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Discuto
Überarbeitung UZ 49 - Nachhaltige Finanzprodukte
Diskussion zum Richtlinienvorschlag [gültig ab: 01.01.2020]
0 days left (ends 15 Jul)
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Die alle vier Jahre erfolgende Revision der Umweltzeichenrichtlinie 49 - Nachhaltige Finanzprodukte dient der Anpassung der Kriterien an aktuelle Entwicklungen (z.B. Produktgruppenerweiterung) sowie der inhaltlichen Überarbeitung.
Die Überarbeitung der planmäßig am 1.1.2020 in Kraft tretenden neuen Richtlinie erfolgt dabei im Rahmen eines Multi-Stakeholderprozess. Aus diesem Grund darf ich Sie herzlichst dazu einladen, den nun vorliegenden Richtlinienvorschlag an dieser Stelle zu diskutieren. Discuto bietet Ihnen dabei die Möglichkeit, Passagen zu bewerten und/oder zu kommentieren. Machen Sie von diesen beiden Möglichkeiten gerne ausgiebigen Gebrauch!
Zweck der Online-Diskussion ist insbesondere herauszufinden, bei welchen Themen/Aspekten tendenziell Konsens herrscht und bei welchen Themen Anpassungen oder weitere Diskussionen nötig sind.
Im Online-Diskussionstool werden lediglich zentrale Passagen, Aspekte und Kriterien zur Diskussion gestellt. Daher empfiehlt sich vor der Diskussionsteilnahme die Durchsicht des gesamten Richtlinienvorschlags. Den vollständigen Draft der Richtlinie finden Sie, auch ggf. zum Nachschlagen und besseren Verständnis, HIER (bitte die Sicherheitshinweise in manchen Browsern ignorieren, auf "Weitere Informationen klicken" und dann auf "Ignorieren und Fortfahren").
Die Anhänge sind zwecks besserem Verständnis und internen Verweisen im Richtlinienvorschlag integriert - werden jedoch im Sommer noch einer Aktualisierung und Adaptierung unterzogen.
Für Rückfragen: Raphael Fink, tel: +43 1 588 77 272, mail: rfink@vki.at
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Die Themenbereiche zu Umwelt und Klima in Tab. 1+2 sind umfangreicher als die 6 Umweltziele des Aktionsplans. Das liegt auch daran, dass der EU-Aktionsplan (und übrigens auch die Schwerpunktsetzung in den Technical Expert Groups) auf den Bereich "Climate" fokussieren. Ich bin auch dafür, die klimarelevanten Aspekte zu aktualisieren, würde aber empfehlen, andere umweltpolitische Themen weiterhin im UZ49 zu belassen.
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Für die gelisteten Themenbereiche zu Umwelt und Klima (Tabelle 1 & Tabelle 2) empfehlen wir die Angleichung an die 6 Umweltziele des EU Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. In Bezug auf den Primärenergiebedarf des Themenbereichs Immobilien (siehe Tabelle 3, Fußnote 15) hat auch der Einsatz erneuerbarer Energien Effizienzkriterien zu unterliegen.
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Entsprechend der Position Österreichs in den Verhandlungen zur EU Taxonomie plädieren wir für eine 0% Toleranz bei Atomkraft sowie der Förderung und Raffinierung fossiler Brennstoffe und daraus resultierender Energieerzeugung bei gleichzeitiger Beibehaltung der 5 % Toleranzgrenze in den anderen Bereichen, da dies die Erwartungshaltung an und damit die Integrität eines Umweltzeichens erfordert.
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Wir stimmen grundsätzlich zu, dass im Themenbereich nachhaltige Geldanlagen das Thema Transformation und Zwischentechnologie mehr adressiert werden müsste, um jedoch den Vorbildscharakter des UZ49 aufrecht zu erhalten plädieren wir jedoch wie die hier zu sehenden Antworten für einen konsequenten Ausschluss von fossilen Brennstoffen.
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- Haben Sie zusätzliche Anmerkungen, Anregungen oder Kritik in Bezug auf die Green Bond-Kriterien?
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2.4.2 Grüne Sparprodukte
P31
2.4.2.1 Anforderungen an das Kreditinstitut
Das Kreditinstitut, das ein zu zertifizierendes Grünes Sparprodukt anbietet, muss dem Gutachter einen ausgefüllten Fragenkatalog (siehe Anhang 3) zur institutionellen Glaubwürdigkeit vorlegen. Dieser Fragebogen muss entsprechend öffentlich auffindbar sein (z.B Homepage).
Folgende Aspekte mit Gültigkeit für das gesamte Kreditinstitut müssen dabei beantwortet werden:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kerngeschäft (Finanzierungsaktivitäten) und abseits davon (z.B. Bewusstseinsbildung, Energieeffizienz,…)
- Vorhandensein allgemein gültiger und publik gemachter Veranlagungsrichtlinien, z.B. ökologische und/oder soziale Kriterien bei der Kreditvergabe, Veranlagung der Eigenanlage, Vorhandensein von Zertifizierungen, etc.
