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Grüne Agenda Finanzmarktregulierung

Starting: 17 Dec Ending

0 days left (ends 15 Mar)

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Im folgenden Text haben wir unsere Sicht auf die wichtigsten Elemente für eine Grüne Agenda für krisenfeste, verbraucher- und investitionsfreundliche Finanzmärkte zusammengefasst. Sie beruhen auf unseren Erfahrungen in der Finanzmarktpolitik in Bundestag und Europaparlament sowie aus aktiver Tätigkeit im Finanzmarkt. Jetzt hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und Vorschläge für Änderungen, Streichungen und Ergänzungen. Wir freuen uns auf Kommentare und Bewertung bis zum 15. März 2016 Alle Kommentare werden wir bei der Erstellung der Endfassung berücksichtigen, die dann zu einem gemeinsamen Beschluss der Grünen wirtschafts- und finanzpolitischen Abgeordnetengruppen in Europaparlament und Bundestag führen soll.

Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!

Gerhard Schick, Sven Giegold, und Udo Philipp

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Status: Closed
Privacy: Public
Member of the European Parliament and the Committees for Economic/Financial and for Constitutional Affairs

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VERSICHERUNGEN

P233

Das Absichern von Risiko ist eine besonders wichtige Funktion der Finanzwirtschaft. Manche Risiken sind existenziell und würden bei Eintritt den Haushalt in den finanziellen Ruin stürzen. Andere sind so groß, dass man zwar individuell vorsorgen könnte, die not­wendige Sparleistung aber unverhältnismäßig hoch wäre. Doch so wichtig Versiche­run­gen sind, so schwierig sind sie rein privatwirtschaftlich zu organisieren. Viele Menschen sehen die Notwendigkeit der Vorsorge nicht. Sie hoffen, dass sie kein Pech haben werden oder dass die Gesellschaft ihnen schon beistehen wird, wenn sie in Not kommen. Die Wahrscheinlichkeiten, in Not zu kommen, sind auch nicht gleich verteilt. Für ein Ver­sicherungsunternehmen ist es extrem schwer, das indivi­duelle Risiko zu beurteilen. Es besteht immer die Gefahr, dass sich nur die schlechten Risiken ver­si­chern (sogenannte adverse Selektion). Daher sind bei einer freiwilligen Versicherung die Tarife meist so teuer, dass es sich nur noch für die schlechtes­ten Risiken lohnt, eine Versicherung abzuschließen.

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Pflichtversicherungen

P234

Für viele Risiken muss man daher Versicherungen staatlich organisieren. Krankenversi­cherung ist ein gutes Beispiel. In den USA gab es bis zu Obama nur private Krankenver­sicherung ohne Versicherungspflicht. Die Folge waren 60 Millionen Menschen ohne Ver­sicherung. Die Tarife der privaten Versicherung waren abschreckend hoch, schwer kran­ke Menschen wurden von der Versicherung ausgeschlossen und endeten im finanziellen Ruin. Die meisten Menschen in Deutschland würde das amerikanische System der frei­willigen Krankenversicherung als unzumutbar empfinden.

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P235

Aber auch wir leisten uns ähnliches staatliches Versagen. Berufsunfähigkeit ist ein Bei­spiel. Versicherung für Berufsunfähigkeit in Deutschland funktioniert so wie die private Krankenversicherung in den USA vor Obama. Versicherungen sind abschreckend teuer. Menschen mit echten Risiken werden nicht angenommen. Viel zu wenige versichern sich. Wer berufsunfähig wird, ist auch finanziell am Ende. Die Lösung dieses Problems geht nur wie in der Krankenversicherung: jeder Mensch muss eine Versicherung ab­schließen und jede Versicherung muss alle Antragsteller aufnehmen. Die Tarife werden durch die Pflichtversicherung ganz erheblich sinken. Das große Lebensrisiko Berufs­unfähigkeit verliert dann wenigstens seinen finanziellen Schrecken.

