Discuto is Loading your document from Drive

It can take a while depending on the size of the document..please wait

Discuto überträgt Ihr Dokument

Dies kann etwas dauern und ist abhängig von der Größe des Dokuments...

Discuto is creating your discussion

Please do not close this window.

Discuto speichert Ihren Kommentar

Haben Sie gewusst, dass man über Kommentare abstimmen kann? Sie können auch direkt auf Kommentare antworten!

Ihre Einladungen werden jetzt versandt

Das kann einige Zeit dauern - bitte verlassen Sie diese Seite nicht.

Discuto

Discuto

Überarbeitung UZ57 "Büro- und Schulartikel"

Start: 26 Jan Ende

0 Tage noch (endet 01 Mär)

Bringen Sie Ihre Anmerkungen, Argumente und Kommentare in die Überarbeitung der Richtlinie UZ 57 ein und wirken Sie konstruktiv an der Weiterentwicklung der Kriterien mit! Mit Klick auf "Zur Diskussion" gelangen Sie direkt zur Diskussion. Wir freuen uns, dass Sie Ihre Expertise einbringen!

Beschreibung

Die alle vier Jahre erfolgende Revision der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" dient der Anpassung der Kriterien an aktuelle Entwicklungen sowie der inhaltlichen Überarbeitung. Die derzeit gültige Richtlinie finden Sie hier:Umweltzeichen Richtlinie

Die Überarbeitung der planmäßig am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden neuen Richtlinie erfolgt dabei im Rahmen eines Multi-Stakeholderprozess. Um allen Aspekten des Themas Rechnung tragen zu können und eine breite Diskussionsbasis zu bilden, möchten wir Sie hiermit herzlich einladen, Ihre Anregungen und Kommentare in den Prozess der Richtlinienentwicklung einzubringen.

Die Plattform Discuto bietet Ihnen die Möglichkeit, Passagen zu bewerten (Daumen rauf/runter) und/oder zu kommentieren. Machen Sie von diesen beiden Möglichkeiten gerne ausgiebigen Gebrauch. 

Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren darauf, dass Ihr voller Name und im Idealfall auch Ihre Organisation sichtbar ist, damit wir die Kommentare in der nachfolgenden Analyse besser einordnen können.

Alle derzeitigen Kriterien der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" stehen zur Diskussion, natürlich ist es möglich, sich punktuell einzubringen. Die Änderungen in der Struktur und Anforderungen resultieren aus Umfrageergebnissen, Inputs aus der Branche, anderen Umweltzeichen-Richtlinien und Gesprächen mit Expert:innen. 

Zweck der ersten Online-Diskussion ist insbesondere herauszufinden, bei welchen Themen/Aspekten tendenziell Konsens herrscht und bei welchen Themen, Anpassungen oder weitere Diskussionen nötig sind. 

Für Rückfragen:

DI Suzanne Jovanovic, MSc, Email suzanne.jovanovic@vki.at

Weitere Informationen

LETZTE AKTIVITÄT

LETZTE KOMMENTARE

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich
Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 0 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

TEILNEHMERINNEN (10)

Freigeben:
_
<< Vorherige Absätze

P41

Tintenkugelschreiber (Roller Ball Pens)
>Nachfüllungen müssen der ISO 14145-1 entsprechen, bei deklarierter Dokumentenechtheit der ISO 14145-2, und müssen auf den Schreibgeräten einwandfrei verwendet werden können.

>Spitze aus verschleißfestem Edelstahl oder vergleichbaren Materialien.

>Der oder die Hersteller:in muss auch Nachfüllungen anbieten.

>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P42

Tintenkugelschreiber (Roller Ball Pens), Schreiblerngerät
Zusätzliche Kriterien

>Standard-Patronen (nach ÖNORM A 2149 [29] oder vergleichbar) müssen einwandfrei verwendet werden können.

>Das Griffstück muss altersgerecht ergonomisch geformt sein.

>Als Schreiblerngerät muss der Tintenkugelschreiber über ein Namensschild sowie einen Abrollschutz verfügen.

