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Discuto
0 Tage noch (endet 01 Mär)
Beschreibung
Die alle vier Jahre erfolgende Revision der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" dient der Anpassung der Kriterien an aktuelle Entwicklungen sowie der inhaltlichen Überarbeitung. Die derzeit gültige Richtlinie finden Sie hier:Umweltzeichen Richtlinie
Die Überarbeitung der planmäßig am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden neuen Richtlinie erfolgt dabei im Rahmen eines Multi-Stakeholderprozess. Um allen Aspekten des Themas Rechnung tragen zu können und eine breite Diskussionsbasis zu bilden, möchten wir Sie hiermit herzlich einladen, Ihre Anregungen und Kommentare in den Prozess der Richtlinienentwicklung einzubringen.
Die Plattform Discuto bietet Ihnen die Möglichkeit, Passagen zu bewerten (Daumen rauf/runter) und/oder zu kommentieren. Machen Sie von diesen beiden Möglichkeiten gerne ausgiebigen Gebrauch.
Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren darauf, dass Ihr voller Name und im Idealfall auch Ihre Organisation sichtbar ist, damit wir die Kommentare in der nachfolgenden Analyse besser einordnen können.
Alle derzeitigen Kriterien der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" stehen zur Diskussion, natürlich ist es möglich, sich punktuell einzubringen. Die Änderungen in der Struktur und Anforderungen resultieren aus Umfrageergebnissen, Inputs aus der Branche, anderen Umweltzeichen-Richtlinien und Gesprächen mit Expert:innen.
Zweck der ersten Online-Diskussion ist insbesondere herauszufinden, bei welchen Themen/Aspekten tendenziell Konsens herrscht und bei welchen Themen, Anpassungen oder weitere Diskussionen nötig sind.
Für Rückfragen:
DI Suzanne Jovanovic, MSc, Email suzanne.jovanovic@vki.at
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LETZTE KOMMENTARE
-
Anmerkung: Diese Anforderung wäre durch eine Herstellererklärung wie zB "Nach Rücksprache mit relevanten Rohstofflieferanten und basierend auf den Kenntnissen unseres Produktionsprozesses haben wir keinen Grund anzunehmen....Bitte beachten Sie jedoch, dass wir das Produkt nicht auf das Vorhandensein oder Fehlen von ...analysieren." nicht zu 100 % bestätigt.
Oder beispielsweise der Hersteller merkt an, dass die Stoffe nicht als Rohstoffe verwendet werden ohne Anmerkung zu Verunreinigungen, Nebenprodukten. Auch das würde die Anforderung der UZ57 nicht zu 100 % erfüllen können. Was wäre in solchen Fällen ein gangbarer Weg?
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Anregung: hier folgenden Punkt analog zur Richtlinie UZ 24 Druck- & Recyclingpapierprodukte Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2025, übernehmen: „Halogenierte Pigmente dürfen eingesetzt werden, sofern der extrahierbare Gesamtgehalt an polychlorierten Biphenylen (PCBs) 50 ppm nicht überschreitet.“
AKTIVSTE USER
P21
2.10 Produktkennzeichnung
Das Produkt muss eine Kennzeichnung aufweisen, die eine eindeutige Zuordnung zum herstellenden Betrieb ermöglicht (z.B. Name, elektr. Code). Der Name des herstellenden Betriebes kann auch eine Marke oder ein Warenzeichen sein, wenn dieses einen eindeutigen Rückschluss auf den Hersteller oder die Herstellerin zulässt.
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P22
2.11 Nachfüllbarkeit
Nachfüllbare Produkte sind aus Umweltsicht erstrebenswert und werden im Österr. Umweltzeichen bevorzugt.
Die Kapazität der in der Erstausstattung eingesetzten Minen, Patronen, Klebe- und Korrekturbänder etc. muss jener von im Handel erhältlichen Nachfüllungen entsprechen.
Hersteller:innen weisen auf dem Produkt oder auf dem Infomaterial und im online-Angebot für Händler:innen und Konsument:innen auf das Nachfüllsortiment hin. Auf der Homepage müssen diese Angaben spätestens in der ersten Unterebene zu finden sein.
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P23
2.12 Zerlegbarkeit der Produkte
Die Produkte müssen so beschaffen und konstruiert sein, dass sie zu Recycling- und Reparaturzwecken zerlegbar sind und verwertet werden können.
Verbundwerkstoffe sollen, sofern technisch möglich, vermieden werden.
Verbindungen sollen einfach lösbar (geschraubt, gesteckt) und nicht geklebt, geschweißt oder genietet sein, insbesondere dann, wenn es markterprobte Lösungen zur Trennung gibt.
Aussagen zur Recyclingfähigkeit müssen die Vorgaben der ÖNORM EN ISO 14021 [6] Pkt. 7.7 erfüllen, wonach gegebenenfalls in geeigneter Weise auf eine begrenzte Verfügbarkeit von Sammelstellen und Sammeleinrichtungen hingewiesen werden muss.
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P24
3. Produktion
Die Produktionsstätte ist jener Ort, wo die Produkte zum überwiegenden Teil hergestellt werden.
>Alle behördlichen Auflagen und gesetzliche Regelungen, insbesondere die Materien Luft, Wasser, Abfall, Umweltinformation sowie Arbeitnehmer:innenschutz betreffend, sind einzuhalten.
Sowohl für inländische als auch für ausländische Produktionsstätten sind die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfüllen.
Sofern EU-Regelungen über nationale Bestimmungen hinausgehen, sind jedenfalls die EU-Regelungen einzuhalten.
Der oder die Antragsteller:in hat die Einhaltung dieser Anforderung zu bestätigen.
>Ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) ist vorzulegen.
Die im Erlass des BMK [15] über die Vollständigkeit von betrieblichen AWK angeführten Punkte müssen darin enthalten sein.
Für Produktionsstätten, die nach EMAS Verordnung [16] registriert sind, gelten die oben genannten Anforderungen als erfüllt. Existiert für den Produktionsstandort ein nach ÖNORM EN ISO 14001 [17] zertifiziertes Umweltmanagementsystem, können die Audit-Ergebnisse als Nachweis der Einhaltung der oben genannten Anforderungen herangezogen werden.
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P25
4. Spezifische Regelungen für Büro- und Schulartikel
Für alle Produkte gelten die allgemeinen Anforderungen an
-Chemische Zubereitungen
-Kunststoffe
-Holz
-Metalle
-Papier und Karton
-Verpackungen Nachfüllbarkeit
-Zerlegbarkeit
nach Kapitel 2.
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P26
4.1 Schreib-,Zeichen- udn Malgeräte und Zubehör
4.1.1 Allgmeine Anforderungen
>Produkte für Kinder (Spielzeug) müssen die Anforderungen der EU Spielzeug-Richtlinie[18] erfüllen. Die Einhaltung der Grenzwerte gemäß ÖNORM EN 71-3 [19] muss nachgewiesen werden.
>Schreib-, Zeichen- und Malgeräte müssen nachfüllbar sein (ausgenommen gefasste Minenstifte). Der Austausch muss ohne Spezialwerkzeug möglich sein.
>Darüber hinaus muss bei allen Schreib-, Mal-, Stempel- und Zeichengeräten sowie bei Zeichenzubehör aufgrund des häufigen Hautkontakts die Einhaltung der Grenzwerte gemäß ÖNORM EN 71-3 „Migration bestimmter Elemente“ [19] nachgewiesen werden. Innerhalb einer Produktserie ist nach Rücksprache mit der zertifizierenden Stelle ein repräsentativer Test eines Produktes (z.B. eines Farbmodels) ausreichend.
>Für alle Schreib-, Zeichen- und Malgeräte außer Fasermaler gilt, dass das Gehäuse (Schaft und Kappe) aus folgenden Materialien bestehen muss:
-100% nachwachsende Rohstoffe, z.B. Holz oder Pappe und/oder
-Biobasierter Kunststoff mit einem Anteil von ≥ 65 % an nachwachsenden Rohstoffen bezogen auf die Kunststoffteile und/oder
-Kunststoff mit einem Anteil von ≥ 65 % an Kunststoff-Recyclat bezogen auf die Kunststoffteile und/oder
-Metall
- Bei Schreib- und Zeichengeräten mit einer Kugelspitze muss die Kugel aus Wolfram-Carbid gefertigt sein, die Kugelhalterung/Spitze muss aus Edelstahl bestehen.