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P236

Die wenigsten Selbständigen sorgen ausreichend für ihr Alter vor. Die Folge ist, dass die meisten Männer in Altersarmut ehemalige Selbständige sind. Sie versichern sich nicht, weil die Tarife viel zu teuer sind. Man müsste weit über 90 Jahre alt werden, damit sich eine Versicherung lohnt. Dies liegt an der Freiwilligkeit. Es versichern sich hauptsächlich diejenigen, die viel Geld verdienen und daher statistisch gesehen länger leben. Bei Ren­tenbeginn können sich die Versicherten ihre Rente als Einmalbetrag ausbe­zahlen lassen. Dies führt dazu, dass Ketten­raucher*innen oder Menschen mit einer proble­ma­tischen Krank­heits­geschichte natürlich den Einmalbetrag wählen. Es bleiben nur die „schlechten Risiken“, sprich diejenigen, die im Durchschnitt wirklich 90 Jahre alt wer­den. Daran glaubt ex ante aber niemand, also wird keine Versicherung abgeschlossen. Auch Alters­armut von Selbständigen lässt sich nur durch Versicherungspflicht lösen. Wir wollen, dass alle Selbständigen für ihr Alter vorsorgen und dass die Absicherung im Alter nicht mehr am Beschäftigungsverhält­nis hängt, sondern als Bürgerversicherung organisiert ist.

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P237

Auch private Altersvorsorge muss anders organisiert werden. Das Ziel ist nicht eine weitere Privatisierung der Altersvorsorge. Die Riesterrente ist gescheitert. Das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung ist insbesondere für Geringverdiener*innen zu sehr abgesenkt worden. Wer weniger als 1.835 Euro im Monat verdient, sprich 11,50 Euro pro Stunde, bekommt im Alter Sozialhilfe anstatt Rente, selbst nach 45 Jahren ununter­bro­chener Vollzeittätigkeit. Wir wollen daher die umlagefinanzierte gesetzlichen Rente wieder stärken. Aber auch mit der besten umlagefinanzierten Rente gibt es noch Bedarf für kapitalgedeckte private Altersvor­sorge.

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P238

Wir halten hierfür jedoch eine Versicherungspflicht für nicht angebracht. Wir wollen stattdessen ein opt-out System in den oben beschriebenen Bür­gerfonds einfüh­ren. Wir sind davon über­zeugt, dass sich auch mit dem opt-out Verfahren die größten Schwächen der Freiwilligkeit lösen lassen.

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P239

Hochwasserschutz ist zwar ein Thema, das nur wenige Menschen in Deutschland wirk­lich betrifft, angesichts verfehlter Umweltpolitik aber leider zunehmend viele. Nach jedem Hochwasser entscheiden sich die Regierungen großzügig zulasten der Steuer­zahlerInnen viele Milliarden Euro Hilfe zu leisten. Angesichts der erschütternden Fern­sehbilder ist diese Hilfe hochgradig populär. Es ist aber nicht einzusehen, warum sich die Regierungspartei ihre Wiederwahl mit dieser Art von Katastrophen sichern soll und warum die Steuerzahler*innen in z.B. Gelsenkirchen dafür zur Kasse gebeten werden, dass z.B. die Besitzer einer schönen Villa am Rheinufer keine Hochwasserversicherung abschließen. Auch Hochwasser muss also verpflichtend von denjenigen versichert wer­den, die in einem Hochwassergebiet wohnen. Die Privatisierung der früher meist öffent­lich-rechtlichen Pflichtversicherungen war hier ein Fehler. Wir wollen diesen Fehler durch eine Versicherungspflicht korri­gieren.

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Besser regulieren

P240

Versicherungen sind aus Unternehmersicht ein faszinierendes Produkt. Warren Buffet ist hauptsächlich dank seines Versicherungsunternehmens so reich geworden. Das schöne einer Versiche­rung ist, dass die Kunden oftmals über Jahrzehnte Geld einbezahlen, bevor ein Schaden eintritt. Das Unternehmen könnte also die Tarife niedrig kalkulieren und so besonders viele Kunden anlocken, über viele Jahre hohe Gewinne ausschütten und, wenn die Schä­den in großem Stil anfallen, Konkurs anmelden. Dies ist der Grund, weshalb Ver­siche­rungen besonders effektiv beaufsichtigt werden müssen. Leider ist über die Jahr­zehnte in Deutschland eine enge Symbiose zwischen Versicherungsaufsicht und Versi­cherungsunter­neh­men entstanden. Das Regelwerk wurde immer komplexer. Man kom­muniziert in einer geheimnisvollen Insider-Sprache. Nur noch die Versicherungslobby und einige wenige Personen in der Versicherungsaufsicht verstehen, was warum und wie gere­gelt wird. Kritische und kompetente mediale Berichterstattung ist selten. Demo­kra­tische Kontrolle ist quasi unmöglich geworden. Gesetze zur Versicherungsauf­sicht wurden in der Vergangenheit vom Bundestag ohne gründliche, für alle verständliche Debatte durchgewunken. Die Folge ist ein insbesondere in der Lebensversicherung ab­struses und verbraucherfeindliches Regelwerk. Kein Kunde kann die Abrechnung seiner Lebensversi­cherung nachvollziehen. Wir wollen daher auch in der Lebensversicherung die Regulierung deutlich vereinfachen. Das wird auch dazu führen, dass weniger Lebens­versicherungen verkauft werden und der bisher aufgeblähte Vertrieb mit über 200.000 Vermittler*innen schrumpfen wird.