>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden. Dazu zählen der Hinweis, dass Inverkehrsetzer:innen Nachfüllungen anbieten, sowie dass es sich um ein Gerät für L = Linkshänder:innen oder R = Rechtshänder:innen handelt, sowie Altersangaben (z.B. 4 Jahre +, 6 Jahre+).

ZugestimmtCan't vote

Kommentar (1) anzeigen/hinzufügen

people_img

P43

Gelschreiber
>Hersteller.innen müssen auch Nachfüllungen anbieten.

>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung wird auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P44

Fasermaler, Faserschreiber und Fineliner
Fasermaler, auch  „Filzstifte“ mit Rundspitze Durchmesser ca. 2 - 3 mm.

Faserschreiber und Fineliner sind Schreibgerät mit einer Rundspitze von < 3 mm Durchmesser.

>Fineliner mit extrudierter oder co-extrudierter, nicht fasriger Kunststoffspitze müssen den Anforderungen wie sie die „Spezifikationen für Fineliner und deren Tinten“ erfüllen, die vom ISZ Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten E.V. erstellt wurden.

>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.

>Der oder die Hersteller:in muss auch Nachfüllungen anbieten.

>Bei Nachfüllsystemen enthält die Verpackung eine leicht verständliche Handlungsanleitung.

>Für Faserschreiber gilt:
Die Tintendurchflussrate muss so beschaffen sein, dass das Verhältnis  der Schreiblänge (m) zur Tintendosierung (g) größer ist als die folgenden Werte:
                                    Füllvolumen <3g                     Füllvolumen >3g 
                           600 m/g                                   400 m/g
Die Schreiblänge muss entsprechend der in der Publikation "Bestimmung der Schreiblänge - 4. Auflage" des ISZ (Industrieverband Schreiben Zeichnen Kreatives Gestalten e.V.) definierten Tests bestimmt werden.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P45

4.1.6 Marker und Lackmalstifte 

Die Gruppe der Marker umfasst Textmarker, Overheadmarker, Flipchart- und Whiteboardmarker.

>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.

>Einbau, Austausch und Nachfüllung muss ohne Spezialwerkzeug möglich sein.

>Der oder die Hersteller:in muss auch Nachfüllungen anbieten. Dies sollte auch für Verschleißteile (Spitze) und Verbrauchsteile möglich sein.

>Die Tintendurchflussrate muss so beschaffen sein, dass das Verhältnis  der Schreiblänge (m) zur Tintendosierung (g) kleiner ist als der in folgender Tabelle angeführte Wert.
         
         Füllvolumen <3g           Füllvolumen >3g 

Marker permanent             800 m/g                         400 m/g

Trockentextmarker            600 m/g                            400 m/g

Leuchtmarker                   200 m/g                              400 m / g

Die Schreiblänge von Markern und Leuchtmarkern muss entsprechend der in der Publikation "Bestimmung der Schreiblänge - 4. Auflage" des ISZ (Industrieverband Schreiben Zeichnen Kreatives Gestalten e.V.) definierten Tests bestimmt werden.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P46

4.1.7 Malkasten, Aquarelfarben, Schultemperafarben, Fingermalfarben - pastös, Plakatfarben, Acrylfarben und Linoldruckfarben

>Die Kreiden und Wachsmalstifte können mit einer Schiebehülse aus Pappe oder einem Papierwickel umhüllt sein. Das Papier darf nicht kunststoffbeschichtet sein.

>Malkästen müssen generell eine Stoßbeständigkeit und Schließfunktion erfüllen, wie sie die ÖNORM A 2140 verlangt.

Malkasten

für den Unterrichtsgebrauch mit 12 wasserlöslichen Deckfarben (Gouachefarben).
Malkasten und Deckweiß müssen der ÖNORM A 2140 [35] unter Berücksichtigung folgender Zusatzkriterien entsprechen:

>Die Farbpaletten, mit oder ohne Farbschalen, müssen einzeln angeboten werden.

>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.

