Discuto is Loading your document from Drive

It can take a while depending on the size of the document..please wait

Discuto überträgt Ihr Dokument

Dies kann etwas dauern und ist abhängig von der Größe des Dokuments...

Discuto is creating your discussion

Please do not close this window.

Discuto speichert Ihren Kommentar

Haben Sie gewusst, dass man über Kommentare abstimmen kann? Sie können auch direkt auf Kommentare antworten!

Ihre Einladungen werden jetzt versandt

Das kann einige Zeit dauern - bitte verlassen Sie diese Seite nicht.

Discuto

Discuto

Überarbeitung Umweltzeichen Tourismus

Start: 30 Okt Ende

0 Tage noch (endet 14 Nov)

Go to discussion, participate and give your opinion

Beschreibung

LETZTE AKTIVITÄT

GRAD DER ZUSTIMMUNG

    • 87%
    • (2207 positive Stimmen)
    • 13%
    • (325 negative Stimmen)
  • 2532 Stimmen gesamt
  • Stimmen: 20
  • Kommentare: 20
  • Kontrovers: : 20
  • Bereits entschieden: 0
  • Abstimmung : 0
  • Unterstützt: 93
  • Meine Beiträge: 0

AM MEISTEN DISKUTIERT

LETZTE KOMMENTARE

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich
Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 207 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

TEILNEHMERINNEN (53)

+25
Freigeben:
_
<< Vorherige Absätze

P61

A 04 Abfallbehälter in den Toiletten
Jede (Damen-)Toilette ist mit einem geeigneten Abfallbehälter auszustatten, die Gäste sind aufzufordern, entsprechenden Abfall in den Behälter statt in die Toilette zu entsorgen.

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (2) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_img

P62

4. Abfall (A) -SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

ZugestimmtCan't vote

P63

A 06 Entsorgung von Fetten und Ölen
Gästen wird gegebenenfalls die ordnungsgemäße Entsorgung von Fetten und Ölen aus ihrem Eigenverbrauch (z. B. in Appartements) angeboten (1 Punkt).

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (6) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_imgpeople_imgpeople_imgpeople_img

P64

A 09 Gebrauchte Textilien, Möbel und andere Produkte
Der Betrieb verfügt über ein Konzept für die Weiterverwendung langlebiger Produkte:
a) Spendenaktivitäten für sämtliche Möbel und Textilien und sonstiger langlebiger Produkte, die das Ende ihrer Nutzungsdauer im Betrieb erreichen, aber noch gebrauchsfähig sind: Endanwender sind unter anderem Mitarbeiter und Wohltätigkeitsorganisationen oder andere Verbände, die Waren abholen und umverteilen (1 Punkt);
b) Einkaufsaktivitäten für wiederverwendete/gebrauchte Möbel: Anbieter sind unter anderem Gebrauchtwarenmärkte oder andere Verbände/Gemeinschaften, die Gebrauchtwaren verkaufen oder umverteilen (1 Punkt).
a) Gebrauchte Möbel, Textilien und sonstige Gegenstände, wie elektronische Geräte, werden gemäß dem Umweltkonzept des Betriebs an wohltätige Einrichtungen abgegeben (2 Punkte)
b) oder an sonstige Einrichtungen, die derartige Güter sammeln und weitergeben, verkauft (1Punkt).

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (4) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_imgpeople_img

P65

A 10 Verwendung aufladbarer bzw. wieder befüllbarer Produkte
a) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort verwendet ausschließlich wieder aufladbare Batterien (Akkus) für TV-Fernbedienungen etc. (1 Punkt)
b) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort verwendet ausschließlich wieder befüllbare Patronen bzw. Tonerkartuschen für Drucker und (Farb-)Kopiergeräte (2 Punkte)

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (4) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_imgpeople_img

P66

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Abfall

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (2) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_img

P67

5. Luft / Lärm (L) - MUSS-Kriterien

ZugestimmtCan't vote

P68

L 01 Rauchverbot in gemeinschaftlich genutzten Räumen und in den Zimmern
a) In gemeinschaftlich genutzten (Innen-) Räumen sowie im gesamten Freizeit-/Wellnessbereich herrscht Rauchverbot. Wenn baulich möglich und gesetzlich erlaubt, können abgetrennte Raucherbereiche eingerichtet und als solche ausgewiesen werden.
b) In mindestens 80 % der Gästezimmer oder der Mietunterkünfte (gerundet auf die nächste ganze Zahl) ist das Rauchen untersagt.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar (1) anzeigen/hinzufügen

people_img

P69

L 02 Lärmvermeidung (MUSS nur für SCH)
Der Betrieb muss Maßnahmen zur Lärmverminderung oder -vermeidung treffen.
· Einhaltung der Hüttenruhe
· Schalldämmende Maßnahmen für Lärmemittenten, z.B. Stromaggregate, Pumpen

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P70

5. Luft / Lärm (L) SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

ZugestimmtCan't vote

P71

L 03 Rauchverbot in gemeinschaftlich genutzten Räumen und in Zimmern
a) In sämtlichen gemeinschaftlich genutzten Innenräumen und in mindestens 70 % der Zimmer/der Mietunterkünfte besteht Rauchverbot (1 Punkt).
b) In sämtlichen gemeinschaftlich genutzten Innenräumen und in mindestens 95 % der Zimmer/der Mietunterkünfte besteht Rauchverbot (1,5 Punkte).

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P72

L 05 Luftqualität in Innenräumen
In den Innenräumen des Betriebs besteht eine optimale Luftqualität; dies wird durch eine der beiden folgenden Maßnahmen oder durch beide Maßnahmen gleichzeitig sichergestellt:
a) In Zimmern, Mietunterkünften und gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind ausschließlich Lacke, Dekorationen, Möbel und sonstige Materialen vorhanden, welche ein Umweltzeichen nach ISO Typ I tragen (2 Punkte).
b) Die Zimmer, Mietunterkünfte und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche sind frei von Duftstoffen; die Bettlaken, Handtücher und Textilien werden mit Waschmitteln ohne Duftstoffe gewaschen (1 Punkt), und die Reinigung erfolgt mit duftstofffreien Mitteln (1 Punkt).

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (3) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_imgpeople_img

P73

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Luft / Lärm

ZugestimmtCan't vote

Kommentar (1) anzeigen/hinzufügen

people_img

P74

6.Büro / Druck / Beschaffung (B)

ZugestimmtCan't vote

P75

B 01 Umweltschonender Einkauf: Büropapier
Büropapiere müssen mit einem Umweltzeichen (gemäß ISOTyp1) zertifiziert sein. Der Ersatz ggf. noch vorhandener nicht zertifizierter Büropapiere ist im Aktionsprogramm mit kurzen Umsetzungsfristen festzuschreiben und bis zur Folgeprüfung nachzuweisen.

ZugestimmtCan't vote

Kommentare (2) anzeigen/hinzufügen

people_imgpeople_img

P76

B 01 Umweltschonender Einkauf: Papier für den Seminarbedarf (nur für TAG bzw. BEH, GAS und MUS falls relevant)
Für Tagungen und Seminare zur Verfügung gestellte Schreibwaren aus Papier (Schreibblöcke, Flipchart-Blöcke, etc.) müssen mit einem Umweltzeichen (gemäß ISOTyp1) zertifiziert sein oder aus 100% Recyclingpapier oder total chlorfrei gebleicht (TCF) sein. Der Ersatz ggf. noch vorhandener nicht entsprechender Produkte ist im Aktionsprogramm mit kurzen Umsetzungsfristen festzuschreiben und bis zur Folgeprüfung nachzuweisen.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar (1) anzeigen/hinzufügen

people_img

P77

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Büro / Druck / Beschaffung

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P78

7.Reinigung / Chemie / Hygiene (R) - MUSS-Kriterien

ZugestimmtCan't vote

P79

R 01 Schmutzschleusen
In allen Haupteingangsbereichen des Betriebs sind Schmutzschleusen einzurichten (z.B. schwere Abstreifer hinter der Eingangstüre im Innenbereich, die so lange und so breit sind, dass niemand daran vorbei gehen kann).

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen

P80

NEU: Konzept zur Vermeidung von Chemikalien (gilt nicht für PRI und SCH)
Die Verwendung von potenziell belastenden Produkten (z.B. Pestizide, Desinfektionsmittel) wird minimiert und nur vorgenommen, wenn unschädlichere Produkte oder Verfahren nicht verfügbar sind.
Desinfektionsmittel dürfen nur dort eingesetzt werden, wo dies zur Erfüllung gesetzlicher Hygienebestimmungen notwendig ist.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel mit chemisch-synthetischen Inhaltsstoffen und biozider Wirkung dürfen nur bei behördlichen Auflagen sowie unter Beauftragung von Professionisten bei starkem Schädlingsbefall verwendet werden.
Die Lagerung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung von Chemikalien wird ordnungsgemäß durchgeführt und verwaltet.

ZugestimmtCan't vote

Kommentar hinzufügen