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Discuto
0 Tage noch (endet 01 Mär)
Beschreibung
Die alle vier Jahre erfolgende Revision der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" dient der Anpassung der Kriterien an aktuelle Entwicklungen sowie der inhaltlichen Überarbeitung. Die derzeit gültige Richtlinie finden Sie hier:Umweltzeichen Richtlinie
Die Überarbeitung der planmäßig am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden neuen Richtlinie erfolgt dabei im Rahmen eines Multi-Stakeholderprozess. Um allen Aspekten des Themas Rechnung tragen zu können und eine breite Diskussionsbasis zu bilden, möchten wir Sie hiermit herzlich einladen, Ihre Anregungen und Kommentare in den Prozess der Richtlinienentwicklung einzubringen.
Die Plattform Discuto bietet Ihnen die Möglichkeit, Passagen zu bewerten (Daumen rauf/runter) und/oder zu kommentieren. Machen Sie von diesen beiden Möglichkeiten gerne ausgiebigen Gebrauch.
Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren darauf, dass Ihr voller Name und im Idealfall auch Ihre Organisation sichtbar ist, damit wir die Kommentare in der nachfolgenden Analyse besser einordnen können.
Alle derzeitigen Kriterien der Umweltzeichen Richtlinie UZ 57 "Büro-und Schulartikel" stehen zur Diskussion, natürlich ist es möglich, sich punktuell einzubringen. Die Änderungen in der Struktur und Anforderungen resultieren aus Umfrageergebnissen, Inputs aus der Branche, anderen Umweltzeichen-Richtlinien und Gesprächen mit Expert:innen.
Zweck der ersten Online-Diskussion ist insbesondere herauszufinden, bei welchen Themen/Aspekten tendenziell Konsens herrscht und bei welchen Themen, Anpassungen oder weitere Diskussionen nötig sind.
Für Rückfragen:
DI Suzanne Jovanovic, MSc, Email suzanne.jovanovic@vki.at
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LETZTE KOMMENTARE
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Anmerkung: Diese Anforderung wäre durch eine Herstellererklärung wie zB "Nach Rücksprache mit relevanten Rohstofflieferanten und basierend auf den Kenntnissen unseres Produktionsprozesses haben wir keinen Grund anzunehmen....Bitte beachten Sie jedoch, dass wir das Produkt nicht auf das Vorhandensein oder Fehlen von ...analysieren." nicht zu 100 % bestätigt.
Oder beispielsweise der Hersteller merkt an, dass die Stoffe nicht als Rohstoffe verwendet werden ohne Anmerkung zu Verunreinigungen, Nebenprodukten. Auch das würde die Anforderung der UZ57 nicht zu 100 % erfüllen können. Was wäre in solchen Fällen ein gangbarer Weg?
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Anregung: hier folgenden Punkt analog zur Richtlinie UZ 24 Druck- & Recyclingpapierprodukte Version 8.0 Ausgabe vom 1. Jänner 2025, übernehmen: „Halogenierte Pigmente dürfen eingesetzt werden, sofern der extrahierbare Gesamtgehalt an polychlorierten Biphenylen (PCBs) 50 ppm nicht überschreitet.“
AKTIVSTE USER
P41
Tintenkugelschreiber (Roller Ball Pens)
>Nachfüllungen müssen der ISO 14145-1 entsprechen, bei deklarierter Dokumentenechtheit der ISO 14145-2, und müssen auf den Schreibgeräten einwandfrei verwendet werden können.
>Spitze aus verschleißfestem Edelstahl oder vergleichbaren Materialien.
>Der oder die Hersteller:in muss auch Nachfüllungen anbieten.
>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.
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P42
Tintenkugelschreiber (Roller Ball Pens), Schreiblerngerät
Zusätzliche Kriterien
>Standard-Patronen (nach ÖNORM A 2149 [29] oder vergleichbar) müssen einwandfrei verwendet werden können.
>Das Griffstück muss altersgerecht ergonomisch geformt sein.
>Als Schreiblerngerät muss der Tintenkugelschreiber über ein Namensschild sowie einen Abrollschutz verfügen.
