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Discuto

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Arbeitsplatz der Zukunft / Elektronischer Dienstleister

Start: 24 Mär Ende

0 Tage noch (endet 15 Mai)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die wesentlichsten Kernaussagen aus dem Management-Dokument des Elektronischen Dienstleisters stehen hier ab sofort zur Abstimmung zur Verfügung.
Die Absätze dieses "Dokuments" sind so gestaltet, dass man zu jedem Punkt eine Zustimmung oder eine Ablehnung definieren kann.
Es würde uns freuen, wenn Sie weiterhin aktiv am Projekt mitarbeiten. Die Ergebnisse werden dann in die Phase 1 bzw. Phase 2 einfließen.
Bei Problemen mit der Bedienung oder Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an support@cbased.com.

VIelen Dank für Ihre Bewertung. Das EDI Projektteam und die Kerngruppenleiter

Weitere Informationen

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich
Michael Freitter ist Projektmanager im Österreichischen Bundeskanzleramt in der Abteilung „E-Government: Programm- und Projektmanagement“. Er studierte Informatik auf der TU-Wien und Wirtschaftsinformatik auf der Universität Wien. Neben seiner derzeitigen Haupttätigkeit, der Entwicklung des „Arbeitsplatzes der Zukunft“, beschäftigt er sich auch noch mit Elektronischen Aktensystemen und ist Vorsitzender des „Digitalen Archiv Österreich“. Zusätzlich besitzt er auch Zertifikate für Projekt- und Prozessmanagement und unterrichtet auf der Universität Krems und auf der Fachhochschule Wien. LinkedIn: at.linkedin.com/in/MichaelFreitterBKA

TEILNEHMERINNEN (64)

+36
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<< Vorherige Absätze

P16

Im Gegensatz zur bestehenden Praxis, gibt es keine eigene Representanz in Form eines Eingangstückes mehr, sondern es verschmilzt mit dem sicheren Informationselement.

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P17

Für die Speicherung der Einbringerdaten ist ein Adressmanagement zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen auch zentral verfügbare und zugängige Register (Unternehmensregister, ZMR, usw.) integriert werden können.

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P18

Jedes sichere Informationselement muss mindestens einem Themengebiet (z. B. Sachgebiet, Person) zugeordnet werden. Wird vom Benutzer kein Themengebiet angegeben, so wird standardmäßig der eigene Benutzer dem Element zugewiesen. Zur Unterstützung von Reorganisationsmaßnahmen müssen die Themengebiete Mandanten übergreifend eindeutig sein. Abhängig von der Themengebietsklasse erfolgt die Wartung der Themengebiete zentral (z. B. allgemeine Sachgebiete) oder über Fachapplikationen (z. B. Personen) oder dezentral (z. B. ressortspezifische Spezialaufgaben).

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P19

Eine Bearbeitung erfolgt im Zuge eines Prozesses und kann folgende Prozessstadien umfassen:

  • Bearbeitung

  • Genehmigung

  • Ablage


Optional erfolgen

  • Abfertigungen

  • Zur Information/Veranlassung/Stellungnahme


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P20

Die Inhalte eines Informationselementes müssen über Ordner inhaltlich zusammengefasst werden können.

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P21

Das Anbringen und Entfernen von Notizen für die informelle Bearbeitung des Akts muss möglich sein. Sollte die Verknüpfung von informellen Informationen zum Akt bis zur Genehmigung nicht aufgehoben werden, so werden sie zu formellen Informationen umgewandelt. Nach der Genehmigung können wieder informelle Informationen am Akt angebracht werden.

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1.4 Ausgangsmanagement

P22

Die Erledigungen werden mit einer Amtssignatur versehen, persönliche Schreiben, Verträge bzw. Dokumente, welche eine persönliche Unterschrift benötigen, werden vom Genehmigenden elektronisch signiert, persönliche Schreiben in Ausnahmefällen händisch unterschrieben.

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1.5 Querschnittfunktionalitäten

1.5.1 Berechtigungssystem

P23

Nur mehr folgende Leserechte soll es in Zukunft geben:

Umfang Zugriff

Leserecht

Offen

Alle Benutzer im Mandanten

Hierarchisch

Alle Mitglieder der im Prozess belasteten OEn + Führungskraft der hierarchisch übergeordneten OEn

Eingeschränkt

Alle im Prozess belasteten Benutzer + LeiterIn und Geheimschutzbeauftragte der hierarchisch übergeordneten OEn

Persönlich

Nur ausgewählte Benutzende/Rollen/OEn (beim Geschäftsstück definiert)

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P24

Die Bearbeitung eines sicheren Informationselementes, welches auch einen Prozess beinhaltet (Inhalte und Metadaten) ist nur den aktuell belasteten Benutzern möglich. Es muss für einen berechtigten Benutzer möglich sein, dieses Element an sich zu ziehen.

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P25

Erledigungen inkl. zu versendende Beilagen können spätestens ab dem Zeitpunkt der Abfertigung nicht mehr verändert werden (alternativ konfigurierbar ab Genehmigung der Erledigung).

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P26

Alle anderen Inhalte eines Aktes (inkl. freier Elemente) sind ab dem Zeitpunkt der Genehmigung nicht mehr veränderbar. Es können aber weitere Inhalte hinzugefügt werden.

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P27

Alle anderen nach der Genehmigung hinzugefügten Objekte sind nicht bearbeitbar.

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1.5.2 Nachvollziehbarkeit

P28

Alle durchgeführten Aktionen müssen, soweit gesetzlich erforderlich, protokolliert werden. Dies betrifft auch administrative Tätigkeiten. Alle Änderungen an sicheren Informationselementen müssen nachvollzogen werden können (z. B. Änderungen an Dokumenten und Metadaten, Hinzufügen und Entfernen von Objekten und Dokumenten).

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1.5.3 Sprache und Begriffe

P29

Folgende Begriffe sollen gegen Alltagsbegriffe ausgetauscht werden:
Statt Abfertigung -> Versand

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P30

Statt Amtsvortrag, Votum -> Zusammenfassung

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