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Kommentierung Vorentwurf NAP 4 OGP-DE

Start: 25 Jul Ende

0 Tage noch (endet 06 Aug)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

Beschreibung

Hier findet sich die transparente und niedrigschwellige Möglichkeit der öffentlichen Kommentierung des Vorentwurfs zum 4. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership, da das zuständige Bundeskanzleramt leider nur die Konsultationsmöglichkeit per eMail anbietet - beim ersten NAP hatte sie noch eine Konsultationsplattform bereit gestellt.
Die Eingaben werden gesammelt und am 7.8. an das Bundeskanzleramt übermittelt.

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Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich

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P2

Einführung eines Data Cubes - Daten zur Umwelt [BMUV]
30. September 2023 – 01. April 2025

Umsetzung durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz / Umweltbundesamt
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung, Wissenschaft und die Wirtschaft brauchen verlässliche und aussagekräftige Daten. Viele Umweltdaten, vor allem Zeitreihen, liegen bisher jedochverteilt in einzelnen Dateien und Fachsystemen vor und dies häufig nicht in maschinenlesbaren Formaten. Größere Datensätze können auf den unterschiedlichen Veröffentlichungswegen des Umweltbundesamtes (UBA) bisher nur schwer im fachlichen Zusammenhang und nur in einzelnen Ansichten veröffentlicht werden. Damit gehen viele Perspektiven auf diese Daten verloren. Die fragmentierten Daten erschweren die Nachnutzbarkeit,da es in der Regel für fachfremde Personen sehrschwierig zu erkennen ist, welche Daten inhaltlich und methodisch zusammenpassen. Ein automatisiertes Auslesen der Daten ist bisher nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Worin besteht die Verpflichtung?
Mit dem Data Cube entwickelt das UBA ein leistungsfähiges System zur Strukturierung, Bereitstellung und Aufbereitung von umweltrelevanten Daten. Alle im Projekt entwickelten Softwarekomponenten sollen Open Source zur Verfügung gestellt werden.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
In einem Data Cube werden die Daten als Elemente eines mehrdimensionalen Datenwürfels angeordnet. Die Dimensionen des Würfels beschreiben die Daten und ermöglichen vielfältige Möglichkeiten zur Datensuche, Erkundung, Analyse und Visualisierung. Damit können zukünftig größereDatensätze mit Umweltdaten veröffentlicht werden und sind dann über Daten- undOpen-Data-Portale auffindbar. Die im Data Cube enthaltenen Datensätze können als Teile oderGanzes in verschiedenen Formaten und über Schnittstellen (REST API) heruntergeladen werdenund stehen den verschiedenen Nutzergruppen zur Nachnutzung (z.B. als Nutzung mit Modellen des maschinellen Lernens, zum Experimentieren) zur Verfügung
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Das Projekt verbessert die Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandels durch besseren Zugang zu relevanten Daten und Informationen. Die im Data Cube eingesetzten Technologien basieren überwiegend auf Open-Source-Software oder werden als solche entwickelt und können von anderen Institutionen nachgenutzt werden. Der eingesetzte Standard SDMX wird bereits von einer Vielzahl internationaler Akteure verwendet (z.B. OECD, UNICEF, Weltbank) und verbessert die Möglichkeiten zum Datenaustausch mit diesen Institutionen. Beides stärkt so die Zusammenarbeit.
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen
Einführung eines Pilotsystems (öffentlich verfügbar): Inbetriebnahme des Data Explorers und weiterer Komponenten mit einem Datengrundstock, der im Verlauf der Pilotphase sukzessive erweitert wird. Ziel ist, Erfahrungen für den produktiven Betrieb zu
sammeln und mit den Nutzerinnen und Nutzern in einen Austausch zur Weiterentwicklung zu kommen. 10/2023 - 05/2024
Durchführung eines Datenworkshops unter Beteiligung der Öffentlichkeit (z.B. Daten-Journalistinnen und -Journalisten)
09/2024 - 10/2024
Vollständige und zeitlich unbefristete Inbetriebnahme des Produktivsystems Data Cube mit allen Komponenten.
11/2024 - 03/2025
Kontaktinformationen: Michel Frerk, Fachgebiet I 1.5, michel.frerk@uba.de, Umweltbundesamt
Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat TI2-UI (TI2-UI@bmuv.bund.de
, AP: Birte Kulla BirteSolveig.Kulla@bmuv.bund.de )
Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): Im Rahmen der Pilotphase und insbesondere dem Datenworkshop werden weitere Akteure
der Zivilgesellschaft eingebunden.

