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P85
C3 MUSS Mehrwegverpackung oder Großverpackung bei Getränken
a) Einkauf von Getränken ausschließlich in Großgebinden und /oder Mehrweggebinden und Ausschank aus diesen*
b) Keine Verwendung/Verkauf/Ausgabe von Getränkedosen.
c) Keine Verwendung von Maschinen mit Kapselsystem bei Kaffee- oder Teeautomaten.
Dieses Kriterium gilt auch für von Sponsoren bereitgestellte Getränke.
Beurteilung und Prüfung: Die vertragliche Vereinbarung mit dem Catering-Unternehmen oder das Abfallkonzept wird vorgelegt.
*Wenn aus Gründen der Produktverfügbarkeit (Produkt = Getränkeart. Definition Getränkearten (inkl. Subkategorien) gemäß Lebensmittelbuch, siehe http://www.lebensmittelbuch.at/ ) der Einsatz von Großgebinden oder Mehrwegsystemen nicht möglich ist, sind die Getränkegebinde getrennt zu sammeln und dem Recycling zuzuführen. Es muss begründet werden, warum kein anderes Produkt / keine andere Form des Gebindeeinsatzes möglich ist.
Ein Sponsoringvertrag ist nicht als Einschränkung der Produktverfügbarkeit anzusehen.
Vorzug geben kann man Getränken, die nicht in Mehrweg angeboten werden können, dann, wenn es lokal (30km Umkreis) hergestellte und vertriebene Produkte gibt, die nachhaltig erzeugt sind, und die größtmögliche Gebindeform verwendet wird. (z.B. Fruchtsaft aus lokaler bäuerlicher Streuobstproduktion in 1l Einweg Glasflaschen gegenüber 1l Fruchtsaft in Mehrwegflaschen aus dem Großhandel).
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P86
C4 MUSS Abfallvermeidung bei der Beschaffung
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P87
C5 MUSS Umweltverträgliche Abwasserentsorgung von Geschirrmobilen
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P88
C6 MUSS Entsorgung von Lebensmittelabfällen
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P89
C7 MUSS Energieeinsparung bei der Kühlung
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P90
C8 MUSS Beheizung mit Strom oder Gaspilzen im Freibereich
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P91
C9 MUSS Leitungswasser als Service für die Teilnehmer/innen
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P92
C10 MUSS Saisonale regionale Lebensmittel landwirtschaftliche Produkte
Zumindest Zwei landwirtschaftliche Erzeugnisse sind saisonal frisch verfügbar* und regional** erzeugt.
Beurteilung und Prüfung: Die Erzeugnisse und Erzeuger müssen werden genannt und sind im finalen Auftrag an den Caterer enthalten. bekannt gegeben werden.
* Saisonal: das Produkt wächst in der Region zu seiner typischen Jahreszeit. In den Wintermonaten (Jän.-März) sind ggf. auch Lagerprodukte aus der Herbsternte (Erdäpfel, Kürbis, Kraut, Karotten, Kohl u. Ähnl.) zulässig.
** Regional: Die Hauptproduktion des Lebensmittels (Anbau, Aufzucht, Ersterzeugung, etc.) liegt innerhalb einer Distanz von rd. 150 km (in Grenzregionen auch außerhalb Österreichs). Eine regionale Verkaufsstätte oder Vertriebsniederlassung ist nicht ausreichend. Die Herkunft kann nachgewiesen werden.
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P93
C11 MUSS Regionale Getränke
Zumindest Zwei Getränke sind aus regionaler** Erzeugung.
Beurteilung und Prüfung: Die Erzeugnisse und Erzeuger müssen bekannt gegeben werden. werden genannt und sind im finalen Auftrag an den Caterer enthalten.
** Regional: Die Hauptproduktion des Lebensmittels (Anbau, Aufzucht, Ersterzeugung, etc.) liegt innerhalb einer Distanz von rd. 150 km (in Grenzregionen auch außerhalb Österreichs). Eine regionale Verkaufsstätte oder Vertriebsniederlassung ist nicht ausreichend. Die Herkunft kann nachgewiesen werden.
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P94
C12 MUSS Umweltschutz bei Meeresfisch und Meeresfrüchten
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P99
C17 MUSS Kommunikation der besonderen Qualität des Catering-Angebots nach außen
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P100
C18 SOLL Zusätzliche Catering Anfrage für Bioprodukte (1,5 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P101
C19 SOLL Lebensmittel in Bio-Qualität (max. 3 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P102
C20 SOLL Catering mit Umweltzeichen (3 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P103
C21 SOLL Catering mit anderer Zertifizierung oder Kooperation (max. 2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P104
C22 SOLL Regionale landwirtschaftliche Produkte Lebensmittel (je 0,5 Punkte, max. 3 Punkte):
Folgende Zutaten stammen zu 100% aus saisonalem* regionalem** und ggf. saisonaler Produktion Anbau:
a) Gemüse
b) Salate
c) Obst
Folgende Zutaten stammen zu 100% aus regionalem** und ggf. saisonaler Produktion Anbau/regionaler Zucht:
a) Fleisch (nicht verarbeitet)
b) Fisch
c) Kartoffeln
d) Getreide (nicht verarbeitet)
Folgende Zutaten stammen zu 100% aus regionalen** und ggf. saisonaler Produktion Rohstoffen und Produktion:
a) Käse
b) Milch und Milchprodukte Joghurt u. Ähnl.
c) Fleischprodukte (Würste etc.)
d) Verarbeitete Getreideprodukte (Nudeln, Gebäck etc.)
Beurteilung und Prüfung: Die Einhaltung des Kriteriums wird durch die Vorlage von Unterlagen über regionale Gütesiegel der Produkte oder Angabe der Erzeuger belegt.
* Saisonal: das Produkt wächst in der Region zu seiner typischen Jahreszeit. In den Wintermonaten (Jän.-März) sind ggf. auch Lagerprodukte aus der Herbsternte (Erdäpfel, Kürbis, Kraut, Karotten, Kohl u. Ähnl.) zulässig.
** Regional: Die Hauptproduktion des Lebensmittels (Anbau, Aufzucht, Ersterzeugung, etc.) liegt innerhalb einer Distanz von rd. 150 km (in Grenzregionen auch außerhalb Österreichs). Eine regionale Verkaufsstätte oder Vertriebsniederlassung ist nicht ausreichend. Die Herkunft kann nachgewiesen werden.
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