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Österreichisches Umweltzeichen für Museen und- Ausstellungshäuser

Start: 09 Nov Ende

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Beschreibung

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LETZTE KOMMENTARE

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich
Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 207 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

TEILNEHMERINNEN (17)

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P81

Heizenergie aus erneuerbaren Energiequellen (SOLL 2 Punkte)
a) Mindestens 70% der für die Beheizung oder die Kühlung der Räume (1,5 Punkte) oder die Bereitung von Warmwasser für Gebrauchszwecke (1 Punkt) benötigten Energie stammen aus erneuerbaren Energiequellen.
b) 100 % der für Beheizung oder die Kühlung der Räume (2 Punkte) oder die Bereitung von Warmwasser für Gebrauchszwecke (1,5 Punkte) verwendeten Energie des Betriebs stammen aus erneuerbaren Energiequellen.

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P82

Wärmeregulierung (SOLL 2 Punkte)
Die Temperatur in jedem Raum muss individuell geregelt werden können. Das Wärmeregulierungssystem muss eine separate Regelung innerhalb des folgenden Vorgabebereichs zulassen:
i. Die Raumtemperatur wird im Sommer im Kühlbetrieb auf 22 °C oder höher eingestellt.
ii. Die Raumtemperatur wird im Winter im Heizbetrieb auf 22 °C oder niedriger eingestellt.

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P83

Heizkörperverkleidungen (SOLL 1 Punkt)
Mindestens 80% der Heizkörper des Betriebs bzw. des Betriebsstandortes sind nicht durch Verkleidungen oder Einrichtungen (z.B. bodenlange Vorhänge, Möbel oder Verbauungen) verdeckt, die eine Luftzirkulation und somit die Wärmeabgabe behindern.

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P84

Ökostrom aus öffentlichem Netz bzw. standortinterner Stromerzeugung (SOLL 5 Punkte)
a) 100 % des Stroms des Betriebs bzw. des Betriebsstandortes stammen aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Umweltzeichen-Richtlinie 46 „Grüner Strom“ (3 Punkte).
b) Der vom Betrieb bzw. am Betriebsstandort bezogene Strom trägt das Österreichische Umweltzeichen oder ein sonstiges nationales oder regionales Umweltzeichen nach ISO Typ I (4 Punkte).
c) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort verfügt über eine standortinterne Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Diese Stromerzeugung muss die folgende Kapazität aufweisen:
-) mindestens 10 % des gesamten jährlichen Strombedarfs (1 Punkt),
-) mindestens 20 % des gesamten jährlichen Strombedarfs (3 Punkte),
-) mindestens 50 % des gesamten jährlichen Strombedarfs (5 Punkte).

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P85

Wasser

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P86

Wasserspartechnik
a.) WC-Spülkästen müssen entweder über eine automatische oder manuell zu bedienende Spülstopptaste oder ein 2-Tastensystem verfügen oder auf max. 6 Liter Spülmenge ausgelegt sein. (Die während der Gültigkeitsdauer des Umweltzeichens neu installierten Toiletten müssen einen effektiven Wasserverbrauch von ≤ 4,5 Liter je Spülvorgang haben.)
b.) Urinale sind mit einer automatischen (zeitlich begrenzten) oder manuellen Steuerung auszurüsten, so dass keine kontinuierliche Spülung erfolgt und dass ein ununterbrochenes Spülen vermieden wird.
c.) Der Wasserdurchfluss von Wasserhähnen und Duschen darf (außer bei Spülenarmaturen und Mischbatterien für Badewannen) 12 Liter/Minute nicht überschreiten. Bei Neuanschaffungen von Wasserhähnen und Duschen ist ein Wert von maximal 8,5 Litern pro Minute zu erreichen.

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P87

Abwasserbehandlung
Das gesamte Abwasser ist zu behandeln.
Besteht keine Möglichkeit, an die kommunale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen zu werden, muss der Betrieb über ein eigenes Klärsystem oder eine eigene Abwasserbehandlung verfügen, die den Anforderungen der einschlägigen kommunalen, einzelstaatlichen oder europäischen Vorschriften genügt.