- Kappen müssen als Sicherheitskappen ausgestattet sein (belüftete Kappe nach ISO 11 540 [20] oder BS 7272-1[21), es sei denn, der Kappendurchmesser ist größer als 16 mm.
- Die Cap Off Time (Austrocknungsschutz) entspricht unter Einhaltung der Normklimate gemäß ÖNORM ISO 554 [22] mind. 48 Stunden
Der Test ist unter folgenden Bedingungen durchzuführen:
Der Stift ohne Kappe wird horizontal in einen Klimaraum unter kontrollierten Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen entsprechend ISO 554 für Normklimate [22] (23°C, 50% Luftfeuchtigkeit) für Konditionierung platziert.
- Bei einzelnen Produkten bzw. ihren Teilen muss eine Garantie gegeben werden. Diese „Vertragliche Garantie“ ist in § 9b KSchG (Konsumentenschutzgesetz) geregelt, Erläuterungen sind hier zu finden:
- Produkte für Linkshänder müssen dementsprechend gekennzeichnet sein.
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P27
4.1.2 Stifte
Minen für Schreib-, Zeichen- und/oder Malgeräte
Grafitminen keramisch (gebrannt)
Polymergebundene Grafitmine (ungebrannt, extrudiert) für holzgefasste Bleistifte, Zimmermannstifte und Minen für mechanische Stifte wie Druckbleistifte oder Fallstifte
Polymergebundene Farbmine (ungebrannt, extrudiert) für holzgefasste Farbstifte (wasserfest), Aquarellstifte (wasservermalbar), Farb-Leuchtstifte, Trockentextmarker, Jumbostifte
>Eine keramische Grafitmine (gebrannt) muss aus 100 % mineralischen und/oder nachwachsenden Stoffen bestehen.
>Grafitminen (keramisch, polymergebunden) für mechanische Zeichenstifte und Schreibstifte für den Unterrichtsgebrauch müssen den in der ISO/FDIS 9177-2 angeführten Abmessungen entsprechen.
>Bei Farbstiftminen muss die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 ≥ 3 sein. Ausgenommen davon sind Leuchtstifte, die zum Markieren konzipiert sind. Für diese gilt eine Lichtbeständigkeit von ≥ 2 (gering). Für Trockentextmarker gilt eine Lichtbeständigkeit von ≥ 1.
>Bei Grafitminen für mechanische Stifte ist die Bruchfestigkeit wie folgt nachzuweisen:
Biegefestigkeit von Minen für mechanische Stifte
Minenstärke / Widerstand der Mine beim Biegen
0.5 mm HB 212 MPa
0.7 mm HB 200 MPa
0.9 mm HB 119 MPa
Der Prüfbericht und das Prüfprotokoll sind nach ISO 9177-3:2022 [25] durchzuführen.
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P28
Holzgefasste Stifte
>Die Stifte müssen auch einzeln angeboten werden.
>Bei Grafitstiften muss auf dem Schaft der Härtegrad der Mine angegeben sein.
Minenstifte mit Mechanik
Druckminenstifte (Druck-/Fallmechanik), Schreiblernstift für Kinder bis 14 Jahren sowie Plakatmaler, Minendurchmesser > 1 mm für Grafit- und Farbminen
Feinminenstifte (Minendurchmesser 0,3 - 1,0 mm)
und Drehbleistifte Minendurchmesser > 1 mm
>Mechanische Zeichenstifte und Schreibstifte für den Unterrichtsgebrauch müssen mit den Vorgaben der ISO/FDIS 9177-2 [23] übereinstimmen. Nach ISO 9177-1 ist auch die Klemmkraft zu prüfen.
>Stiftspitze, Minenzwinge und Führungsrohr müssen aus Metall sein.
>Der Stift verfügt über eine gefederte Minenführung und einen Clip aus Metall.