>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden. Dazu zählen der Hinweis, dass Inverkehrsetzer:innen Nachfüllungen anbieten, sowie dass es sich um ein Gerät für L = Linkshänder:innen oder R = Rechtshänder:innen handelt, sowie Altersangaben (z.B. 4 Jahre +, 6 Jahre+).
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P43
Gelschreiber
>Hersteller.innen müssen auch Nachfüllungen anbieten.
>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung wird auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen.
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P44
Fasermaler, Faserschreiber und Fineliner
Fasermaler, auch „Filzstifte“ mit Rundspitze Durchmesser ca. 2 - 3 mm.
Faserschreiber und Fineliner sind Schreibgerät mit einer Rundspitze von < 3 mm Durchmesser.
>Fineliner mit extrudierter oder co-extrudierter, nicht fasriger Kunststoffspitze müssen den Anforderungen wie sie die „Spezifikationen für Fineliner und deren Tinten“ erfüllen, die vom ISZ Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten E.V. erstellt wurden.
>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.
>Der oder die Hersteller:in muss auch Nachfüllungen anbieten.
>Bei Nachfüllsystemen enthält die Verpackung eine leicht verständliche Handlungsanleitung.
>Für Faserschreiber gilt:
Die Tintendurchflussrate muss so beschaffen sein, dass das Verhältnis der Schreiblänge (m) zur Tintendosierung (g) größer ist als die folgenden Werte:
Füllvolumen <3g Füllvolumen >3g
600 m/g 400 m/g
Die Schreiblänge muss entsprechend der in der Publikation "Bestimmung der Schreiblänge - 4. Auflage" des ISZ (Industrieverband Schreiben Zeichnen Kreatives Gestalten e.V.) definierten Tests bestimmt werden.
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P45
4.1.6 Marker und Lackmalstifte
Die Gruppe der Marker umfasst Textmarker, Overheadmarker, Flipchart- und Whiteboardmarker.
>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.
>Einbau, Austausch und Nachfüllung muss ohne Spezialwerkzeug möglich sein.
>Der oder die Hersteller:in muss auch Nachfüllungen anbieten. Dies sollte auch für Verschleißteile (Spitze) und Verbrauchsteile möglich sein.
>Die Tintendurchflussrate muss so beschaffen sein, dass das Verhältnis der Schreiblänge (m) zur Tintendosierung (g) kleiner ist als der in folgender Tabelle angeführte Wert.
Füllvolumen <3g Füllvolumen >3g
Marker permanent 800 m/g 400 m/g
Trockentextmarker 600 m/g 400 m/g
Leuchtmarker 200 m/g 400 m / g
Die Schreiblänge von Markern und Leuchtmarkern muss entsprechend der in der Publikation "Bestimmung der Schreiblänge - 4. Auflage" des ISZ (Industrieverband Schreiben Zeichnen Kreatives Gestalten e.V.) definierten Tests bestimmt werden.
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P46
4.1.7 Malkasten, Aquarelfarben, Schultemperafarben, Fingermalfarben - pastös, Plakatfarben, Acrylfarben und Linoldruckfarben
>Die Kreiden und Wachsmalstifte können mit einer Schiebehülse aus Pappe oder einem Papierwickel umhüllt sein. Das Papier darf nicht kunststoffbeschichtet sein.
>Malkästen müssen generell eine Stoßbeständigkeit und Schließfunktion erfüllen, wie sie die ÖNORM A 2140 verlangt.
Malkasten
für den Unterrichtsgebrauch mit 12 wasserlöslichen Deckfarben (Gouachefarben).
Malkasten und Deckweiß müssen der ÖNORM A 2140 [35] unter Berücksichtigung folgender Zusatzkriterien entsprechen:
>Die Farbpaletten, mit oder ohne Farbschalen, müssen einzeln angeboten werden.
>In der Deklaration auf dem Produkt bzw. auf der Verpackung muss auf die Nachfüllbarkeit hingewiesen werden.
