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P67
B9 MUSS Verzicht auf Einweggetränkeverpackungen als Abfall erzeugende Give-Aways
Alle Veranstalter/innen und alle Sponsoren/innen verzichten auf folgende Produkte als Give-Aways: Einweggetränkeverpackungen, Produkte mit Batterien oder Akkus.
Beurteilung und Prüfung: Vertragliche Vereinbarung mit dem/der Veranstalter/in, bzw. mit den Sponsoren wird vorgelegt.
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P69
B11 SOLL Druckwerke für die Veranstaltung zertifiziert mit Umweltzeichen (2 Punkte)
Druckerzeugnisse sind nach den Anforderungen der Umweltzeichen-Richtlinie 24 oder dem EU Ecolabel für Druckerzeugnisse von dafür lizensierten Druckereien erzeugt und entsprechend gekennzeichnet. Druckerzeugnisse werden nach den Anforderungen einer ISO Typ-I-Umweltzeichen-Richtlinie für Druckerzeugnisse in zertifizierten Druckereien erstellt und entsprechend gekennzeichnet.
Beurteilung und Prüfung: Eine Erklärung über die Einhaltung des Kriteriums mit den entsprechenden Aufträgen wird vorgelegt. Die Rechnung der Druckerei, aus der die Umweltqualität des Drucks hervorgeht, wird vorgelegt.
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P70
B12 SOLL Tagungsmappen (max. 1,5 Punkte)
a) Tagungsmappen werden nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht von Sponsoren/innen (1,5 Punkte).
b) Tagungsmappen sind aus Papier/Karton und nach den Kriterien der Umweltzeichen Richtlinie 24 „Druckerzeugnisse“ hergestellt nach den Anforderungen einer ISO Typ-I-Umweltzeichen-Richtlinie für Druckerzeugnisse in zertifizierten Druckereien erstellt und entsprechend gekennzeichnet. (0,5 Punkte). oder:
Tagungsmappen sind in einer Werkstätte erzeugt, die sozial benachteilige Menschen integriert und fördert, oder aus fairem Handel. (0,5 Punkte)
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P71
B13 SOLL TagungsTeilnehmertaschen(-rucksäcke) (max. 2,5 Punkte)
a) TagungsTeilnehmertaschen oder Tagungs Teilnehmerrucksäcke werden nicht zur Verfügung gestellt, auch nicht von Sponsoren. (2,5 Punkte)
b) Tagungs Teilnehmerrucksäcke oder -taschen sind aus 100% Recyclingmaterial oder aus natürlichen, umweltfreundlichen Materialien (z.B. Filz, Bio-Baumwolle, Hanf etc.). (1 Punkt)
c) Tagungs Teilnehmerrucksäcke oder -taschen sind in einer Werkstätte erzeugt, die sozial benachteilige Menschen integriert und fördert, oder aus fairem Handel. (1 Punkt)
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P72
B14 SOLL Gemietete Geräte (1,5 Punkte)
Mindestens 50% der für die Veranstaltung bei externen Unternehmen gemieteten elektronischen Geräte (Computer, Bildschirme, Beamer, Kopierer etc.) tragen den Energy Star erfüllen den jeweils aktuellen Standard des Energy Star oder TCO Kriterien für die Vergabe des Energiesterns („energy star“) oder ein Umweltzeichen nach ISO Typ 1.
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P73
B15 SOLL Give-Aways* und Merchandising Produkte des Veranstalters (max. 3 Punkte)
a) auf Give-Aways und Merchandising Produkte wird verzichtet (3 Punkte)
b) alle Give-Aways und Merchandising Produkte sind ohne Batterie- oder Akkubetrieb und unverpackt und entweder aus umweltfreundlichen oder natürliche Materialien, oder tragen ein anerkanntes Gütesiegel (Umweltzeichen, Biosiegel, Fair Trade Siegel…). (2 Punkte)
c) 50 % der Give-Aways und Merchandising Produkte (Artikelart und Gesamtmenge) sind ohne Batterie- oder Akkubetrieb und unverpackt und entweder aus umweltfreundlichen oder natürliche Materialien oder tragen ein anerkanntes Gütesiegel (Umweltzeichen, Biosiegel, Fair Trade Siegel…). (1 Punkt)
*Informationen zu umweltfreundlichen Give-Aways: http://www.umweltberatung.at/greengimix
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P74
B16 SOLL Give-Aways* und Merchandising Produkte von Sponsoren (max. 3 Punkte)
a) auf Give-Aways und Merchandising Produkte wird verzichtet (3 Punkte)
b) alle Give-Aways und Merchandising Produkte sind ohne Batterie- oder Akkubetrieb und unverpackt und entweder aus umweltfreundlichen oder natürliche Materialien, oder tragen ein anerkanntes Gütesiegel (Umweltzeichen, Biosiegel, Fair Trade Siegel…). (2 Punkte)
c) 50 % der Give-Aways und Merchandising Produkte (Artikelart und Gesamtmenge) sind ohne Batterie- oder Akkubetrieb und unverpackt und entweder aus umweltfreundlichen oder natürliche Materialien oder tragen ein anerkanntes Gütesiegel (Umweltzeichen, Biosiegel, Fair Trade Siegel…). (1 Punkt)
*Informationen zu umweltfreundlichen Give-Aways: http://www.umweltberatung.at/greengimix
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P75
B17 SOLL Dekoration / Blumenschmuck (max. 1,5 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P76
B18 SOLL Leitsystem (1 Punkt)
Die Elemente des Besucherleitsystems sind entweder wiederverwendbar. oder elektronisch.
Beurteilung und Prüfung: Beschreibung des Leitsystems
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P77
B19 SOLL Papierlose Veranstaltung (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P78
B20 SOLL Umweltstandards von Partnerbetrieben und Unterauftragnehmer/innen (max. 3 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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Aussteller und Messestandbauer/innen
P79
Dieser Bereich bezieht sich ausschließlich auf Informationsstände ohne Gastronomie. Für Stände, die Essen und / oder Getränke anbieten, gelten die Kriterien des Bereichs „Verkaufsgastronomie“.
Keine Änderungen vorgesehen. Zusätzliches Kriterium A8 vorgeschlagen:
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P80
A8 SOLL Ausstellungsstände mit Umweltzeichen (2 Punkte)
30% der Ausstellungsstände sind mit dem Österreichischen Umweltzeichen nach der Richtlinie Uz75 „Messebau“ zertifiziert.
Beurteilung und Prüfung: Die Zertifikate werden vorgelegt.
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Veranstaltungscatering und Verpflegung in Gastronomiebetrieben
P81
Gilt auch für Verkaufsstände, wenn Sie von Veranstalter/in oder Lizenznehmer/in im Rahmen der Veranstaltung organisiert werden.
Bei Auswahl eines Cateringunternehmens, das mit dem Österreichischen Umweltzeichen UZ 202a ausgezeichnet ist, sind automatisch folgende Punkte erfüllt:
MUSS: C2, C3, C4, C5, C6, C7, C8, C9, C10, C13, C14, C15, SOLL: C20, C27 (4 Pkt.)
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P82
C1 MUSS Vertragliche Vereinbarung
Der/die Lizenznehmer/in oder Veranstalter/in schließt mit dem/der Catering Anbieter/in einen schriftlichen Vertrag über die Einhaltung der Green Meetings / Green Events Kriterien ab. Dieser Vertrag enthält eine genau Beschreibung welche Kriterien wie umgesetzt werden und wie die Umsetzung nachgewiesen wird.
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P83
C32 MUSS Abfallkonzept Catering
Das Cateringunternehmen hat ein Abfallwirtschaftskonzept oder erstellt ein Abfallkonzept für das Catering bei der Veranstaltung, das die u. g. Kriterien und anderen Anforderungen der Veranstaltung beinhaltet.
Beurteilung und Prüfung: AWK des Caterers oder Catering-Abfallkonzept.
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