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Überarbeitung UZ57 "Büro- und Schulartikel"

Start: 26 Jan Ende

0 Tage noch (endet 01 Mär)

Bringen Sie Ihre Anmerkungen, Argumente und Kommentare in die Überarbeitung der Richtlinie UZ 57 ein und wirken Sie konstruktiv an der Weiterentwicklung der Kriterien mit! Mit Klick auf "Zur Diskussion" gelangen Sie direkt zur Diskussion. Wir freuen uns, dass Sie Ihre Expertise einbringen!

Beschreibung

Die alle vier Jahre erfolgende Revision der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" dient der Anpassung der Kriterien an aktuelle Entwicklungen sowie der inhaltlichen Überarbeitung. Die derzeit gültige Richtlinie finden Sie hier:Umweltzeichen Richtlinie

Die Überarbeitung der planmäßig am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden neuen Richtlinie erfolgt dabei im Rahmen eines Multi-Stakeholderprozess. Um allen Aspekten des Themas Rechnung tragen zu können und eine breite Diskussionsbasis zu bilden, möchten wir Sie hiermit herzlich einladen, Ihre Anregungen und Kommentare in den Prozess der Richtlinienentwicklung einzubringen.

Die Plattform Discuto bietet Ihnen die Möglichkeit, Passagen zu bewerten (Daumen rauf/runter) und/oder zu kommentieren. Machen Sie von diesen beiden Möglichkeiten gerne ausgiebigen Gebrauch. 

Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren darauf, dass Ihr voller Name und im Idealfall auch Ihre Organisation sichtbar ist, damit wir die Kommentare in der nachfolgenden Analyse besser einordnen können.

Alle derzeitigen Kriterien der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" stehen zur Diskussion, natürlich ist es möglich, sich punktuell einzubringen. Die Änderungen in der Struktur und Anforderungen resultieren aus Umfrageergebnissen, Inputs aus der Branche, anderen Umweltzeichen-Richtlinien und Gesprächen mit Expert:innen. 

Zweck der ersten Online-Diskussion ist insbesondere herauszufinden, bei welchen Themen/Aspekten tendenziell Konsens herrscht und bei welchen Themen, Anpassungen oder weitere Diskussionen nötig sind. 

Für Rückfragen:

DI Suzanne Jovanovic, MSc, Email suzanne.jovanovic@vki.at

Weitere Informationen

LETZTE AKTIVITÄT

LETZTE KOMMENTARE

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich
Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 0 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

TEILNEHMERINNEN (10)

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<< Vorherige Absätze

P61

4.3.4 Spitzer und Spitzmaschine 

Spitzer
>Gerät zum (An)Spitzen von Grafit- und Buntstiften

>Der Körper des (Einbau)Spitzers muss aus einem metallischen Werkstoff bestehen.

>Der Spitzer muss mechanisch befestigt sein.

>Ein Behälter für Spitzgut muss verschließbar sein.

>Der Spitzer muss für den Schulbedarf als Doppelspitzer für dicke und dünne Blei- und Buntstifte ausgeführt und

>für runde, dreieckige und sechseckige Stifte geeignet sein. • Der Austausch des Messers muss möglich sein.

>Das Messer muss aus hochwertigem Carbonstahl, rostfreiem, gehärtetem Edelstahl (≥ 56 Rockwell-Grade HRC) oder vergleichbarer Qualität bestehen. Messer muss der oder die Hersteller:in anbieten.

>Folgende Tabelle gilt als Empfehlung für Spitzer-Abmessungen:

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P62

Tabelle 8: Spitzer Abmessungen als Richtwert und Empfehlung durch www.ewima-isz.de Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten E.V. 

 

Bleistifte

Farbstifte

Jumbostifte 
(Bleistifte und Farbstifte)

  des Spitzerloches

8,2 + 0,1 mm

8,2 bis 8,5 mm *)

10,2 bis 11,2 mm *)

Spitzwinkel **)

22° +/- 1°

30° +/- 2°

30° +/- 2°

Minenaustritt

Muss zum Entfernen abgebrochener Minenstücke ausreichend groß sein.

