Discuto is Loading your document from Drive

It can take a while depending on the size of the document..please wait

Discuto überträgt Ihr Dokument

Dies kann etwas dauern und ist abhängig von der Größe des Dokuments...

Discuto is creating your discussion

Please do not close this window.

Discuto speichert Ihren Kommentar

Haben Sie gewusst, dass man über Kommentare abstimmen kann? Sie können auch direkt auf Kommentare antworten!

Ihre Einladungen werden jetzt versandt

Das kann einige Zeit dauern - bitte verlassen Sie diese Seite nicht.

Discuto

Discuto

Überarbeitung Umweltzeichen Tourismus

Start: 30 Okt Ende

0 Tage noch (endet 14 Nov)

Go to discussion, participate and give your opinion

Beschreibung

LETZTE AKTIVITÄT

GRAD DER ZUSTIMMUNG

    • 87%
    • (2207 positive Stimmen)
    • 13%
    • (325 negative Stimmen)
  • 2532 Stimmen gesamt
  • Stimmen: 20
  • Kommentare: 0
  • Kontrovers: : 0
  • Bereits entschieden: 0
  • Abstimmung : 0
  • Unterstützt: 93
  • Meine Beiträge: 0

AM MEISTEN DISKUTIERT

LETZTE KOMMENTARE

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich
Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 207 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

TEILNEHMERINNEN (53)

+25
Freigeben:
_
<< Vorherige Absätze

P141

10. Verkehr / Mobilität (V) - SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

ZugestimmtCan't vote

P142

V 12 Betriebliches Mobilitätsmanagement (könnte für CAT und GEM ev. MUSS sein?)
Der Betrieb besitzt ein betriebsspezifisches Mobilitätskonzept zur umweltverträglichen betrieblichen Mobilität und Transportrationalisierung, setzt dieses um und entwickelt es weiter. Die Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements umfassen eine effiziente Nutzung der Betriebsflächen und Fahrzeuge, die Umstellung des Fuhrparks auf umweltverträglichere Technologien und eine Rationalisierung der Transportvorgänge ebenso, wie eine verstärkte Nutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel (zu Fuß gehen, Rad, öffentlicher Verkehr) und die Einbindung der MitarbeiterInnen.

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (7) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_imgpeople_imgpeople_imgpeople_img

P143

V 13 Betriebliches Fuhrparkmanagement (könnte für CAT und GEM ev. MUSS sein?)
a) Es gibt detaillierte Aufzeichnungen über die Kilometerleistung, den Verbrauch und die CO2-Ausstöße der Fahrzeuge auf Fahrzeugebene. (1 Punkt)
b) Es gibt kommunizierte und klare Ziele und entsprechende Maßnahmen für eine Reduktion des Gesamt-CO2-Ausstoßes des Fuhrparks. (1 Punkt)

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (3) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_img

P144

Service-Lieferflotte (max. 6 Punkte)
a) Zur Erbringung / bei der Beauftragung von Transport-Dienstleistungen werden (Lasten-)Fahrräder und/oder elektrisch betriebene Fahrzeuge eingesetzt (überwiegend 3 Punkte; zusätzlich 1,5 Punkte)
b) Zur Erbringung / bei der Beauftragung von Transport-Dienstleistungen werden Fahrzeuge der Emissionsstandards Euro VI (für schwere Nutzfahrzeuge) bzw. Euro 6 (für leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen) verwendet (überwiegend 2 Punkte; zusätzlich 1 Punkt)
c) Fahrzeuge der Service-Lieferflotte verwenden ausschließlich Kältemittel mit einem GWP von weniger als 150 (1 Punkt)