>Die vorgegebene Gestaltung der Innenseite und Raum im Malkasten kann von der Norm abweichen, sofern die gleiche Zweckdienlichkeit erzielt wird.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P47

Aquarellfarben
Wasservermalbar, als Farbplatte, Kreiden oder in flüssiger Form.
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.

>Farbschälchen, Farbplatten oder Kreiden müssen einzeln angeboten werden.

Schultemperafarben

>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.

>Einzelfarben müssen auch in Gebindegrößen von 1000 ml angeboten werden.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P48

Fingermalfarben pastös
>Die enthaltenen Farben und Konservierungsstoffe müssen für Lebensmittel zugelassen sein.

>Konservierungs- und Bitterstoffe müssen auf der Verpackung deklariert sein.

>Die Menge an Bitterstoff ergibt eine Geschmacksintensität stark bitter aber erfüllt mindestens die in der ÖNORM EN 71-7 [] empfohlene Konzentration.

>Die Farben müssen nach ÖNORM EN 71-7 [37] auf ihre Sicherheit geprüft sein.

>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 1000 ml angeboten werden.

Plakatfarben

Wasserbasierende Kasein-Emulsionsfarben, pastos bis dickflüssige Farben, Farbpulver.

>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.

>Die Farben müssen einzeln angeboten werden.

>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 1000 ml angeboten werden.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P49

Acrylfarben
Dekorationsmalfarben und ihre Klarlacke,
wasserverdünnbare Dispersionsmalfarben, pastös bis dickflüssig.

>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.

>Farbe und Acrylklarlack müssen auf Wasser basieren.

>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 1000 ml angeboten werden.

Linoldruckfarben

Wasserverdünnbare Druckfarbe für Drucktechniken im Handdruckverfahren mittels Druckstöcken.

>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.

>Getrocknete Farbe muss mit Wasser leicht abwaschbar sein.

>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 500 ml angeboten werden.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P50

4.1.8 Tafelkreiden, Schulkreiden, Schreibkreiden, Straßenmalkreiden

>Die Kreiden müssen aus Kalziumkarbonat, Kalziumsulfat und Wasser hergestellt sein.

>Die Kreiden müssen frei von Verunreinigungen, wie kleinen Stein- oder Griesbestandteilen, sein.

>Die Kreiden müssen  fett- und staubfrei sein.

>Die Kreiden können einzeln von Papiermanschetten umhüllt sein.

>Die Kreiden müssen ruckel- und stoßfrei in einem Etui aus Recyclingkarton verpackt sein.

>Kreiden müssen als Spielzeug alle relevanten Normteile der ÖNORM EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ erfüllen.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P51

4.1.9 Wachsmalkreiden

>Es müssen Wachse und Öle auf pflanzlicher Basis, Stearine, Lanolin und/oder Bienenwachs eingesetzt werden. Der Anteil an Paraffinen/Erdölprodukten darf 10 % nicht überschreiten.

>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.

>Die Kreiden können von Papiermanschetten umhüllt sein. Kunststoffschieber sind zulässig, wenn diese nachfüllbar sind und die Wachsmalkreiden zum Nachkaufen einzeln angeboten werden.

>Ein Etui muss aus Recyclingkarton oder Holz bestehen. Ein Behältnis aus Metall (Weißblech, verzinktes Stahlblech) ist nur zulässig, wenn die Kreiden auch lose nach Farben angeboten werden.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P52

4.1.10 Pinsel 

Werkzeug mit gebundenen oder gefassten Haaren und Borsten zum Auftragen von wasserlöslichen Farben.

>Der Schaft muss aus Holz bestehen.

>Für eine schützende Leimung des Pinselkopfes werden ausschließlich Stoffe wie „Gummi-Arabicum“ oder Stärke verwendet.

>Beim nassen Pinsel muss die Quaste (Haar- oder Borstenkörper) in einen Spitz (”Schluss”) zusammenlaufen.