* Die gängigsten Durchmesser des Spitzerloches variieren je nach Stift-Sortiment von Hersteller zu Hersteller.

** Wesentlich für Farb- und Jumbostiftspitzer ist ein stumpfer Spitzwinkel

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P63

Spitzmaschine (mechanisches Tischgerät)
Mechanisches Tischgerät zum (An)Spitzen von Grafit- und Buntstiften. Die Spitzmaschine ist aus Metall, Kunststoffteile sind aus hochwertigem, schlag- und bruchfestem Kunststoff gefertigt.

>Die Spitzmaschine verfügt über stufenlos regulierbare Spitzenform, automatischen Spitz-Stopp und ist mit einer Tischklemme, Zwinge o.ä. montierbar.

>Eine Ersatzfräse wird vom Hersteller / von der Herstellerin angeboten, der Einbau ist ohne Spezialwerkzeug möglich.

>Mindestens 5 Jahre Garantie auf Fräse oder Messer.

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P64

4.3.5 Scheren

Schere
Werkzeug zum Schneiden, bestehend aus zwei durch einen Bolzen/eine Schraube über Kreuz drehbar miteinander verbundenen und mit (ringförmig auslaufenden) Griffen versehenen Klingen, deren Schneiden beim Zusammendrücken der Griffe streifend gegeneinander bewegt werden.

>Die Schere besteht aus hochwertigem, gesenkgeschmiedetem, rostfreiem Edelstahl, gehärtet auf ≥ 54 Rockwell-Grade (HRC).

>Bei Scheren mit Kunststoffanteil sind die Schneideblätter nicht aufgesetzt sondern stabil verbunden. Scherengriffe aus Kunststoff sind aus hochschlagfestem Kunststoff wie ABS, spülmaschinenfest und das Material ist farbecht.

>Vernickelte Oberflächen sind nur bei Teilen zulässig, die nicht unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen.

>Die Schneideblätter müssen verschraubt sein. Die Schraubverbindung ist zur Gänze aus Metall.

>Die Schnitthaltigkeit (Gang der Schere) ist nachjustierbar (Schraube).

>Ersatzteile wie Schrauben, Nieten werden vom Hersteller / von der Hersteller:in angeboten und sind erhältlich.

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P65

Kinderschere
Zusätzliche Anforderungen

>Bei Kunststoffteilen muss die Einhaltung der Grenzwerte gemäß ÖNORM EN 71-3  „Migration bestimmter Elemente“ [19] nachgewiesen werden. Teile aus Kunststoff wie Scherengriffe sind aus bruchfestem ABS-Kunststoff oder gleichwertigem Material.

>Auf der Infoetikette, bzw. auf der Verpackung müssen Angaben über das empfohlenes Benutzungsalter (4 Jahre +, 6 Jahre +) gemacht werden.

>Ist die Schere für Linkshänder:innen geeignet, muss dies für fachunkundige Personen eindeutig erkennbar gemacht werden.

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P66

4.4 Locher/Enthefter 

4.4.1 Locher 

Manuelles Hilfsmittel, um in Papier Löcher mit einem definierten Abstand zu stanzen.

>Alle Teile, auf die Kraft ausgeübt wird, müssen aus Metall gefertigt sein.

>Anschlagschiene bzw. Markierungen müssen für die Lochung nachstehender DIN-Formate geeignet sein: Zweifachlochung für Formate A4, A5, A6; Vierfachlochung für Format A4.

>Das Gerät erfüllt die Anforderungen der „geprüften Sicherheit“ (GS).

>Die Lochpfeife / Lochstanze muss aus hochwertigem, rostfreiem, gehärtetem Edelstahl gefertigt sein.

>Die Stanzleistung muss mindestens 20 Blatt Papier (80 g/m²) betragen. Die angegebene Blattanzahl muss erreicht werden.

>Mindestens 5 Jahre Garantie.

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P67

4.4.2 Hefter/Enthefter 

Manuell bedienbarer Handapparat zum Einsatz/Entfernen von Heftklammern
Heftmöglichkeiten: fest/geschlossen/heften; lösbar/offen/nadeln.