ZugestimmtCan't vote

Kommentar (1) anzeigen/hinzufügen

people_img

P145

Spritspartraining (max. 3 Punkte)
a) Der Betrieb ermöglicht seinen MitarbeiterInnen (insb. FahrerInnen für Lieferdienste) die Teilnahme an Kursen zu einem nachhaltig effizienteren Fahrstil ("SpritSparTraining") (1 Punkt)
b) Es sind Verfahren (z.B. Schulungspläne) festgelegt, sodass neue MitarbeiterInnen / FahrerInnen den Kurs spätestens 6 Monate nach Beschäftigungsbeginn abschließen. (1 Punkt)
c) Über 50% der FahrerInnen für Lieferdienste haben einen Kurs zu einem nachhaltig effizienteren Fahrstil absolviert. (2 Punkte)

ZugestimmtCan't vote

Kommentar (1) anzeigen/hinzufügen

people_img

P146

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Verkehr / Mobilität

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (2) anzeigen/hinzufügen

people_img

P147

11. Aussenbereich / Freiflächen (F) - MUSS-Kriterien

ZugestimmtCan't vote

P148

F 01 Einheimische oder nichtinvasive gebietsfremde Arten für neue Außenbepflanzungen (gilt nicht für CAT, GEM und SCH)
Jede neue Bepflanzung der Außenflächen erfolgt mit einheimischen, an den Standort angepassten Pflanzenarten. Werden aus gestalterischen Gründen gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) verwendet, so sind Maßnahmen zu treffen, die die Ausbreitung bzw. das Einwandern von möglicherweise invasiven Neophyten verhindern. Bekanntermaßen problematische invasive Neophyten dürfen nicht verwendet werden. Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung (im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates) werden nicht zur Bepflanzung der Freiflächen eingesetzt.

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (2) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_img

P149

F 02 Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme und Landschaften (MUSS für BEH, PRI und MUS)
Der Betrieb leistet einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, z.B. durch die Unterstützung von Naturschutzgebieten und von Gebieten mit wertvoller Artenvielfalt, Förderung seltener Arten etc. (z.B. Mitglied bei Organisationen zum Erhalt der Pflanzenvielfalt, Pflanzen bzw. Verarbeitung alter Obstsorten, Gästeinformation, Kooperationen etc.). Jegliche durch Aktivitäten des Betriebs verursachte Störungen der natürlichen Ökosysteme werden minimiert und gegebenenfalls saniert und kompensiert.

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (3) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_img

P150

11.Aussenbereich / Freiflächen (F) - SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

ZugestimmtCan't vote

P151

NEU: Unversiegelte Böden (1 Punkt)
Mindestens 90 % der Freiflächen des Betriebs sind nicht durch Asphalt/ Zement oder andere Versiegelungsmaterialien bedeckt, die ein ausreichendes Versickern von Regenwasser und eine Bodenbelüftung verhindern.
Wenn Grau- und Regenwasser gesammelt wird, ist das ungenutzte Grau- und Regenwasser aufzubereiten und zum Versickern auf den Boden abzuleiten.

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (5) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_imgpeople_imgpeople_img

P152

NEU: Verwendete Arten für die Bepflanzung im Freien (maximal 2 Punkte)
Die bestehende Bepflanzung von Freiflächen, einschließlich Wasserflächen, besteht aus:
i. keinen invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (0,5 Punkte) (andere invasive gebietsfremde Arten können vorhanden sein),
ii. ausschließlich nichtinvasiven gebietsfremden Arten (1 Punkt),
iii. heimischen und/oder nichtinvasiven gebietsfremden Arten (1,5 Punkte),
iv. ausschließlich heimischen Arten (2 Punkte).
Als „heimische Arten“ gelten Pflanzenarten, die natürlich in dem Land vorkommen, als „nichtinvasive Arten“ gelten Pflanzenarten, die nicht natürlich in dem Land vorkommen und für die keine Hinweise darauf bestehen, dass sie sich leicht fortpflanzen, etablieren und ausbreiten oder dass sie die heimische biologische Vielfalt nachteilig beeinflussen. Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) müssen von der Bepflanzung der Freiflächen ausgenommen sein.

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (3) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_img

P153

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Außenbereich / Freiflächen

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (2) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_img