschaftsdynamik

P49

In der Vergangenheit haben die Regierungen ihre Wirtschaftspolitik in erster Linie national betrieben. Es gab eine Währungsunion, aber keine Wirtschaftsunion. Auf diese Weise haben sich gefährliche Ungleichgewichte aufgebaut, die nun stetig abgebaut werden müssen. Wenn wir unsere Art zu Wirtschaften nicht grundlegend zukunftsfähig machen, zerstören wir dessen ökologische und soziale Grundlagen irreparabel. Wir wollen, dass es künftig mehr gemeinsame Wirtschaftspolitik mit mehr gemeinsamen und nachhaltigen Zielen gibt. Dafür braucht die EU einen Green New Deal, der ökonomische, ökologische und soziale Probleme gleichermaßen in Angriff nimmt, ein starkes Europäisches Semester und effektivere Instrumente zur Umsetzung von Strukturreformen, zum Abbau von Ungleichgewichten und für Investitionen in die Zukunft.

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Wir stellen zur Diskussion, dass

P50

  • Europa eine neue Wirtschaftsdynamik braucht, die auf einem Green New Deal basiert, also eine ökologisch-soziale Innovationsstrategie, gekoppelt mit einer ambitionierten nachhaltigen Investitionspolitik. Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen müssen verbessert und deutlich mehr in Infrastruktur, Innovation, Gute Arbeit, Qualifizierung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen investiert werden.

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P51

  • es mehr europäisch koordinierte und finanzierte Zukunftsinvestitionen geben sollte. Neben mehr privaten Investitionen (bspw. durch den neuen EU-Investitionsfonds) braucht es eine substantielle Stärkung öffentlicher Investitionen – in erster Linie durch die EU-Mitgliedsstaaten, aber auch durch die europäische Ebene. Der EU-Haushalt sollte im anstehenden Review-Prozess aufgestockt und bereits vorab ein neuer Zukunftsfonds im EU-Haushalt geschaffen werden, der durch einen Europäischen Steuerpakt finanziert werden kann. Von dem Zukunftsfonds sollten jedoch nur die Regionen und Kommunen in den Mitgliedsstaaten profitieren, die sich im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit am Steuerpakt beteiligen.

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P52

  • mit einer neuen europäischen Industriestrategie auf die Förderung von Ressourcen- und Energieeffizienz, die Digitalisierung der Industrie, neue industrielle Produktionstechnologien, Kreislaufwirtschaft und industrielle Symbiosen sowie die Schaffung eines einheitlichen EU-Binnenmarkts für Energie, Telekommunikation, Kapitalmärkte, Verkehr und grüne Produkte gesetzt wird. Mit mehr Transparenz auf den Finanzmärkten und einem aktiven „divestment“ auch in den öffentlichen Finanzen muss für eine Umschichtung gesorgt werden: Weg von der Finanzierung der Zerstörung des Planeten hin zu einer „low-carbon economy“ mit Erneuerbaren Energien und verbesserter Effizienz. Damit soll auch das Risiko einer finanziellen Kohlenstoffblase („carbon bubble“) angepackt werden.

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P53

  • das Europäische Semester als zentrales wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument gestärkt wird. Verfahren und Ziele brauchen mehr inhaltliche Steuerung, mehr Verbindlichkeit für gemeinsame ökonomische Governance und nicht nur für Einzelziele einzelner Staaten, mehr europäische und nationale Parlamentsbeteiligung sowie mehr Transparenz durch öffentliche Debatte in Rat und Parlamenten: Das EU-Parlament sollte über den Jahreswachstumsbericht und die länderspezifischen Empfehlungen mitentscheiden (Vertragsänderung). Die nationalen Parlamente sollten ihr Nationales Reformprogramm beschließen und den Dialog mit der EU-Kommission bei der Erarbeitung länderspezifischer Empfehlungen stärken. Reformprogramme, Jahreswachstumsbericht und länderspezifische Empfehlungen sollten an den EU-2020-Zielen ausgerichtet werden, damit auch Klimaschutz, Armutsbekämpfung oder Bildungsqualität einen hohen Stellenwert erhalten. Länderspezifische Empfehlungen sollten verbindlicher werden und eine Unterstützung aus dem EU-Haushalt für kostenintensive Reformvorhaben geprüft werden.

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P54

  • zum Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte die makroökonomische Überwachung gestärkt wird: Das Scoreboard zur Bewertung übermäßiger Ungleichgewichte sollte um zentrale beschäftigungs- und sozialpolitische Indikatoren erweitert werden. Grundsätzlich sollten die Schwellenwerte für makroökonomische Ungleichgewichte symmetrisch festgelegt werden, so dass übermäßige Defizite und Überschüsse vermieden und korrigiert werden können.

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P55

  • es eine aktive europäische Wettbewerbspolitik braucht. Dazu werden neue Instrumente und Institutionen benötigt, vor allem ein eigenständiges europäisches Kartellamt mit der Kompetenz Konzernstrukturen bei zu großer wirtschaftlicher und damit politischer Macht entflechten zu können.

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P56

  • es einen Neustart der europäischen Handelspolitik braucht. Sie muss stärker multilateral ausgerichtet sein und auf starke Standards, Nachhaltigkeit und globale Gerechtigkeit abzielen. TTIP und TiSA müssen gestoppt und Verhandlungen nach diesen Maßstäben neu aufgestellt werden. Die Bundesregierung hat versprochen, Nachverhandlungen bei CETA durchzusetzen. Es besteht die Gefahr, dass sie sich dabei auf kleine Änderungen beschränken will. Das ist völlig unzureichend. Den vorgelegten Vertragstext für CETA lehnen wir ab.

    Die europäische Handelspolitik muss transparenter und demokratischer werden. EU-Verhandlungsmandate müssen öffentlich sein. Zudem stellt sich die Frage, ob über Verhandlungsmandate auch das EU-Parlament mitentscheiden sollte (Vertragsänderung). Abgeordnete müssen Zugang zu allen Verhandlungsdokumenten erhalten. Akteure der Zivilgesellschaft sollten gestärkt werden und bei den Verhandlungen wirksam beraten können. Die Öffentlichkeit sollte über Zwischenergebnisse informiert werden und Gelegenheit zur Kommentierung haben.

    Die europäische Handelspolitik muss transparenter und demokratischer werden. EU-Verhandlungsmandate müssen öffentlich sein. Zudem stellt sich die Frage, ob über Verhandlungsmandate auch das EU-Parlament mitentscheiden sollte (Vertragsänderung). Abgeordnete müssen Zugang zu allen Verhandlungsdokumenten erhalten. Akteure der Zivilgesellschaft sollten gestärkt werden und bei den Verhandlungen wirksam beraten können. Die Öffentlichkeit sollte über Zwischenergebnisse informiert werden und Gelegenheit zur Kommentierung haben.

    Angleichung oder gegenseitigen Anerkennung von Standards müssen dem Subsidiaritätsprinzip und dem Umwelt- und Verbraucherschutz folgen. Die europäische Demokratie muss weiterhin eigenständig entscheiden können, welches Niveau an Gesundheits-, Tier- und Verbraucherschutz sowie Ökologie für Produkte und Dienstleistungen auf dem europäischen Binnenmarkt gilt.

    Das internationale Investitionsschutzregime muss grundsätzlich reformiert werden. Es braucht einen multilateralen ständigen Gerichtshof. Die Welthandelsorganisation muss reformiert, gestärkt und demokratischer werden. Die offizielle Anerkennung Chinas als „Marktwirtschaft“ muss unter Einbeziehung der unterschiedlichen vorhandenen Interessen eingehend daraufhin geprüft werden, dass künftigem Dumping Einhalt geboten werden kann.