>Wendematrize für die offene und geschlossene Heftung sowie Möglichkeit zum Nageln

>Alle Teile, auf die Kraft ausgeübt wird, müssen aus Metall gefertigt sein.

>Für Hefter muss die Leistung mindesten 30 Blatt Papier (80 g/m²) betragen. Die angegebene Blattanzahl muss erreicht werden.

>Das Gerät erfüllt die Anforderungen der „geprüften Sicherheit“ (GS).

>Mindestens 5 Jahre Garantie. Die Garantie muss Klammern wie unter 3.4.3 beschrieben zulassen.

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P68

4.4.3 Klammernlose Hefter (manuelle Bedienung) 

Die Heftleistung muss mindestens bis zu 5 Blatt betragen. Teile auf die Kraft ausgeübt wird müssen aus Metall, Kunststoffteile aus bruchfestem ABS-Kunststoff oder gleichwertigem Material gefertigt sein.

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P69

4.4.4 Klammern, Büroklammern, Reißnägel und Pinnadeln

Heftklammern
Büroklammer (wieder lösbare Verbindung von einzelnen Papierblättern)
Reißzwecke (Reißnagel)

>Die Klammern/Nägel müssen aus Stahl sein.

>Der Kopf von Pinnadeln kann aus Holz oder Metall sein, ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen zu Kunststoffen.

>Als Oberflächenschutz von Klammern/Nägeln ist nur Verzinken zulässig.

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P70

4.5 Klebe- und Packmaterial

4.5.1 Klebstoffe 

Physikalisch abbindende einkomponentige, wässrige Klebstoffe gemäß ÖNORM EN 923 [] mit flüssiger oder fester Konsistenz und für einseitigen Auftrag.

>Der Klebstoff muss mit Wasser auswaschbar sein. Eignungsangabe auf dem Produkt/Verpackung: 40°C und kälter.

>Klebstoffe dürfen gemäß CLP-Verordnung [3] nicht kennzeichnungspflichtig sein.

>Klebstoffe müssen in Kunststoffgebinden, entsprechend den allgemeinen Bestimmungen zu Kunststoffen, verpackt werden. Metalltuben sind nicht zulässig.

>Die eingesetzten Kunststoffe für Klebestifte müssen zu mindestens 65% aus Recycling-Kunststoff oder biobasiertem Kunststoff mit einem Anteil von mindestens 50% an nachwachsenden Rohstoffen bestehen.

>Das Gewichtsverhältnis von Nettoinhalt und Verpackung muss mindestens 1:1 sein.

>Der oder die Hersteller:in soll auch Nachfüllpackungen anbieten.

>Auf der Verpackung oder am Produkt soll auf sparsamen Gebrauch bzw. auf das Angebot an Nachfüllpackungen hingewiesen werden.

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 4.5.2 Kleberoller mit Klebeband 

​​Als Trägermaterial sind Polypropylen (PP), Papier, silikonisiertes Papier und Polyethylenterephthalat (PET) zulässig.

  • Klebebänder müssen mindestens 12 m lang sein.
  • Die Gebinde (ohne Tape) bestehen aus
    • biobasiertem Kunststoff mit einem Anteil an nachwachsenden Rohstoffen bezogen auf die Kunststoffteile

und/oder

  • Kunststoff mit einem Anteil an Kunststoff-Recyclat bezogen auf die Kunststoffteile von jeweils:

            Korrekturroller: ≥ 50%

            Nachfüllkassette: ≥ 50%

  • Nachfüllkassetten müssen angeboten werden.
  • Der oder die Hersteller:in informiert über das Nachfüllangebot auch auf seiner Webseite.
  • Der oder die Hersteller:in informiert über Lagerungsbedingungen.

P71

4.5.3 Klebebänder 

Produkte aus Polypropylen oder Celluloseacetat

Trägerfolie aus Polypropylen, Kunststoff-Recyclat oder Celluloseacetat, einseitig beschichtet mit einem haftklebenden Klebstoff.