>Die Fasern müssen mittels einer nahtlosen oder gelöteten Zwinge am Schaft befestigt werden, wobei die Zwinge aus Primäraluminium gefertigt sein kann.

>Hersteller:innen weisen deutlich die relevanten Maße in Informationsmaterialien wie Katalogen und auf der Website aus, wie z.B. Stärke des Pinselkörpers in mm, sichtbare Faserlänge in mm, Gesamtlänge des Pinsels (ohne Schutzhülle) in mm, Gesamtgewicht des Pinsels in Gramm, Länge des Pinsels einschließlich der Schutzhülle in mm.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P53

4.1.11 Stiftverlängerer, Stift- und Kreidehalter 

Hülse zum Verlängern bzw. Halten von Grafit- und Buntstiften, Stiftstummeln und Kreiden.

>Beim Stiftverlängerer muss der Schaft aus Holz bestehen und kann eine Metallhalterung haben.

>Kreidehalter und Stiftverlängerer mit Zusatzfunktionen (Schutzfunktion der Grafitstiftspitze als Kappe mit Klipp, eingebauter Spitzer gemäß den festgelegten Anforderungen des Spitzers in Punkt 3.3.4) können auch aus anderen Materialien gefertigt sein.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P54

4.2 Korrekurmittel: Radierer, flüssige Korrekturmittel, Korrekturroller mit Korrekturband

4.2.1 Radierer 

Medium zur Oberflächenbearbeitung, um mit Bunt- oder Bleistiften aufgetragene Partikel von Papieroberflächen zu entfernen.

>Es gelten die speziellen Anforderungen (Pkt.4) der ÖNORM A 2151 soweit sie den Anforderungen der Richtlinie nicht widersprechen.

>Die Hauptkomponente des Radierers ist Naturkautschuk, Faktis, Synthetikkautschuk oder Kunststoff-Recyclat.

>Eine Dokumentation einer werkinternen oder externen Qualitätsprüfung muss vorgelegt werden, aus der z.B. hervorgeht

-die Entfernbarkeit des Materials,
-die Trockenheit des Spans,
-dessen Entfernbarkeit vom Papier und Radierer,
-Abfärbungen auf dem Papier,
-Schmierverhalten
-Beschädigung auf der Papieroberfläche
-Bruchfestigkeit
-Alterungsverhalten etc.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P55

4.2.2 Korrekturmittel - flüssig 

>Korrekturmittel dürfen gemäß CLP-Verordnung [3] nicht kennzeichnungspflichtig sein.

>Das einzelne Gebinde muss einen Mindestinhalt von 20 ml haben.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P56

4.2.3 Korrekturroller mit Korrekturband 

>Als Trägermaterial sind PP, Papier, silikonisiertes Papier und PET zulässig

>Korrekturbänder müssen mindestens 12 m lang sein.

>Aufgetragene Korrekturbänder müssen sofort überschreibbar sein (auch mit Tinte auf Wasserbasis) und dürfen keinen Randschatten beim Kopieren hinterlassen.

>Die Gebinde (ohne Tape) bestehen aus
-biobasiertem Kunststoff mit einem Anteil an nachwachsenden Rohstoffen bezogen auf die Kunststoffteile

und/oder

-Kunststoff mit einem Anteil an Kunststoff-Recyclat bezogen auf die Kunststoffteile

von jeweils

    • Korrekturroller: ≥ 60%
    • Nachfüllkassette: ≥ 60%
  • Nachfüllkassetten müssen angeboten werden.
  • Der oder die Hersteller:in informiert über das Nachfüllangebot auch auf der firmeneigenen Website.
  • Es muss sichergestellt sein, dass das Korrekturband für den Einsatz für den es beworben wird, funktioniert. Dazu müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
    • Adhäsion auf Stahl gemäß ÖNORM EN 29862 [44]: mind. 1,5 N/cm
    • Haftzugfestigkeit gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 2 daN/cm
    • Reißdehnung gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 20 %
ZugestimmtCan't vote

Kommentar (1) anzeigen/hinzufügen

people_img

P57

4.3 Technisches Zubehör

4.3.1 Lineale 

>Lineale für Technisches Zeichnen (TZ) müssen aus PMMA oder gleichwertigem Material bestehen.