>Die vorgegebene Gestaltung der Innenseite und Raum im Malkasten kann von der Norm abweichen, sofern die gleiche Zweckdienlichkeit erzielt wird.
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P47
Aquarellfarben
Wasservermalbar, als Farbplatte, Kreiden oder in flüssiger Form.
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.
>Farbschälchen, Farbplatten oder Kreiden müssen einzeln angeboten werden.
Schultemperafarben
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.
>Einzelfarben müssen auch in Gebindegrößen von 1000 ml angeboten werden.
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P48
Fingermalfarben – pastös
>Die enthaltenen Farben und Konservierungsstoffe müssen für Lebensmittel zugelassen sein.
>Konservierungs- und Bitterstoffe müssen auf der Verpackung deklariert sein.
>Die Menge an Bitterstoff ergibt eine Geschmacksintensität stark bitter aber erfüllt mindestens die in der ÖNORM EN 71-7 [] empfohlene Konzentration.
>Die Farben müssen nach ÖNORM EN 71-7 [37] auf ihre Sicherheit geprüft sein.
>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 1000 ml angeboten werden.
Plakatfarben
Wasserbasierende Kasein-Emulsionsfarben, pastos bis dickflüssige Farben, Farbpulver.
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.
>Die Farben müssen einzeln angeboten werden.
>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 1000 ml angeboten werden.
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P49
Acrylfarben
Dekorationsmalfarben und ihre Klarlacke,
wasserverdünnbare Dispersionsmalfarben, pastös bis dickflüssig.
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.
>Farbe und Acrylklarlack müssen auf Wasser basieren.
>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 1000 ml angeboten werden.
Linoldruckfarben
Wasserverdünnbare Druckfarbe für Drucktechniken im Handdruckverfahren mittels Druckstöcken.
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.
>Getrocknete Farbe muss mit Wasser leicht abwaschbar sein.
>Für Einzelfarben müssen auch Gebindegrößen von ≥ 500 ml angeboten werden.
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P50
4.1.8 Tafelkreiden, Schulkreiden, Schreibkreiden, Straßenmalkreiden
>Die Kreiden müssen aus Kalziumkarbonat, Kalziumsulfat und Wasser hergestellt sein.
>Die Kreiden müssen frei von Verunreinigungen, wie kleinen Stein- oder Griesbestandteilen, sein.
>Die Kreiden müssen fett- und staubfrei sein.
>Die Kreiden können einzeln von Papiermanschetten umhüllt sein.
>Die Kreiden müssen ruckel- und stoßfrei in einem Etui aus Recyclingkarton verpackt sein.
>Kreiden müssen als Spielzeug alle relevanten Normteile der ÖNORM EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ erfüllen.
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P51
4.1.9 Wachsmalkreiden
>Es müssen Wachse und Öle auf pflanzlicher Basis, Stearine, Lanolin und/oder Bienenwachs eingesetzt werden. Der Anteil an Paraffinen/Erdölprodukten darf 10 % nicht überschreiten.
>Die Lichtbeständigkeit nach DIN EN ISO 105-B02 [24] muss ≥ 5 sein.
>Die Kreiden können von Papiermanschetten umhüllt sein. Kunststoffschieber sind zulässig, wenn diese nachfüllbar sind und die Wachsmalkreiden zum Nachkaufen einzeln angeboten werden.
>Ein Etui muss aus Recyclingkarton oder Holz bestehen. Ein Behältnis aus Metall (Weißblech, verzinktes Stahlblech) ist nur zulässig, wenn die Kreiden auch lose nach Farben angeboten werden.
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P52
4.1.10 Pinsel
Werkzeug mit gebundenen oder gefassten Haaren und Borsten zum Auftragen von wasserlöslichen Farben.
>Der Schaft muss aus Holz bestehen.
>Für eine schützende Leimung des Pinselkopfes werden ausschließlich Stoffe wie „Gummi-Arabicum“ oder Stärke verwendet.
>Beim nassen Pinsel muss die Quaste (Haar- oder Borstenkörper) in einen Spitz (”Schluss”) zusammenlaufen.