  • Klebebänder müssen transparent, kopierneutral und hitzebeständig sein.
  • Film aus Kunststoffarten wie Zellulose-Acetat, und/oder
  • aus mind. 50 % Kunststoffrecyclat bzw.
  • aus mind. 50 % Anteil an nachwachsenden Rohstoffen
  • Kern aus Recyclingkarton oder Kunststoffrecyclat.
  • Der Kleber muss frei von Lösungsmitteln sein.
  • Die Mindestbandlänge pro Rolle ist zu erfüllen:

Tabelle 9: Klebebänder Abmessungen

Bei einem Kerndurchmesser von ca.

Kernmaterial

Mindestlänge Klebeband

2,6 cm

Recyclingkarton und/oder Kunststoff

33 m

7,6 cm

Recyclingkarton

66 m

 

  • Kleberollen dürfen nicht einzeln verpackt werden.
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P72

Büroklebeband

  • Kopierneutral ohne Schatten
  • Gesamtdicke: mind. 45 µm

Produkte mit Träger aus Recyclingpapier, Krepp oder Natronkraftpapier

Band aus Recyclingpapier, Krepp oder Natronkraftpapier, einseitig beschichtet mit einem haftklebenden Klebstoff.

  • Mindestlänge pro Rolle: 50 m
  • Der Kern muss aus Recyclingkarton gefertigt sein.
  • Klebebandrollen dürfen nicht einzeln verpackt werden.

 

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P73

Gebrauchstauglichkeit der Klebebänder

Es muss sichergestellt sein, dass das Klebeband von einer Qualität ist, die jener Funktion entspricht, unter der das Tape vermarktet wird. Folgende Anforderungen müssen, bezogen auf diese Funktion, erfüllt werden:

Büroklebeband

Adhäsion auf Stahl gemäß ÖNORM EN ISO 29862 [44]: mind. 1,5 N/cm

Haftzugfestigkeit gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 2,5 daN/cm

Reißdehnung gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 20 %

 

Dekorklebeband

Adhäsion auf Stahl gemäß ÖNORM EN ISO 29862 [44]: mind. 1,5 N/cm

Haftzugfestigkeit gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 2 daN/cm

Reißdehnung gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 20 %

 

Packband

Adhäsion auf Stahl gemäß ÖNORM EN ISO 29862 [44]: mind. 4 N/cm

Haftzugfestigkeit gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 300 N/ 100 mm Weite

Reißdehnung gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 100 %

 

Wieder ablösbares Klebeband

Haftzugfestigkeit gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [44]: mind. 2 daN/cm

Reißdehnung gemäß EN ISO 29864 [45]: mind. 20 %

 
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P74

4.5.4 Abroller 

Abroller, die zur Halterung und zum Spenden von Klebebändern (Kerndurchmesser 2,6 cm, 7,6 cm) dienen. Das Klebeband wird manuell herausgezogen und von einem feststehenden Messer abgetrennt.

Abroller für Packbänder aus Metall, regelbare Abrollbremse, mit Sicherheitsmesser, Konstruktion ermöglicht ein geräuschreduziertes Abrollen des Bandes.

  • Tischgeräte müssen mit einer Hand bedienbar sein, wobei die Stabilität durch entsprechendes Gewicht bzw. durch einen rutschfesten Bodenbelag gewährleistet wird.
  • Messer müssen aus hochwertigem, rostfreiem, gehärtetem Edelstahl gefertigt sein.
  • Für Tischgeräte müssen Messer angeboten werden.
  • Messerabdeckung zum Schutz vor Verletzungen bei Nichtbenutzung muss vorhanden sein.
  • Das Gehäuse ist aus Metall oder aus bruch- und schlagfestem Kunststoff oder 100% Kunststoffrecyclat.
  • Werden Klebebänder gemeinsam mit dem Abroller angeboten, so müssen die Klebebänder den Anforderungen gem. Punkt 3.5.2 entsprechen.
  • Mindestens 5 Jahre Garantie.
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P75

4.5.5 Schnüre

Packschnüre, die eine hohe Reißfestigkeit aufweisen und für den manuellen Gebrauch geeignet sind.