- Ökologische Anreize (z.B.: zinsfreie Kredite für ökologische Finanzierungen)
- Informationen zur Verwendung und zum Management der Spareinlagen
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P32
2.4.2.2 Anforderungen an das Sparprodukt
Im Rahmen des Gutachtens muss dargelegt werden, wie Spareinlagen veranlagt und/oder Kredite vergeben werden. Dabei dürfen die für Projekte relevanten Ausschlusskriterien des UZ (siehe Punkt 2.2 und Punkt 2.4.1.2) nicht verletzt werden (für projektbasierte Sparprodukte entfällt die Gültigkeit der Toleranzgrenze).
Projektbasierte Sparprodukte müssen im Gutachten nachweisen, dass die mit den grünen Spareinlagen finanzierten Projekte in die unter Punkt 2.4.1.3 formulierten Projektkategorien fallen.
Sparprodukte ausgewiesener Öko- oder Ethikbanken [27] müssen darlegen, dass die (Kredit-)Finanzierungsrichtlinien umweltzeichenkonform sind (zumindest vollinhaltliche Erfüllung der Ausschlusskriterien, keine Finanzierung von in den Ausschlusskriterien formulierten Geschäftsfeldern)
[27] Als Öko- oder Ethikbank kann eine Bank gelten, die ihre sämtlichen Bankgeschäfte neben Wirtschaftlichkeit auch entlang ökologischer und/oder sozialer Verträglichkeit ausrichtet. Diese institutsinternen Kriterien müssen öffentlich zugänglich sein und sich auf das gesamte Produktportfolio der Bank beziehen (Kreditvergaben, Veranlagungen, etc.).
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2.4.2.3 Rechnungskreisläufe und Kontrolle
Um die Glaubwürdigkeit des Umweltzeichens nicht zu gefährden, muss für Sparprodukte nicht ausgewiesener Öko- oder Ethikbanken nachgewiesen werden, dass die grünen Spareinlagen von den restlichen Rechnungskreisläufen des Kreditinstituts getrennt sind.
Zeitlich befristete Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. bis zur Finanzierung neuer Projekte) sind umweltzeichenkonform – die durchschnittliche Dauer und Vorgangsweise in einem derartigen Fall sind im Gutachter jedoch darzulegen.
Für die zertifizierten Sparprodukte muss in jedem Fall dargelegt werden, wie die Kontrolle der Veranlagungskriterien erfolgt (intern/extern).
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2.4.2.4 Transparenzanforderungen
Es muss öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B Homepage, Werbematerial,…):
um welche Form von Grünem Sparprodukt es sich handelt inkl. einer entsprechenden Produktbeschreibung
- nach welchen Nachhaltigkeitskriterien die Spareinlagen veranlagt bzw. die Projekte ausgewählt werden - im besten Fall im Rahmen einer entsprechend formulierten Anlagestrategie
- wie die Spareinlagen aktuell veranlagt sind/verwendet werden (zumindest jährliche Aktualisierung)bzw. welche Projekte aktuell mittels der grünen Spareinlagen finanziert werden (Kurzbeschreibung von mindesten 5 ausgewählten Projekten)
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P35
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- Haben Sie zusätzliche Anmerkungen, Anregungen oder Kritik in Bezug auf die Kriterien der Grünen Sparprodukte?
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2.5 Compliance und 2.6 Deklaration
P36
2.5 Compliance (mit Gültigkeit für alle Anlageprodukte)
Anlageprodukte beinhalten Risiken, im Extremfall auch das Risiko des Totalverlustes. Die Entwicklung in der Vergangenheit lässt keinen Rückschluss auf die zukünftige Entwicklung zu. Nicht jedes Anlageprodukt ist für jeden Investor geeignet. Die Verwaltung, Dokumentation und der Vertrieb von Anlageprodukten unterliegen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Umweltzeichens, ebenso wie sich bei Vorliegen grober Kontroversen im Zusammenhang mit dem antragsstellenden Unternehmen das Österreichische Umweltzeichen die Zertifizierung vorbehalten darf.
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P37
2.6 Information und Deklaration (mit Gültigkeit für alle Anlageprodukte)
Das Umweltzeichen ist so zu verwenden, dass irreführende Verwechslungen bzw. inhaltliche Assoziationen zu anderen, nicht ausgezeichneten Anlageprodukten des Zeichennutzers ausgeschlossen sind.
Je nach Produktkategorie ist in erkennbaren Zusammenhang mit der graphischen Abbildung des Umweltzeichens folgendes zu deklarieren:
„Umweltzeichen für „ Produktkategorie“:
Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus für „NAME DES ANLAGEPRODUKTS“ verliehen, weil bei der Auswahl von Aktien/Anleihen/Anteilscheinen bzw. Immobilien, finanzierten Projekten oder der Veranlagung der Spareinlagen der Sparprodukte [28] neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien beachtet werden. Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Aktien/Anleihen/Anteilscheinen bzw. Immobilien oder Projekte bzw. Veranlagungsformen5 auszuwählen. Dies wurde von unabhängiger Stelle geprüft. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen stellt keine ökonomische Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Anlageproduktes zu.“
[28] je nach Assetklasse/Kategorie
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Abschlussfrage
P38
Offene Frage
- Gibt es abseits der erfolgten Änderungen etwaige Themen, Aspekte oder Punkte, die Sie gerne erwähnen oder diskutieren möchten?
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