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P88

Wassersparende Toiletten und Urinale (SOLL 4,5 Punkte)
a) Sämtliche Urinale des Betriebes bzw. des Betriebsstandortes weisen ein wasserloses System auf (1,5 Punkte) oder sind mit einem manuellen/elektronischen Spülsystem ausgestattet, das eine Einzelspülung jedes Urinals bei Benützung ermöglicht (1 Punkt).
b) Mindestens 50 % der Urinale (gerundet auf die nächste ganze Zahl) sind mit einem ISO Typ-I-Umweltzeichen versehen (1,5 Punkte).
c) Mindestens 50 % der Toilettenspülungen (gerundet auf die nächste ganze Zahl) sind mit einem ISO Typ-I-Umweltzeichen versehen (1,5 Punkte).
d) Im Betrieb werden ausschließlich Trocken- oder Komposttoiletten eingesetzt. (1,5 Punkte)

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P89

Wassersparende Wasserhähne und Duschen (SOLL 4 Punkte)
a) Die Durchflussleistung aller Wasserhähne und Duschköpfe überschreitet im Durchschnitt 8 Liter/Minute nicht (1 Punkt).
b) Der durchschnittliche Wasserdurchfluss der Duschen darf 7 Liter/Minute und der der Wasserhähne 6 Liter/Minute nicht überschreiten (2 Punkte).
c) Mindestens 50 % der Wasserhähne und Duschen (gerundet auf die nächste ganze Zahl) müssen mit einem ISO Typ-I-Umweltzeichen versehen sein (2 Punkte).
d) Sämtliche Armaturen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind mit einem System (Zeitautomatik oder Annäherungssensor) ausgestattet, das den Wasserdurchfluss automatisch nach Ablauf einer bestimmten Zeit stoppt, wenn die Armatur nicht benutzt wird. (1,5 Punkte)

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P90

Abfall

P91

Abfallwirtschaftskonzept
Der Betrieb muss ein aktuelles schriftliches Abfallwirtschaftskonzept vorweisen. Das Abfallwirtschaftskonzept ist alle sieben Jahre fortzuschreiben. Sofern an einem Standort mehrere Rechtspersonen tätig sind, ist es möglich, ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept vorzulegen. Wenn der Betrieb EMAS-zertifiziert ist, gilt dies auch als Abfallwirtschaftskonzept.

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P92

Abfalltrennung und Zuführung zum Recyclingsystem
Die Abfälle sind so zu trennen, dass sie von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt behandelt werden können. Dabei sind gefährliche Abfälle besonders zu berücksichtigen (z. B. Toner, Lösungsmittel, Farbpatronen, Kühl- und Elektrogeräte, Batterien, Energiesparlampen, Arzneimittel, Fette und Öle). Diese werden getrennt, gesammelt und in geeigneter Weise entsorgt.
Materialien, die nicht recycelt werden können, müssen sachtgerecht entsorgt werden.

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P93

Abfalltrennung durch die BesucherInnen
Es sind geeignete Behältnisse bereitzustellen, damit BesucherInnen den Abfall entsprechend der kommunalen oder nationalen Systematik trennen können. In verschiedenen Bereichen des Betriebes sind klare Hinweise anzubringen, mit denen BesucherInnen darum gebeten werden, den Abfall getrennt zu entsorgen.

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P94

Abfallbehälter in den Toiletten
Jede (Damen-)Toilette ist mit einem geeigneten Abfallbehälter auszustatten, die BesucherInnen sind aufzufordern, entsprechenden Abfall in den Behälter statt in die Toilette zu entsorgen.

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P95

Luft

P96

Rauchverbot
In allen Räumen herrscht Rauchverbot.

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P97

Reinigung / Chemie

P98

Konzept zur Vermeidung von Chemikalien
Die Lagerung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung von Chemikalien wird ordnungsgemäß durchgeführt und verwaltet.
Die Verwendung von potenziell belastenden Produkten (z.B. Pestizide, Desinfektionsmittel, Lösungsmittel) wird minimiert und nur vorgenommen, wenn unschädlichere Produkte oder Verfahren nicht verfügbar sind.
Desinfektionsmittel dürfen nur dort eingesetzt werden, wo dies zur Erfüllung gesetzlicher Hygienebestimmungen notwendig ist.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel mit chemisch-synthetischen Inhaltsstoffen und biozider Wirkung dürfen nur bei behördlichen Auflagen sowie unter Beauftragung von Professionisten bei starkem Schädlingsbefall verwendet werden.

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P99

Schmutzschleusen
In allen Haupteingangsbereichen des Betriebs sind Schmutzschleusen einzurichten (z.B. schwere Abstreifer hinter der Eingangstüre im Innenbereich, die so lange und so breit sind, dass niemand daran vorbei gehen kann).

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P100

Wasch-, Spül- und Reinigungsmittel
Der Betrieb muss zumindest drei Produkte (Handspülmittel und/oder Reiniger für Spülmaschinen und/oder Waschmittel und/oder Allzweckreiniger) mit Umweltzeichen (gemäß ISOTyp1) bzw. gemäß Positivliste der Umweltberatung verwenden, wobei darauf zu achten ist, dass die verwendeten Produkte bzw. Komponenten mengen- oder umsatzmäßig in der jeweiligen Produktkategorie bestimmend sind.
(Bei externer Vergabe der Reinigung sind entsprechende Anforderungen in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen. Für bestehende Verträge kann bis zu deren Auslaufen eine Übergangsfrist gewährt werden.)

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