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P3

Einrichtung einer recherchierbaren Datenbank zur Veröffentlichung von Genehmigungsdaten der Rüstungsexportkontrolle [BMWK]
Sommer 2023 – Sommer 2025
Umsetzung durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die deutsche Rüstungsexportpolitik ist ein Thema von hohem politischem und gesellschaftlichem
Interesse. Durch Transparenz über ihre Rüstungsexportentscheidungen schafft die Bundesregierung die Grundlage für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte in der Öffentlichkeit. Hierzu legt sie bereits zweimal jährlich einen Bericht über ihre Rüstungsexportpolitik vor, ergänzend werden Pressemitteilungen zu Quartalswerten veröffentlicht. So
informiert sie den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über die deutsche Rüstungsexportpolitik und die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern im jeweiligen Berichtszeitraum.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Berichterstattung über Rüstungsexportentscheidungen zukünftig noch transparenter zu gestalten.
Worin besteht die Verpflichtung?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beabsichtigt über das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank einrichten, in der Genehmigungsdaten der Rüstungsexportkontrolle veröffentlicht werden. Dieses Vorhaben hat das BMWK in seinem Eckpunkte-Entwurf für ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) aufgegriffen.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Durch die Einrichtung einer öffentlich abrufbaren Online-Datenbank zu Genehmigungsdaten der Rüstungsexportkontrolle wird die Transparenz in der Rüstungsexportpolitik über das derzeitige
Maß hinaus weiter gesteigert. Interessierten Beteiligten stehen dann aktuelle, selbst recherchierbare und damit insgesamt verbesserte und umfangreichere Informationen für diesen Politikbereich
zur Verfügung.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Mit der Online-Datenbank wird das Maß der Information der Bundesregierung über ihre Rüstungsexportentscheidungen erhöht und ein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet.
Zusätzliche Informationen
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Klärung und Quantifizierung des Aufwands und des
grundsätzlichen Umsetzungsbedarfs (Personal, Sachmittel und IT-Aufwand)
Mai 2023 - Oktober 2023
Vorlage eines Konzepts des BAFA zum Aufbau und
zur Funktionsweise der Datenbank
Oktober 2023 - Dezember 2023
Beta-Version zu Testzwecken Noch nicht terminiert
Veröffentlichung der Datenbank Noch nicht terminiert
Kontaktinformationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat EC4-G,
E-Mail: Buero-EC4-G@bmwk.bund.de
Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen)

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P4

Entwurf und gesetzgeberische Begleitung eines Transparenzgesetzes [BMI]
bis Ende September 2025
Umsetzung durch Bundesministerium des Innern und für Heimat
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Der Zugang zu amtlichen Informationen und Behördendaten ist auf vielen Wegen möglich. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind allerdings in verschiedenen Gesetzen geregelt. Zugangsvoraussetzungen, Ablehnungs- und Ausnahmetatbestände, Bereitstellungsformate, Aufbereitungspflichten, Weiterverwendungsmöglichkeiten und Auffindbarkeitsinstrumente sind unübersichtlich.
Teilweise überschneiden oder widersprechen sie sich. Die bisherige Veröffentlichungspraxis ist noch heterogen und erfolgt noch nicht in aller Konsequenz aktiv und strukturiert. Die Auffindbarkeit veröffentlichter Informationen/Daten kann verbessert werden. Die Weiterverwendbarkeit ist teilweise unklar geregelt.
Worin besteht die Verpflichtung?
Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf einbringen und gesetzgeberisch begleiten, der die Rechtsgrundlagen für den Zugang zu Informationen/Daten weiterentwickelt. Hierfür wird geprüft,
inwieweit bestehende Informationsfreiheitsgesetze zusammengefasst und vereinheitlicht werden können. Auch die materiell-rechtlichen Maßstäbe für die Zugangsgewährung sollen verbessert werden. Für bestimmte Kategorien von Informationen/Daten soll eine Pflicht zur aktiven Veröffentlichung geschaffen werden. Die Auffindbarkeit veröffentlichter Informationen/Daten soll über eine zentrale Transparenzplattform gewährleistet werden. Ein Rechtsanspruch auf Open Data wird eingeführt.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Das Transparenzgesetz schafft einen kohärenten Rechtsrahmen für den Zugang zu und die Weiterverwendung von amtlichen Informationen und Daten. Dies führt zu Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und verbessert die Datenverfügbarkeit. Durch erweiterte Veröffentlichungspflichten und
Zugangsansprüche stehen dem Einzelnen und der Allgemeinheit mehr Informationen/Daten zur Verfügung. Die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung und der individuelle Rechtsanspruch auf Open
Data tragen zu einer effektiveren Zugangspraxis bei. Eine zentrale Transparenzplattform erleichtert die Auffindbarkeit. Informationsfreiheit und Open Data werden zusammengeführt. Der bislang
durch Informationsfreiheit gewährte individuelle Anspruch auf Informationszugang soll sich durch die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung dem Open-Data-Rechtsregime annähern. Die bislang objektiv-rechtliche Pflicht zur Zugänglichmachung von Behördendaten als Open Data rückt durch den individuellen Rechtsanspruch in die Nähe der Informationsfreiheit. Durch die Zusammenführung
kann der Wissensbedarf aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft besser befriedigt
werden, was der Datenökonomie insgesamt dient.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Mit der Schaffung des Transparenzgesetzes geht der Bund große Schritte in Richtung Offenheit und Transparenz. Die gesetzlich verankerten Informationszugänge sollen eine neue Qualität haben, die
Zusammenarbeit innerhalb der Regierung verbessern, die Kontrolle des Verwaltungs- und Regierungshandelns fördern und die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger stärken. Daraus resultierende Datenverfügbarkeit für Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und die Verwaltung dient insgesamt dem Gemeinwohl.
Zusätzliche Informationen
Ziel aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP über die 20.
Legislaturperiode.
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis:
Inkrafttreten des Gesetzes 30. April 2025
Kontaktinformationen: BMI, Referat DG I 4
Andere beteiligte Akteure: alle Ressorts

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P5

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit [BMWSB]
Februar 2023 – fortlaufend
Umsetzung durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die Bundesregierung will die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 überwinden. Dieses Ziel ist eine sehr komplexe Herausforderung und kann nur erreicht werden, wenn alle
kompetenten Stellen zusammenarbeiten und kooperieren: Bund, Länder, Kommunen, Akteure der
Zivilgesellschaft wie Betroffenenverbände, Wissenschaft, Stiftungen und die Immobilienwirtschaft.
Worin besteht die Verpflichtung?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird einen Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Wohnungslosigkeit erarbeiten. Nach dessen Verabschiedung durch die Bundesregierung soll in der Umsetzungsphase ein Nationales Forum Wohnungslosigkeit alle beteiligten Akteure zusammenbringen. Beabsichtigt ist, dass es Jahresarbeitsprogramme mit Einzelmaßnahmen aus dem NAP Wohnungslosigkeit ableitet und gemeinsam verwirklicht.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Der NAP Wohnungslosigkeit wird in einem akteursübergreifenden und partizipativen Prozess erarbeitet (begleitende Gremien, Fachveranstaltungen wie z.B. Nationale Zukunftskonferenz am 19.
und 20. Juni 2023). So soll es erstmals gelingen, bei der Identifikation von Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit und deren Umsetzung durch kontinuierliche Beteiligung möglichst viele Perspektiven zu erfassen und einzubeziehen.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Durch die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung und Umsetzung wird
das staatliche Handeln transparenter und nachvollziehbarer.
Das Nationale Forum Wohnungslosigkeit steht exemplarisch für eine Form von Ebenen- und Sektor-übergreifender Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Akteuren der Zivilgesellschaft.
Zusätzliche Informationen
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Zukunftskonferenz NAP 19. – 20. Juni 2023
Zivilgesellschafts- und Verbände-Konsultation Eckpunkte NAP
Vrsl. August 2023 - September 2023
Ressortabstimmung und Beschluss NAP Wohnungslosigkeit
Vrsl. September 2023 - November 2023
Einrichtung Nationales Forum Wohnungslosigkeit Vrsl. 1. Quartal
2024
Andere beteiligte Akteure: Bundesressorts, Ländern, kommunale Spitzenverbände, Zivilgesellschaft, Immobilienwirtschaft
Kontaktinformationen: BMWSB Referat WI5, André Riemer

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P6

Erster Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung [BMWK, BMI]
Frühjahr 2023 – Sommer 2024
Umsetzung durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Bundesministerium des Innern und für Heimat
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für die Bundesregierung ein wichtiges Ziel.
Ob Stadt oder Land, Ost oder West, Nord oder Süd, strukturschwach oder -stark – alle Orte in Deutschland sollen attraktiv, lebenswert und wirtschaftlich erfolgreich sein. Hierzu versuchen verschiedene Bundesressorts u.a. mit unterschiedlichen Förderprogrammen einen Beitrag zu leisten.
Allerdings gibt es einerseits Bedarf nach einer umfassenderen Erkenntnislage über die Wirksamkeit der diversen Maßnahmen und andererseits bedarf es der Einbindung von Menschen und Institutionen vor Ort, um die Wahrnehmung der Maßnahmen und Fortschritte bewerten und diese weiterentwickeln zu können.
Worin besteht die Verpflichtung?
2024 wird die Bundesregierung den ersten Gleichwertigkeitsbericht vorlegen. Er soll auf drei Säulen basieren: 1) Analyse der Raumwirksamkeit und Evaluation des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen (GFS), 2) Stand und Fortschritte beim Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, auf Basis einer Indikatorik und umfragebasierter Erhebungen und 3) Fokusgruppen-Workshops zu Aspekten gleichwertiger Lebensverhältnisse mit Menschen aus verschiedenen Regionen Deutschlands
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Für den ersten Gleichwertigkeitsbericht wird im Sinne der Rechenschaftslegung die Wirkung der
Förderprogramme des GFS untersucht. Es ist eine Bevölkerungsumfrage auf Kreisebene geplant, um die Meinungen und Einstellungen sowie das subjektive Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln. Zudem sind Fokusgruppen-Workshops mit engagierten Menschen aus verschiedenen Regionen vorgesehen.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Mit dem Bericht schafft die Bundesregierung zum ersten Mal systematisch Transparenz in Bezug auf den Stand und die Fortschritte bei der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Die gewonnenen Erkenntnisse können im Sinne einer evidenzbasierten Politik für künftige politische Entscheidungen genutzt werden. Die Verpflichtung ist durch die diversen Beteiligungsschritte für den Wert
Partizipation relevant.
Zusätzliche Informationen
Mit der Veröffentlichung des Gleichwertigkeitsberichts wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode umgesetzt (S. 102).
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Vorlage des Gutachtens für Säule I (Analyse der Raumwirksamkeit und Evaluation des GFS) April 2023 - April 2024
Vorlage des Gutachtens für Säule II (Erstellung eines Indikatorensets; Entwicklung und Durchführung einer umfragebasierten Erhebung)
Mai 2023 - Mai 2024
Durchführung von Fokusgruppen-Workshops mit regionalen Akteuren für die Untersuchung und Weiterentwicklung der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse des Bundes (Säule III)
Oktober 2023 - Dezember 2023
Verabschiedung des Berichts im Kabinett 2. Quartal 2024
Kontaktinformationen: BMWK: Referat ID1 (buero-ID1@bmwk.bund.de), BMI: H II 1 (Eml)
Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): Ressortkreis (da es ein Bericht
der Bundesregierung sein wird) inkl. Steuerungskreis auf St-Ebene,
Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): Die Gutachten für alle drei Säulen werden von Dienstleistern erstellt