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P241

Zudem wurde die Normierung der Produkte aufgegeben. Dadurch sind die Policen nicht mehr vergleichbar. Leistungswettbewerb kann so kaum noch stattfinden. Unser Ziel ist, dass Kund*innen zumindest mit Hilfe von Experten aufgrund der Informationen der Ver­sicherung nachvollziehen können, warum sie wieviel erhalten.

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Mindestzuführung in sinnvolle Erfolgsbeteiligung umwandeln

P242

Die Versicherer werden von der Aufsicht angehalten, möglichst konservative Tarife zu kalkulieren, sprich möglichst viele Kostenpuffer einzuberechnen. An sich wäre das eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme, wenn sich die Unternehmen nicht unabhängig von der Rendite für den Verbraucher immer einen erheblichen Teil dieser Kostenpuffer einver­leiben dürften.

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P243

Wir wollen, wie im Abschnitt Anlegerschutz geschildert, die Unternehmen ver­pflich­ten, deutlich verbraucherfreundlicher zu agieren. Dazu gehört auch eine Neure­ge­lung der Überschussverteilung. Eigentlich sollten die Versicherer nicht unabhängig von ihrer Leistung automatisch einen großen Teil der Über­schüsse einbehal­ten dür­fen. Was sprä­che daher dagegen, für die Neuverträge die Überschussverteilung in eine Erfolgs­betei­li­gung umzu­wandeln? Nur wenn der Kunde nach Ablauf seiner Versicherung besser abge­schnit­ten hat als bei einer fiktiven Alternativanlage in Bundesanleihen, ginge dann ein Teil der Über­schüsse an das Unternehmen.

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P244

Aber auch im gegenwärtigen System sind kundenfreundliche Reformen in der Über­schussbeteiligung möglich. Dazu gehört in erster Linie eine verbesserte Transparenz. Kunden müssen endlich ohne Fachanwalt nachvollziehen können, ob ihr Unternehmen wirklich korrekt abgerechnet hat.

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P245

Weiterhin wollen wir die Überschussbeteiligung konsequent für alle Überschusskompo­nenten auf mindestens 90% anheben. Derzeit erhalten die Kund*innen dank unseres Ein­satzes im Bundestag immerhin mindestens 90% der Überschüsse, die das Unter­nehmen aufgrund zu vorsichtiger Sterbetafeln erzielt (Risikoergebnis). In Zukunft wollen wir, dass die Kund*innen auch 90% der Kapitalerträge erhalten, die zusätzlich zur Garantie­ver­zinsung erwirtschaftet werden, sowie 90% der Überschüsse, die aufgrund zu vorsich­tiger Kostenkalkulation entstehen.

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P246

Wir wollen auch die absurde Vorabverzinsung der Aktionäre abschaffen. In jedem nor­malen Unternehmen werden zuerst alle Fremdkapitalgeber bedient. Die Aktionäre be­kommen immer nur das, was nach den Kosten übrig bleibt. Anders in der Lebensversi­cherung. Dort dürfen Aktionäre vorab 4% für sich einstreichen. So als ob sie dem Unter­nehmen ein festverzinsliches Darlehen anstatt von Eigenkapital gegeben hätten.

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P247

Außerdem wollen wir die Möglichkeiten einschränken, Gewinne an der Überschussbetei­ligung vorbei aus den Unternehmen zu schleusen. Die Aktionäre vergeben heute zum Beispiel sogenannte Nachrangdarlehen, die aufsichtsrechtlich als Eigenkapital gewertet werden, die aber eine sehr hohe feste Verzinsung tragen dürfen. Diese geht direkt an die Aktionäre und muss nicht zu 90% mit den Kund*innen geteilt werden. Auch Lizenzver­träge für die Nutzung des Namens der Muttergesellschaft oder Rückversicherungsver­träge mit der Muttergesellschaft sind Konstruktionen, die die Erträge des Unternehmens zu Lasten der Kund*innen aushöhlen.

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Versicherer robuster machen