>Für integrierte oder beigelegte Radierer zum Auswechseln bzw Nachfüllen gelten die Kriterien von Punkt 3.2 der Richtlinie.
>Das Austauschen und Nachfüllen der Mine muss ohne Spezialwerkzeug möglich sein.
>Der oder die Hersteller:in muss Verschleißteile, Verbrauchsteile und Nachfüllungen anbieten.
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P29
4.1.3 Tinte, Tusche, Gele und Schreibpasten
Tinte und Tinten-Nachfüllungen
Für Tintenkugelschreiber, Fasermaler, Faserschreiber wie (Flipchart)Marker und Textliner, Fineliner
- auf Wasserbasis - non permanent, permanent
- auf Lösungsmittelbasis – permanent
>Die Tinte muss zum Nachfüllen in abfallarmen Gebinden, Nachfüllstationen
oder über ein anderes abfallarmes Nachfüllsystem angeboten werden.
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 3 sein. Ausgenommen davon sind Textliner, die für schattenfreies Kopieren konzipiert sind. Für diese gilt eine Lichtbeständigkeit von ≥ 2.
>Die Tinte darf bei Flipchartmarkern nicht auf die nachfolgenden Seiten durchschlagen.
>Leuchtmarker müssen für Tintenstrahlausdrucke geeignet sein.
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P30
Tinte für Füllhalter auf Wasserbasis, non permanent
>Die Tinte muss zum Nachfüllen in abfallarmen Gebinden, Nachfüllstationen oder über ein anderes abfallarmes Nachfüllsystem für Kolbenfüller und Konverter angeboten werden.
>Die Tinte muss aus Textilien leicht auswaschbar sein. Eignungsangabe auf dem Produkt/Verpackung: 40°C und kälter.
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P31
Tusche
Non permanent, permanent – auf Wasserbasis;
Permanent - auf Lösungsmittelbasis
>Zum Nachfüllen muss die Tusche in Flaschen (PE, PP) und in Patronen für Tuschefüller angeboten werden. Ab einer Füllmenge von 50 ml sind auch Glasgebinde zulässig.
Schreibpaste in Kugelschreiber und in Nachfüllminen
>Die Nachfüllungen entsprechen der ISO 12757-1, bei deklarierter Dokumentenechtheit der ISO 12757-2. Dies wird auf der Verpackung angegeben.
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P32
4.1.4 Füllhalter
>Der Füllhalter muss ein Kolbenfüllhalter oder ein Patronenfüllhalter sein, der mit einem Konverter aufrüstbar ist.
>Patronen nach ÖNORM A 2149 müssen einwandfrei verwendet werden können.
>Der Füller muss mit einer Edelstahlfeder ausgestattet sein, die einzeln erhältlich ist und ausgetauscht werden kann.
>Der Tausch des Griffstücks inkl. Tintenleiter und Feder ist zulässig, wenn dadurch der Füllhalter umgerüstet werden kann, z.B. zu einem Tintenroller.
>Auf der Infoetikette am Produkt und auf der Verpackung sind die spezifischen Produktinformationen gut erkennbar angebracht. Dazu zählen der Hinweis, dass der oder die Hersteller:in Nachfüllung anbietet, sowie dass es sich um ein Gerät für L = Linkshänder:innen oder R = Rechtshänder:innen handelt.
>Der Einbau und Austausch von Bau- und Verschleißteilen, sowie von Nachfüllungen ist ohne Spezialwerkzeug möglich.
>Der oder die Hersteller:in muss auch Verschleißteile, Verbrauchsteile und Nachfüllungen anbieten.
>Mindestens 5 Jahre Garantie auf die Schreibfeder bzw. auf das austauschbare Griffstück.
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P33
Schulfüllhalter und Schreiblernfüllhalter - Zusätzliche Kriterien
>Schulfüllhalter orientieren sich an der ÖNORM A 2150
>Patronen nach ÖNORM A 2149 [29] müssen einwandfrei verwendet werden können
>Der Schreiblernfüllhalter muss über einen Abrollschutz verfügen.
>Auf der Infoetikette am Produkt bzw. auf der Verpackung müssen neben der Garantie auch Eignungsangaben mit Hinblick auf das Alter angebracht werden (Altershinweis 4 Jahre +, 6 Jahre +).