>Die Fasern müssen mittels einer nahtlosen oder gelöteten Zwinge am Schaft befestigt werden, wobei die Zwinge aus Primäraluminium gefertigt sein kann.
>Hersteller:innen weisen deutlich die relevanten Maße in Informationsmaterialien wie Katalogen und auf der Website aus, wie z.B. Stärke des Pinselkörpers in mm, sichtbare Faserlänge in mm, Gesamtlänge des Pinsels (ohne Schutzhülle) in mm, Gesamtgewicht des Pinsels in Gramm, Länge des Pinsels einschließlich der Schutzhülle in mm.
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P53
4.1.11 Stiftverlängerer, Stift- und Kreidehalter
Hülse zum Verlängern bzw. Halten von Grafit- und Buntstiften, Stiftstummeln und Kreiden.
>Beim Stiftverlängerer muss der Schaft aus Holz bestehen und kann eine Metallhalterung haben.
>Kreidehalter und Stiftverlängerer mit Zusatzfunktionen (Schutzfunktion der Grafitstiftspitze als Kappe mit Klipp, eingebauter Spitzer gemäß den festgelegten Anforderungen des Spitzers in Punkt 3.3.4) können auch aus anderen Materialien gefertigt sein.
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P54
4.2 Korrekurmittel: Radierer, flüssige Korrekturmittel, Korrekturroller mit Korrekturband
4.2.1 Radierer
Medium zur Oberflächenbearbeitung, um mit Bunt- oder Bleistiften aufgetragene Partikel von Papieroberflächen zu entfernen.
>Es gelten die speziellen Anforderungen (Pkt.4) der ÖNORM A 2151 soweit sie den Anforderungen der Richtlinie nicht widersprechen.
>Die Hauptkomponente des Radierers ist Naturkautschuk, Faktis, Synthetikkautschuk oder Kunststoff-Recyclat.
>Eine Dokumentation einer werkinternen oder externen Qualitätsprüfung muss vorgelegt werden, aus der z.B. hervorgeht
-die Entfernbarkeit des Materials,
-die Trockenheit des Spans,
-dessen Entfernbarkeit vom Papier und Radierer,
-Abfärbungen auf dem Papier,
-Schmierverhalten
-Beschädigung auf der Papieroberfläche
-Bruchfestigkeit
-Alterungsverhalten etc.
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P55
4.2.2 Korrekturmittel - flüssig
>Korrekturmittel dürfen gemäß CLP-Verordnung [3] nicht kennzeichnungspflichtig sein.
>Das einzelne Gebinde muss einen Mindestinhalt von 20 ml haben.
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P56
4.2.3 Korrekturroller mit Korrekturband
>Als Trägermaterial sind PP, Papier, silikonisiertes Papier und PET zulässig
>Korrekturbänder müssen mindestens 12 m lang sein.
>Aufgetragene Korrekturbänder müssen sofort überschreibbar sein (auch mit Tinte auf Wasserbasis) und dürfen keinen Randschatten beim Kopieren hinterlassen.
>Die Gebinde (ohne Tape) bestehen aus
-biobasiertem Kunststoff mit einem Anteil an nachwachsenden Rohstoffen bezogen auf die Kunststoffteile
und/oder
-Kunststoff mit einem Anteil an Kunststoff-Recyclat bezogen auf die Kunststoffteile
von jeweils
-
- Korrekturroller: ≥ 60%
- Nachfüllkassette: ≥ 60%
- Nachfüllkassetten müssen angeboten werden.
- Der oder die Hersteller:in informiert über das Nachfüllangebot auch auf der firmeneigenen Website.
- Es muss sichergestellt sein, dass das Korrekturband für den Einsatz für den es beworben wird, funktioniert. Dazu müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Adhäsion auf Stahl gemäß ÖNORM EN 29862 [44]: mind. 1,5 N/cm
- Haftzugfestigkeit gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 2 daN/cm
- Reißdehnung gemäß ÖNORM EN ISO 29864 [45]: mind. 20 %
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P57
4.3 Technisches Zubehör
4.3.1 Lineale
>Lineale für Technisches Zeichnen (TZ) müssen aus PMMA oder gleichwertigem Material bestehen.