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P7

Dezentrale Bürgergespräche zur Förderung von Hintergrundverständnis und Bürgernähe in der deutschen Außenpolitik [AA]
2. Quartal 2023 – Ende 2025
Umsetzung durch Auswärtiges Amt
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Außenpolitik ist hochkomplex, oft vertraulich und im Alltag von Bürgerinnen und Bürgern wenig
erlebbar. Gleichzeitig haben der Krieg gegen die Ukraine oder der Klimawandel Folgen und verursachen Ängste, denen kommunikativ begegnet werden muss. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in
außenpolitisches Handeln der Bundesregierung und eine differenzierte Debatte von Polarisierung wird durch Echokammern, aber auch gezielt durch Desinformation hintertrieben. Es fehlen authentische Zugänge und dialogische Informationsangebote für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu außenpolitischen Entscheidungsprozessen und zu den vielseitigen AA-Fachbereichen.
Beschäftigte des AA vermissen Formate des dialogischen Austauschs mit der interessierten Öffentlichkeit, um Wahrnehmungen und Erwartungen zu konkreten gesellschaftlichen Anliegen mit außenpolitischer Handlungsrelevanz besser zu sehen und zu verstehen.
Worin besteht die Verpflichtung?
Das Auswärtige Amt (AA) wird Strukturen und Prozesse für dialogische Öffentlichkeitsarbeit (nach Möglichkeit über 2025 hinaus) verstetigen. Ausgangspunkt für die Verpflichtung ist der bestehende
Vortragenden-Pool für das Besucherzentrum im AA in Berlin. Dieser Pool an sich freiwillig Engagierenden soll ausgeweitet und u.a. reisekostentechnisch befähigt werden, bundesweit einsetzbar
zu sein. Im Unterschied zu früheren Maßnahmen, die nur in Berlin stattfanden (u.a. AA-Beitrag zum 2. NAP), geht das AA nun zu den Menschen ins Land (dezentraler Ansatz). Parallel werden schrittweise Kooperationen mit Zivilgesellschaftsstrukturen zur Vermittlung von Diskussionsveranstaltungen aufgebaut.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Mit konkreten Fachthemen befasste AA-Beschäftigte stellen sich in Schulen, Universitäten, bei NGOs, IHK, VHS, Verbänden etc. in ganz Deutschland den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Sie bieten durch ihre Expertise authentische Einblicke in das außenpolitische Regierungshandeln.
Durch den daraus entstehenden Dialog nehmen sie gleichzeitig wichtige Erfahrungswerte bzgl. Wahrnehmungen und Erwartungen mit zurück in ihren Arbeitsalltag in Berlin/Bonn. Die Vernetzung mit den vermittelnden Zivilgesellschaftsstrukturen stärkt deren Einblick und damit deren Lobby-Fähigkeit in außenpolitische (Handlungs-)Abläufe und Entscheidungsprozesse hinein.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Das Vorhaben schafft Transparenz durch die Einblicke in die persönlich erlebte Außenpolitik der AA-Beschäftigten. Interessiertes Nachfragen erlaubt Diskussionen und Erkenntnisgewinne in einer
ansonsten im tagespolitischen Diskurs unüblichen Tiefe und Perspektivenvielfalt. Teilhabe und Partizipation des Regierungs- und Verwaltungshandels werden gestärkt.
Zusätzliche Informationen
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Weiterentwicklung des Vortragenden-Pools im AABesucherzentrum hin zu Präsenzformaten & breite Werbung für AA-Vortragende im Nachgang zum einheitlichen Versetzungstermin Juli 2023
3. Quartal 2023 - 4. Quartal 2023
Ansprache und Kooperation mit 3-5 geeigneten Zivilgesellschaftsstrukturen (u.a. in Ostdeutschland)
2. Quartal 2023 - 4. Quartal 2023
Sicherung von Haushaltsmitteln für das Jahr 2024
3. Quartal 2023 - Okt./Nov. 2023
Durchführung von ca. 20-30 Veranstaltungen in 2023 Bis Dez. 2023
1-Jahres-Zwischenbilanz bzgl. Vortragenden-Pool,
Kooperationen, Veranstaltungszahl, Zielgruppendiversität und Verwaltungsaufwand
Juni 2024 - Juli 2024
1-Jahres-Zwischenbilanz bzgl. prozessual etablierter
Kooperationen mit 5-10 Zivilgesellschaftspartnern
Juni 2024 - Juli 2024
Haushaltsmittel für Jahr 2025 sichern (ggfs. Anpassungen)
3. Q. 2024 Okt. / Nov. 2024
Durchführung von 50-100 Veranstaltungen in 2024 Bis Dez. 2023
2-Jahres-Zwischenbilanz bzgl. Vortragenden-Pool,
Kooperationen, Veranstaltungszahl, Zielgruppendiversität & Verwaltungsaufwand
Juni 2025 - Juli 2025
Vorschlag zur Verstetigung (und ggfs. Ausweitung)
über 2025 hinaus
Kontaktinformationen: Referat 611, Auswärtiges Amt, Ref-Leiter Mirko Kruppa (Hausruf 3911)
Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen):
In Einzelfällen zudem Vortragende anderer Ressorts (u.a. Bundesministerium der Verteidigung),
die ins AA abgeordnet sind.
Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, AGs):
Projektziel ist der Aufbau fester Kooperationsprozesse mit der innerdeutschen Zivilgesellschaft.
Eine erste Vereinbarung besteht derzeit mit dem Bildungsnetzwerk China.