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P34
4.1.5 Kugelschreiber, Tintenkugelschreiber, Gelschreiber
>Die Mindestlebensdauer von Kugelschreibern, Tintenkugelschreibern und Gelschreibern muss mindestens jener entsprechen, die bei der Nutzung von 2 Nachfüllungen mit der in den folgenden Tabellen entsprechenden Schreiblänge vorgegeben ist.
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P35
Tabelle 3: Kugelschreiber nach DIN ISO 12757-1[27]
|
Breite der Spitze / Linienstärke |
Kugel-Durchmesser [mm] |
Schreiblänge Nachfüllung [m] |
|
extra feine Spitze (EF) |
⌀ < 0,65 mm |
2500 m |
|
fein (F) |
0,65 mm ≤ ⌀ < 0,85 mm |
2.000 m |
|
mittel (M) |
0,85 mm ≤ ⌀ < 1,05 mm |
1.500 m |
|
breit (B) |
1,05 mm ≤ ⌀ |
1.000 m |
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P36
Tabelle 4: Tintenkugelschreiber nach DIN ISO 14145-1 [31]
|
Breite der Spitze / Linienstärke |
Kugel-Durchmesser mm |
Schreiblänge Nachfüllung m |
|
extra feine Spitze (EF) |
⌀ < 0,55 mm |
800 m |
|
fein (F) |
0,55 mm ≤ ⌀ < 0,75 mm |
600 m |
|
mittel (M) |
0,75 mm ≤ ⌀ < 1,20 mm |
400 m |
|
breit (B) |
1,20 mm ≤ ⌀ |
200 m |
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P37
Tabelle 5: Tintenkugelschreiber mit Gel nach ISO 27668[32]
|
Breite der Spitze / Linienstärke |
Kugel-Durchmesser mm |
Schreiblänge Nachfüllung m |
|
extra feine Spitze (EF) |
0,55 mm > ⌀ > 0,40 mm |
600 m |
|
fein (F) |
0,75 mm > ⌀ > 0,55 mm |
400 m |
|
mittel (M) |
1,2 mm > ⌀ > 0,75 mm |
200 m |
|
breit (B) |
> 1,2 mm ⌀ |
100 m |
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P38
Darüber hinaus muss mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllt werden:
Nur für Kugelschreiberminen: sie enthalten die vom Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten E.V. ISZ empfohlene Mindestfüllmenge.
Tabelle 6: Füllmengen für Kugelschreiber
|
Minentyp |
Bezeichnung |
Mindestfüllmenge (mg) |
|
|
|
|
Kunststoffmine |
Metallmine |
|
Standardmine für Druckkugelschreiber |
A1 |
250 |
400 |
|
Standardmine für Druckkugelschreiber |
A2 |
250 |
400 |
|
Mine für Mehrfachkugelschreiber |
D |
- |
120 |
|
Großraummine |
G1 |
- |
800 |
|
Großraummine |
G2 |
700 |
1000 |
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P39
Nicht genormte Minen mit ähnlichen Abmessungen müssen die genannten Mindestfüllmengen ebenfalls einhalten.
oder
Die Minen erfüllen eine Schreibleistung, wie sie in den Tabellen zur Anforderung an die Mindestlebensdauer (4.1.5) verlangt wird.
oder
Der/Die Antragsteller:in setzt Maßnahmen, die geeignet sind, den Einsatz und den Vertrieb von Nachfüllsystemen bei der Kundschaft (B2B, B2C) zu fördern und zum Nachfüllen zu motivieren. Der/Die Antragsteller:in verpflichtet sich zur stetigen Verbesserung von Maßnahmen mit dem Ziel der praktischen Umsetzung.
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P40
Kugelschreiber
>Nachfüllungen müssen der ISO 12 757-1 [27] entsprechen, bei deklarierter Dokumentenechtheit der ISO 12 757-2 [28], und müssen auf den Schreibgeräten einwandfrei verwendet werden können.
>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.
>Der oder die Hersteller:in muss auch Nachfüllungen anbieten.



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