  • Schnüre müssen zur Gänze aus nachwachsenden Rohstoffen, 100% Kunststoff-Recyclat bzw. Zwirn- und Garnabfällen bestehen.
  • Packschnüre sollen keinen Kern haben. Ist ein Kern notwendig, so muss dieser aus Karton oder Kunststoff-Recyclat bestehen.
  • Schnüre dürfen nicht einzeln verpackt werden. Zur Deklaration sind Karton- oder Papierschleifen aus Recyclingpapier zugelassen.
  • Der oder die Hersteller:in informiert über die maximale Tragkraft in einem Merkblatt, im Katalog oder auf seiner Internetseite.
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4.6 Schreibtischzubehör

Diese Produktgruppe umfasst Schreibunterlagen, Mousepads, Stehsammler, Briefablagen, Köcher, Klammerspender, Schreibtischboxen und Abfallbehälter.

Mit dieser Richtlinie werden Produkte aus Holz, Kunststoff, Leder oder Linoleum erfasst. Produkte aus Papier und Karton unterliegen der  UZ18 „Produkte aus Recyclingpapier“.

  • Produkte mit häufigem Hautkontakt müssen die Grenzwerte gemäß ÖNORM EN 71- 3 „Migration bestimmter Elemente“ [15] erfüllen.
  • Produkte aus Kunststoff bestehen aus
  • biobasiertem Kunststoff mit einem Anteil von 80 % an                                                 nachwachsenden Rohstoffen

ODER

  • Kunststoff mit einem Anteil von 65% an Kunststoff-Recyclat
  • Produkte aus Leder müssen aus Recycling-Leder (Verschnittreste der Lederproduktion, Abfälle aus der Lederindustrie und daraus produzierte Lederfasern) hergestellt sein.
  • Produkte mit häufigem Hautkontakt müssen die Grenzwerte gemäß ÖNORM EN 71- 3 „Migration bestimmter Elemente“ [15] erfüllen.
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P77

4.6.1 Schreibunterlagen, Mousepad

Die Schreibunterlage dient dem Schutz der Schreibtischfläche und dem besseren Schreiben auf losen Arbeitsbögen.

  • Die Oberfläche muss glatt sein.
  • Rutschfestigkeit muss gegeben sein, das Produkt muss sich für alle Tischplatten eignen.
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P78

4.6.2 Stehsammler, Briefablagen, Köcher, Klammernspender, Schreibtischboxen, Abfallbehälter

  • Die Produkte müssen die einschlägigen Gebrauchstauglichkeits- und Sicherheitsanforderungen einhalten. Die Bestätigung erfolgt durch den/die Hersteller:in.
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P79

4.7 Stempel und Stempelzubehör 

Stempel sind Geräte zum Aufdrucken eines Siegels, Symbols oder kurzen Textes auf Papier oder andere Oberflächen.

Es sind folgende  Materialen für die Stempelkörper zulässig:

  • Metall
  • Holz
  • Kunststoff

Produkte aus Kunststoff bestehen aus

  • biobasiertem Kunststoff mit einem Anteil von 65 % an nachwachsenden Rohstoffen

ODER:

  •  Graue und schwarze Kunststoffstempel bestehen aus 55% Kunststoff-Recyclat.
  •  Bunte Kunststoffstempel bestehen aus 25% Kunststoff-Recyclat

 

  • Metallstempel:
  • Ein Metallstempel definiert sich darin, dass die tragenden und beanspruchten Bauteile mit besonderer Belastung teilweise oder zur Gänze aus Metall bestehen (bei einem Handstempel der Rahmen und die Brücke bzw. Bügel und Gehäuse bei Selbstfärberstempel).
  • ≥ 45% an eingesetztem Kunststoff müssen Recyclat sein.

 

  • Weiters gilt allgemein:
  • Stempelplatten müssen für Lasergravur geeignet sein.
  • Im Internet bietet der oder die Hersteller:in eine Anleitung zur Entfernung von Flecken durch die angebotene bzw.im Produkt enthaltene Stempelfarbe auf verschiedenen Materialien.
  • Verwendete Stempelfarben müssen den Kriterien gem. Pkt. 4.7.3 entsprechen.
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