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P8

ÖPP-Transparenzrichtlinie [BMF]
01.08.2023 – 31.12.2025
Umsetzung durch Bundesministerium der Finanzen
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Der öffentliche Diskurs der letzten Jahre hat eine anhaltende gesellschaftliche und politische Skepsis gegenüber Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) offengelegt. Kern der öffentlichen Kritik
gegenüber ÖPP ist dabei die Befürchtung, dass langfristige wirtschaftliche Vorteile und Risiken zwischen öffentlicher Verwaltung und privaten Partnern ungleich verteilt sind. Diese Befürchtung
speist sich vorrangig aus einem geringen Informationsstand über die Entwicklung der tatsächlichen
wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Projekte.
Worin besteht die Verpflichtung?
Die Verpflichtung umfasst die Erstellung einer Transparenzrichtlinie, die den Bund bei eigenen ÖPP-Projekten verpflichtet, eine verständliche Darstellung der für das öffentliche Interesse relevanten Leistungen, Erwartungen und Ergebnisse von ÖPP-Projekten (z.B. Nutzerzufriedenheit, IstBetriebskosten) zu veröffentlichen. Dabei soll die tatsächliche Entwicklung der ÖPP-Projekte im
Verhältnis zu vorher getroffenen Annahmen klar und offen kommuniziert werden.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Diese insgesamt verbesserte Kommunikation zu den oben genannten Inhalten soll zu einer erhöhten Einsicht in ÖPP-Wirkmechanismen und somit zu höherer Akzeptanz gegenüber dieser Beschaffungsvariante und vergleichbaren Formen der Kooperationen führen.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Das Vorhaben schafft Transparenz über Informationen, die als Grundlage für die Entscheidung und Ausgestaltung für ÖPP dienen. Die geplante Richtlinie wird somit zum ersten Mal einen Transparenzstandard für ÖPP-Projekte des Bundes etablieren, der bisher nicht zugängliche Informationen verfügbar macht. Ziel ist zudem, durch die geplante Partizipation und Mitsprache der Zivilgesellschaft bei der Ausgestaltung der Transparenzrichtlinie die berechtigen Informationsbedürfnisse der
Öffentlichkeit sicherzustellen.
Zusätzliche Informationen
Umsetzung einer im Koalitionsvertrag formulierten Verpflichtung; Bezug zum Bericht der Bundesregierung über ÖPP-Projekte im Betrieb (fällig 3. Quartal 2023; vorhergehende Berichte siehe BTDrs 18/6898 und 19/25285)
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Abstimmung Entwurf Eckpunkte 08/2023 - 12/2023
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den abgestimmten Eckpunkten
02/2024 - 08/2024
Erster Entwurf der Transparenzrichtlinie und in-/externe Konsultationen mit beteiligten Akteuren
09/2024 - 07/2025
Rechtsverbindliche Festsetzung der
Transparenzverpflichtung
08/2025 - 12/2025
Kontaktinformationen: Referat VIII C 6 BMF (VIIIC6@bmf.bund.de)
Andere beteiligte Akteure Bundesressorts (BMVg, Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bauwirtschaft, ggf. relevante Nicht-Regierungsorganisationen