>Für Lineale für Büro und Schule sind die Begriffsbestimmungen der ÖNORM A 2130 zu verwenden.
>Geometrische Dreiecke 45 Grad für den Unterrichtsgebrauch müssen die Anforderungen in der folgenden Tabelle erfüllen.
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P58
Tabelle 7: Anforderungen geometrische Dreiecke
|
Eigenschaften |
Prüfung nach |
Anforderung |
|
Transmissionsgrad ermittelt im Messfeld ohne Skalen, eher in der Mitte des Dreiecks |
Transmissionsgrad im Wellenlängenbereich 380-780 nm |
≥ 90% |
|
Längenausdehnungskoeffizient |
Längenausdehnungskoeffizient |
60 bis 80 * 10-6 1/K |
|
Elastizitätsmodul bei Biegebeanspruchung |
Prüfung nach ÖNORM EN ISO 178 |
≤ 3500 N/mm2 |
|
Formbeständigkeit Messung am größten vorgelegten Dreieck |
ÖNORM A 2134 Pkt. 5.5. maximale Abweichung von der Planlage gemessen im ursprünglichen Zustand, dann eine Stunde auf eine Temperatur von 60 oC erwärmt und schließlich auf 23 oC rückgekühlt. |
≤ 0,5% |
|
Lineare Teilungen Winkelgenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134 |
Winkelgenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134 Pkt. 5.6 |
Winkelgenauigkeit <0,1mm |
|
Lineare Teilungen Skalengenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134 |
Skalengenauigkeit gemäß ÖNORM A 2134 Pkt. 5.6 |
Abweichung von ±0,1mm, bezogen auf 100mm Skalenlänge |
>Es darf für die Skalierung kein Oberflächendruck angewandt werden. Bei Tiefprägungen (Heißprägung) müssen die Teilungsstriche in das Material eingeprägt werden.
>Schneidelineale aus Holz (≥ 30cm Länge) müssen eine Metallschiene eingearbeitet haben.
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P59
4.3.2 Zirkel
Gerät zum Zeichnen von Kreisen, Abgreifen von Maßen.
Der Zirkel muss aus Ganzmetall hergestellt sein. Oberflächen dürfen nicht vernickelt sein. Alle mechanischen Teile sind aus Metall gefertigt (Gewindeteile, Spindel und Mittelrad für Feineinstellung).
Alle Metallteile müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen bestehen oder gegen Korrosion dauerhaft geschützt sein. Bei einer galvanischen Oberflächenbehandlung muss die Dicke des Überzugs mind. 5µm betragen.
Der Zirkel verfügt über eine Möglichkeit zur Feineinstellung (nachjustierbar) sowie rutschfeste Klemmen für Nadel und Mine.
Der Zirkel ist geeignet für den Einsatz eines Standard-Adapters.
>Die Verpackung muss über den Verkauf hinaus als Schutzverpackung (Etui) dauerhaft verwendbar, bruchfest und wiederverschließbar sein
>Ersatzteile (mindestens Ersatzspitze, Ersatzschraube und Ersatzmine) sowie Standardadapter müssen vom Hersteller / von der Herstellerin angeboten werden. Ihr Einbau muss ohne Spezialwerkzeug möglich sein.
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P60
4.3.3 Mobile Zeichenplatten für den Schulgebrauch
>Die Zeichenplatte verfügt über eine Rutschsicherung.
>Der Plattenkörper muss stabil sein und aus schlag- und bruchfestem Material bestehen. Die verwendeten Zeichenschienen und der Maßstab entsprechen den Anforderungen gemäß 4.3.1 Lineale. Die Zeichenschiene ist mit Feststellvorrichtungen ausgestattet, die das Weggleiten der Schiene beim Zeichnen verhindern.
>Die Verpackung muss über den Verkauf hinaus als Schutzverpackung verwendbar sein (Wiederverschließbarkeit).



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