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Better (De-)Regulation?
Für einen starken EU-Umweltschutz

P57

Die Natur kennt keine Ländergrenzen. Seit ihrer Gründung gehört eine gemeinsame Umwelt- und Naturschutzpolitik zu den Grundpfeilern der Europäischen Gemeinschaft. Seither hat sich die EU-Umweltpolitik stetig fortentwickelt und in Europa zu einheitlichen Mindeststandards im Umweltschutz geführt und ein einzigartiges Schutzgebiet hervor gebracht. Davon profitieren Europas Umwelt und Natur ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger, denn sauberes Wasser, reine Luft, gesunde Böden und Artenvielfalt sind essentielle Lebensgrundlagen.

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P58

Mit der EU-2020-Strategie hat die Europäische Union ein Programm auf den Weg gebracht, das Wachstum und Beschäftigung durch eine verbesserte Rechtssetzung nachhaltig sichern soll. Diese Zielsetzung darf jedoch nicht dazu führen, dass unter dem Vorwand eines vermeintlichen Bürokratieabbaus Umweltstandards gesenkt und Deregulierungstendenzen verschärft werden. Denn der EU-weite Schutz unserer natürlichen Ressourcen ist eine unersetzliche und unwiederbringliche Grundlage, die ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erst ermöglicht.

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Wir stellen zur Diskussion, dass

P59

  • das europäische Umweltschutzrecht, wie Wasserrahmen-, Nitrat-, Naturschutz-, Luftqualitäts- oder Meeresstrategierahmenrichtlinie, konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden muss. Hierfür bedarf es integrierter Politikansätze, um eine verbesserte Finanzierung, Umsetzung und Kontrolle zu erreichen. Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit haben, über die von der EU definierten Standards hinauszugehen. Das 7. Umweltaktionsprogramm der vorherigen EU-Kommission muss fortgeführt und durch die Wiedereinrichtung eines eigenständigen Umweltkommissariats gestärkt werden.

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P60

  • hohe Umweltstandards als Innovationstreiber für Industrie und Wirtschaft von unschätzbarem Wert sind. Europäische Produktion steht für Qualität, die sich auch ökonomisch auszahlt. Initiativen zur „Besseren Rechtssetzung“, wie Fitness-Checks oder Folgenabschätzungen für Gesetze, müssen diesem Anspruch gerecht werden. Um auch die globalen Rahmenbedingungen richtig zu setzen, muss die Nachhaltigkeitsstrategie der EU wiederbelebt, mit anderen Politikbereichen verzahnt und zum Leitbild internationaler Handelsvereinbarungen erhoben werden sowie demokratische Strukturen und Regulierungskompetenzen ebenso geachtet werden wie das Recht zur Fortentwicklung von Standards.

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P61

  • das europäische Vorsorgeprinzip uneingeschränkt gelten und gestärkt werden muss. Europäische Zulassungsverfahren für Chemikalien, Pestizide und gentechnisch veränderte Organismen müssen grundsätzlich reformiert und demokratisiert werden. Wir wollen Risikobewertungsleitlinien auf Basis des Gefahrenansatzes, eine industrieunabhängige Durchführung von Risikostudien (auch zu Langzeitfolgen) sowie strenge Regeln und Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Interessenskonflikten bei Bewertungsbehörden.

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P62

  • umweltschädliche Subventionen das Ziel eines nachhaltigen Wachstums und Konsums konterkarieren. Sie bürden die ökologischen und sozialen Kosten der Gesellschaft und nicht den Verursachern auf und müssen deshalb abgebaut werden.

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P63

  • die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) mit ihrer Exportorientierung zu einer Industrialisierung der Landwirtschaft führt, die Arten- und Umweltschutzziele der EU und die Ernährungssouveränität der Länder des Südens massiv gefährdet. Sie muss grundsätzlich reformiert und konsequent am Leitbild einer ressourcenschonenden, tiergerechten und sozial nachhaltigen Politik ausgerichtet werden.

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P64

  • die bisherige EU-Naturschutzfinanzierung gescheitert ist. Die EU läuft Gefahr, ihr selbstgestecktes Ziel, das Artensterben in der EU bis 2020 zu stoppen, deutlich zu verfehlen. Wenn Europa glaubwürdig am Ziel einer Trendwende festhalten und darüber hinaus seinen internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität gerecht werden will, braucht die EU eine eigenständige Naturschutzfinanzierung.

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