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P9

Umsetzung der Empfehlungen zur Stärkung der Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung [BMJ]
Juni 2023 – Dezember 2024
Umsetzung durch Bundesministerium der Justiz
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die Ziele der Agenda 2030 sind binnen knapper Frist umzusetzen. Aspekte der Nachhaltigkeit sollen daher bei Rechtsetzungsvorhaben bereits von Beginn an mitgedacht werden. Grundlage hierfür sind
die Empfehlungen des Bundeskanzleramtes (BKAmt) und des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) zur Stärkung der Verbindlichkeit der Nachhaltigkeitsziele bei der Erstellung von Gesetzen. Bislang
gibt es aber hierfür noch keine ausreichenden Erfahrungswerte oder etablierte Strukturen und Kompetenzen.
Worin besteht die Verpflichtung?
Es wird evaluiert, wie die Ressorts die Empfehlungen des BKAmt und des BMJ umsetzen und welche internen Verfahren dazu bestehen. Mögliche Verbesserungsmaßnahmen werden unter Einbeziehung relevanter Stakeholder erarbeitet. Zudem wird ein Fortbildungsmodul zum Thema „Nachhaltigkeit in der Gesetzgebungspraxis“ erarbeitet und geprüft, ob eine Aktualisierung der o.g. Empfehlungen notwendig ist.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Durch die Evaluierung werden erstmals für alle Bundesressorts Informationen vorliegen, wie die Nachhaltigkeitsziele in der Gesetzgebung Berücksichtigung finden. Auf dieser Basis können BestPractice-Fälle und Synergien gehoben und wirksame Strukturen und Verfahren in den Ressorts geschaffen werden. Mit der neuen Fortbildungsmöglichkeit werden die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt, so dass die Nachhaltigkeit in den Rechtsetzungsvorhaben besser berücksichtigt wird. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren des Gesetzgebungsprozesses wird durch die so geschaffene Transparenz und deren Einbindung in die Verfahren gestärkt.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Die Verpflichtung erhöht die Transparenz über die Ziele und Wirkungsweise von Gesetzgebungsvorhaben. Diese ist Voraussetzung für Nachvollziehbarkeit und eine effektive Partizipation der Zivilgesellschaft.
Zusätzliche Informationen
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
BMJ stellt das Projekt den relevanten Akteuren der
Zivilgesellschaft vor.
ab Kabinettbeschluss Mitte August 2023 - November 2023
BMJ legt dem Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen (Evaluation) vor.
November 2023 - November 2023
Konzept für das Fortbildungsmodul.
Juli 2023 - November 2023
Stakeholder–Dialog findet statt. 1. Halbjahr 2024 - 2. Halbjahr 2024
Bericht - ggf. erneute Befassung Staatssekretärsausschuss
2. Halbjahr 2024 - 2. Halbjahr 2024
Kontaktinformationen: Monika Ollig, Bundesministerium der Justiz, Referat Nachhaltigkeit, olligmo@bmj.bund.de; DA4@bmj.bund.de
Andere beteiligte Akteure Bundeskanzleramt, alle Ressorts
Andere ggf. zu beteiligende Akteure Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
(PBnE), Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE), Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030
(WPN2030), Sustainable Development Solutions Network Germany (SDSN Germany), Dialoggruppe zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie u.a

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P10

Dialognetzwerk zukunftsfähige Landwirtschaft als Blaupause für verstetigte Partizipation [BMEL, BMUV]
Dezember 2022 – Dezember 2026
Umsetzung durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
In der Arbeit der Bundesministerien ist die frühe, ressortübergreifende und adressatenorientierte Beteiligung der (betroffenen) Zivilgesellschaft an der Politikgestaltung bisher kaum institutionalisiert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu in Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV) im Dezember 2022 mit dem „Dialognetzwerk zukunftsfähige Landwirtschaft“ erstmals ein strukturiertes Beteiligungsformat ins Leben gerufen. Die Schaffung des Dialognetzwerks gründet
sich auf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030, deren erfolgreiche Umsetzung durch frühe Beteiligung der Zivilgesellschaft und intersektorale Zusammenarbeit gelingen
kann. Das Netzwerk bringt Praktikerinnen und Praktiker aus Landwirtschaft und Naturschutz zusammen, um zur Gestaltung einer nachhaltigen Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme
zu diskutieren und die Ergebnisse in die Arbeit der beiden Ministerien einfließen zu lassen. Es gilt nun, das Dialognetzwerk erfolgreich weiterzuentwickeln, das erreichte Vertrauen zu vertiefen und
den Austausch für alle gewinnbringend zu verstetigen.
Worin besteht die Verpflichtung?
BMEL und BMUV werden ein Konzept für die Ausgestaltung und Verstetigung des Dialognetzwerks zukunftsfähige Landwirtschaft entwickeln. Basis dafür wird ein Erfahrungsbericht darüber sein, wie
das Format des ressort- und praxisübergreifenden Dialognetzwerks die Politikgestaltung der beiden Ressorts langfristig unterstützen kann. Aus den Erfahrungswerten soll - soweit möglich - zudem
eine Blaupause für die Übernahme des Konzepts durch andere Ressorts entstehen.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Das Konzept soll ermöglichen, das innovative Beteiligungsformat als Teil des Politikberatungsprozesses zu verstetigen. Rahmenbedingungen für konstante und frühe Beteiligung in der Praxis werden erarbeitet und erprobt, um bei allen Beteiligten neue Handlungs- und Gestaltungsformen zu etablieren. So können Praxiserfahrungen aus Landwirtschaft und Naturschutz in die Arbeit der kooperierenden Ministerien einfließen und ein offener, vertrauensvoller und zukunftsweisender Austausch zur nachhaltigen Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme erfolgen.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Die Verstetigung des ressortübergreifenden Dialognetzwerks fördert die langfristige Zusammenarbeit zwischen der Exekutive und den Praktikerinnen und Praktikern sowie deren Partizipation am
Regierungshandeln. Dies wird dem Anspruch gerecht, eine neue Kultur der Zusammenarbeit zu etablieren, Partizipation zu fördern und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030.
Zusätzliche Informationen
https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/dialognetzwerk/dialognetzwerk.html
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Mitglieder- und Methodenfeedback als Zwischenschritt für den Erfahrungsbericht Ende 2023 / Mitte 2024
Erfahrungsbericht (inkl. Konzept für die Verstetigung
des Dialognetzwerks) wird veröffentlicht
Ende 2024 / Anfang 2025
Kontaktinformationen: Referat 114 BMEL, 114@bmel.bund.de