>Für Lineale für Büro und Schule sind die Begriffsbestimmungen der ÖNORM A 2130 zu verwenden.

>Geometrische Dreiecke 45 Grad für den Unterrichtsgebrauch müssen die Anforderungen in der folgenden Tabelle erfüllen.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P58

 

Tabelle 7: Anforderungen geometrische Dreiecke 

Eigenschaften

Prüfung nach

Anforderung

Transmissionsgrad ermittelt im Messfeld ohne Skalen, eher in der Mitte des Dreiecks

Transmissionsgrad im Wellenlängenbereich 380-780 nm

≥ 90%

Längenausdehnungskoeffizient

ngenausdehnungskoeffizient
Alpha gemäß ISO 11359-2 im Temperaturbereich 20 bis 50oC

60 bis 80 * 10-6 1/K

Elastizitätsmodul bei Biegebeanspruchung

Prüfung nach ÖNORM EN ISO 178  

≤ 3500 N/mm2

Formbeständigkeit

Messung am größten vorgelegten Dreieck

ÖNORM A 2134 Pkt. 5.5. maximale Abweichung von der Planlage gemessen im ursprünglichen Zustand, dann eine Stunde auf eine Temperatur von 60 oC erwärmt und schließlich auf 23 oC rückgekühlt.

≤ 0,5%

Lineare Teilungen

Winkelgenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134

Winkelgenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134 Pkt. 5.6

Winkelgenauigkeit <0,1mm

Lineare Teilungen

Skalengenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134

Skalengenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134 Pkt. 5.6

Abweichung von ±0,1mm, bezogen auf 100mm Skalenlänge

 

>Es darf für die Skalierung kein Oberflächendruck angewandt werden. Bei Tiefprägungen (Heißprägung) müssen die Teilungsstriche in das Material eingeprägt werden.

>Schneidelineale aus Holz (≥ 30cm Länge) müssen eine Metallschiene eingearbeitet haben.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P59

4.3.2 Zirkel

Gerät zum Zeichnen von Kreisen, Abgreifen von Maßen.

Der Zirkel muss aus Ganzmetall hergestellt sein. Oberflächen dürfen nicht vernickelt sein. Alle mechanischen Teile sind aus Metall gefertigt (Gewindeteile, Spindel und Mittelrad für Feineinstellung).

Alle Metallteile müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen bestehen oder gegen Korrosion dauerhaft geschützt sein. Bei einer galvanischen Oberflächenbehandlung muss die Dicke des Überzugs mind. 5µm betragen.

Der Zirkel verfügt über eine Möglichkeit zur Feineinstellung (nachjustierbar) sowie rutschfeste Klemmen für Nadel und Mine.

Der Zirkel ist geeignet für den Einsatz eines Standard-Adapters.

>Die Verpackung muss über den Verkauf hinaus als Schutzverpackung (Etui) dauerhaft verwendbar, bruchfest und wiederverschließbar sein

>Ersatzteile (mindestens Ersatzspitze, Ersatzschraube und Ersatzmine) sowie Standardadapter müssen vom Hersteller / von der Herstellerin angeboten werden. Ihr Einbau muss ohne Spezialwerkzeug möglich sein.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P60

4.3.3 Mobile Zeichenplatten für den Schulgebrauch 

>Die Zeichenplatte verfügt über eine Rutschsicherung.

>Der Plattenkörper muss stabil sein und aus schlag- und bruchfestem Material bestehen. Die verwendeten Zeichenschienen und der Maßstab entsprechen den Anforderungen gemäß 4.3.1 Lineale. Die Zeichenschiene ist mit Feststellvorrichtungen ausgestattet, die das Weggleiten der Schiene beim Zeichnen verhindern.

>Die Verpackung muss über den Verkauf hinaus als Schutzverpackung verwendbar sein (Wiederverschließbarkeit).

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen