Mit Blick auf die 2-Faktor-Authentisierung habe ich die Erforderlichkeit der anonymen Nutzbarkeit hervorgehoben - nicht dass noch mehr private Handynummern in Umlauf kommen.
Über eine Pflicht zum Abgleich mit Leaksammlungen sollte in der weiteren Umsetzung nachgedacht werden.
Über eine Pflicht zum Abgleich mit Leaksammlungen sollte in der weiteren Umsetzung nachgedacht werden.
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