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Datenbasierte Mehrwertdienste im öffentlichen Einkauf [BMI]
Januar 2023 bis Dezember 2025
Umsetzung durch Bundesministerium des Innern und für Heimat,
Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern und
für Heimat
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die in Auftragsbekanntmachungen des Staates enthaltenen Daten sind wesentliche Basis für Analysen über das Einkaufsverhalten deutscher Behörden. Nach der Verpflichtung im 3. NAP konnte mit dem zentralen Bekanntmachungsservice und dem neuen eForms-DE-Standard der Datenservice öffentlicher Einkauf unter oeffentlichevergabe.de als System zur Verfügung gestellt werden.
Allerdings bestehen noch folgende Herausforderungen:
1) bislang werden nur der Oberschwellenbereich und EU-weite Vergabeverfahren erfasst, es gibt unterschiedliche Publikationswege von Bekanntmachungen und jedes Bundesland hat eigene Regelungskompetenz,
2) Daten aus Auftragsbekanntmachungen stellen ein singuläres Datensilo dar, für viele relevante Fragestellungen ist aber
die Verbindung mit Daten außerhalb der Beschaffung erforderlich, 3) derartige Datenverknüpfungen sind nur dann wirkungsvoll, wenn sie leicht zugänglich und so aufbereitet sind, dass sie konkrete Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag beantworten.
Worin besteht die Verpflichtung?
Die Bekanntmachungsdaten von EU-weiten Vergabeverfahren aus Bund, Ländern und Kommunen sowie von bundeseigenen nationalen Vergabeverfahren aus dem Unterschwellenbereich werden
auf der Plattform Datenservice öffentlicher Einkauf verfügbar gemacht. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird sich dafür einsetzen, dass sich die Länder und Kommunen mit ihren Unterschwellenvergaben der Plattform vollständig anschließen. Der Datenservice wird an den Public Procurement Data Space der EU angebunden. Gemeinsam mit Beschaffungseinheiten, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet das BMI prototypische Fragestellungen, die sich mit Beschaffungsdaten und anderen verknüpften externen Daten in Dashboards beantworten lassen und stellt diese im Datenservice zur Verfügung.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Mit der Verfügbarkeit der Bekanntmachungsdaten aus EU-weiten und nationalen Vergabeverfahren aus Bund, Ländern und Kommunen auf dem Datenservice öffentlicher Einkauf entsteht ein vollständiges Abbild der Situation des öffentlichen Einkaufs. Erstmals werden die Daten der öffentlichen Beschaffung verknüpft zur Verfügung gestellt. Die prototypischen Dashboards dienen dabei als Grundlage sowohl für konkrete taktische als auch für strategische Entscheidungen. So wird ein
erheblicher Mehrwert der Daten für den öffentlichen Einkauf selbst, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Politik geschaffen.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte/Prinzipien relevant?
Durch die Umsetzung ergibt sich eine über die gesetzlichen Transparenzerfordernisse hinausgehende Sicht- und Bewertbarkeit des staatlichen Einkaufs. Insbesondere Interessenträger aus der
Wirtschaft bekommen dadurch Zugang zu mehr und detaillierteren Informationen.
Zusätzliche Informationen
• Auffindbarkeit des Datenservice Öffentlicher Einkauf: www.oeffentlichevergabe.de
• Verweis auf das übergeordnete Umsetzungsprojekt: https://www.finanzen.bremen.de/digitalisierung/digitalisierung-von-verwaltungsleistungen-fuer-unternehmen/digitale-beschaffung-103422
• Siehe auch Verpflichtung 7.2 im 3. Nationalen Aktionsplan 2021-2023
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Aufbau eines standardisierten Datenbestandes und
Veröffentlichung im Datenservice Öffentlicher Einkauf
01/2023 - 10/2023
Ausweitung auf Empfang von Bekanntmachungen
auf den Bereich der nationalen Vergaben
11/2023 - 12/2025
Anbindung des Datenservice Öffentlicher Einkauf an
den Public Procurement Data Space der EU
01/2024 - 12/2025
Dashboard-Prototypen zur Darstellung von Daten
aus dem Beschaffungskreislauf
10/2023 - 09/2024
Kontaktinformationen: BMI, Referat AG DGI5 Öffentliches Auftragswesen, Digitalisierung öffentlicher Einkauf (E-Mail: DGI5@bmi.bund.de), BeschA, Abteilung Z, (bkms@bescha.bund.de)
Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): Bundesministerium für Wirtschaft und Klima, (Referat IB6), Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Finanzen, Referat 45
„Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Unternehmen“, Land Nordrhein-Westfalen, Land
Rheinland-Pfalz, FITKO, Kosit.
Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): Bundesdruckerei GmbH, Nortal AG, adesso SE.

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Nationaler Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ [BMFSFJ]
2023-2024
Umsetzung durch Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Mit dem Ziel, Armut und soziale Ausgrenzung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Europäischen Union zu bekämpfen, wurde am 14. Juni 2021 die Ratsempfehlung zur Einführung
einer Europäischen Garantie für Kinder einstimmig von den Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Bundesregierung setzt die Ratsempfehlung mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ um, der am 5. Juli 2023 vom Kabinett beschlossen wurde. Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Umsetzung des NAP liegen insbesondere in
einer verbesserten Koordination, Kooperation und Vernetzung aller zuständigen staatlichen sowie der zivilgesellschaftlichen Akteure und in der verstärkten Beteiligung benachteiligter Kinder und
Jugendlicher.
Worin besteht die Verpflichtung?
Als zentrales, partizipatives Arbeitsgremium wird ein NAP-Ausschuss eingerichtet, der die Umsetzung des NAP bis 2030 sowie das Monitoring begleitet. Der Ausschuss bietet eine Austausch-, Vernetzungs- und Kommunikationsplattform für zuständige Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen wurde ein Konzept erarbeitet, das eine angemessene, d.h. niedrigschwellige und zielgruppengerechte, beratende Beteiligung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen an der Umsetzung des NAP ermöglicht. Die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung werden in den NAP-Ausschuss einfließen. Alle zwei Jahre werden außerdem Fortschrittsberichte veröffentlicht werden, die Transparenz über die Erreichung der Maßnahmen schaffen.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Der NAP-Ausschuss wird ein wirksames Instrument sein, um Koordination, Kooperation und Vernetzung zur Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland zu verbessern. Zudem trägt der Ausschuss dazu bei, Transparenz über entsprechendes Regierungshandeln in der Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft zu schaffen. Das Konzept zur konsultativen Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht eine direkte Einbeziehung von jungen Menschen aus benachteiligten Kontexten in die Umsetzung des NAP. Mit den Beteiligungsformaten zum NAP soll zudem angeregt werden, dass weitere staatliche Akteure in Bund, Ländern und Kommunen Kinder- und Jugendbeteiligung stärker
in eigenen Aktivitäten verankern.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Die Umsetzung der Verpflichtung stärkt Partizipation, Teilhabe und Inklusion und trägt zu einem bürgerinnen- und bürgerzentrierten Regierungshandeln bei. Die Maßnahmen werden durch zielgruppenspezifische Beteiligung in ihrer Ausrichtung verbessert.
Zusätzliche Informationen
Link zur Website der EU-Kommission zur „Europäischen Garantie für Kinder“
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1428&langId=de
Link zur Website der Service- und Monitoringstelle „ServiKiD“ im Deutschen Jugendinstitut (DJI):
https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/service-und-monitoringstelle-zur-umsetzungdes-nap-neue-chancen-fuer-kinder-in-deutschland-servikid.html
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen Beginn Umsetzung bis
Konstituierende Sitzung NAP-Ausschuss September 2023
Veranstaltung „Kinderarmutsbekämpfung vor Ort“ November 2023
Fachtagung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
November 2023
Digitalportal zum NAP 2024
Erster Fortschrittbericht an die EU-Kommission zur
Umsetzung der EU-Kindergarantie in Deutschland
2024
Kontaktinformationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Referat 202 - Wirtschaftliche und steuerliche Fragen der Familienpolitik, Internationale Familienpolitik, Familie und Migration
Mail: 202EU_INT@bmfsfj.bund.de

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Föderales Kapitel

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Berliner Haushaltsdaten als Linked Open Data (Verpflichtung Berlin)

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Öffentlich bereitgestellte Daten als Linked Open Data (Verpflichtung Schleswig-Holstein)

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Visualisierung von Haushaltsdaten von Kommunen und des Landes (Verpflichtung Schleswig-Holstein)

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Digitaler Bauantrag (Verpflichtung Mecklenburg-Vorpommern)

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P18

Hier können generelle Kommentare hinterlassen werden, die sich nicht auf die Selbstverpflichtungen beziehen sondern zB auf das Vorwort im Entwurfs-PDF

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