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P49
Va13 SOLL Strom aus erneuerbaren Quellen (0,5 Punkte)
Am Veranstaltungsort stammen 50 100 % des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen (Wind, Sonne, Erdwärme, Wellen und Gezeitenenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biogas).
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P50
Va14 SOLL Ökostrom mit Umweltzeichen (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P51
Va15 SOLL Photovoltaik- oder Solaranlage (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P52
Va16 SOLL Energie aus erneuerbaren Energiequellen (max. 3 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P53
Va17 SOLL Ein- und Ausschalten von Licht, Heizung und/oder Klimaanlage (1 Punkt)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P54
Va18 SOLL Wassersparende Sanitäreinrichtungen (je 0,5 Punkte).
c) Der Wasserdurchfluss von Wasserhähnen in den Sanitäranlagen überschreitet 9 12 Liter/Minute nicht.
Beurteilung und Prüfung: Eine detaillierte Erklärung über die Einhaltung dieses Kriteriums wird vorgelegt.
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P56
Va20 SOLL Betriebliches Mobilitätsmanagement (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P57
Va21 SOLL Vermeidung von Transportwegen (max. 1,5 Punkten)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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Andere Veranstaltungsstätten (temporäre Gebäude, Zelte, Freiflächen) und Veranstaltungen in der Natur:
Beschaffung, Material- und Abfallmanagement für die Veranstaltung
P59
B1 MUSS Prüfung und Adaptierung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Es wird ein Abfallkonzept für die Veranstaltung erstellt und mit dem AWK des Veranstaltungsortes abgeglichen. In Zusammenarbeit mit dem Veranstaltungsort prüft der/die Lizenznehmer/in das am Veranstaltungsort vorhandene Abfallwirtschaftskonzept auf die Eignung für die Veranstaltung. Wenn das Abfallkonzept AWK des Veranstaltungsortes nicht passend oder ausreichend für die Veranstaltung ist, werden darüber hinaus gehende Maßnahmen getroffen, um die bestmögliche Abfalltrennung und -entsorgung sicher zu stellen. ist, erstellt der/die Lizenznehmer/in in Zusammenarbeit mit dem Veranstaltungsort oder dem Entsorger ein individuelles Abfallkonzept für die Veranstaltung.
a) Bei Veranstaltungen im Freien: es wird ein Abfallkonzept für die Veranstaltung erstellt, bei dem sämtlicher gefährlicher Abfall vermieden wird und nicht vermeidbarer Abfall im Rahmen der Veranstaltung vollständig entsorgt wird.
b) Das Abfallkonzept setzt den Schwerpunkt im Bereich Abfallvermeidung und berücksichtigt alle Bereiche (Publikumsbereich, Backstage, Küche oder Catering, allgemeiner Office-Betrieb, Standbauten etc.) sowie veranstaltungsspezifische Besonderheiten.
Beurteilung und Prüfung: Das Abfallkonzept sowie ggf. die Dokumentation weiterer Maßnahmen. Die entsprechenden Unterlagen und Vereinbarungen werden vorgelegt.
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P60
B2 MUSS Verpflegung ohne Catering/Gastronomie
Wenn der/die Veranstalter/in oder Lizenznehmer/in ohne Catering oder außerhalb des Caterings selbst Verpflegung in geringfügigem Umfang zur Verfügung stellt (z.B. Kaffee, Tee, Saft, Wasser und Brötchen oder Kuchen oder Strecken und Zielverpflegung bei Sportveranstaltungen etc.), dann
Wird ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet.
Werden keine Dosen verwendet/ausgegeben.
Werden bei Getränken ausschließlich Mehrweggebinde oder Großgebinde verwendet*.
Wird Leitungswasser gratis zur Verfügung gestellt.
Werden keine Kaffee/Teemaschinen mit Kapselsystemen verwendet.
Dieses Kriterium gilt auch für von Sponsoren bereitgestellte Getränke.
Beurteilung und Prüfung: Vereinbarung mit dem/der Veranstalter/in und ggf. Sponsoren.
* Wenn aus Gründen der Produktverfügbarkeit der Einsatz von Großgebinden oder Mehrwegsystemen nicht möglich ist, sind die Getränkegebinde getrennt zu sammeln und dem Recycling zuzuführen. Es muss begründet werden, warum kein anderes Produkt / keine andere Form des Gebindeeinsatzes möglich ist. (Produkt = Getränkeart: Definition Getränkearten (inkl. Subkategorien) gemäß Lebensmittelbuch, siehe http://www.lebensmittelbuch.at/ )
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P61
B3 MUSS Wiederverwendung von Namensschildern
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P62
B4 MUSS Information der Mitarbeiter/innen vor Ort über Abfallvermeidung und Abfalltrennung
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P63
B5 MUSS Information der Teilnehmer/innen aller Beteiligten über Abfallvermeidung und Abfalltrennung vor Ort
a) Alle Teilnehmer/innen Beteiligten werden in geeigneter Weise informiert und angehalten Abfälle zu vermeiden und nicht vermeidbare Abfälle nach den Vorgaben der Veranstaltung zu trennen und zu entsorgen.
b) Möglichkeiten zur sinnvollen und geeigneten Trennung und Sammlung der Abfälle im Gästebereich werden dezentral mehrfach angeboten.
Beurteilung und Prüfung: Eine Erklärung über die Art und Weise der Einhaltung dieses Kriteriums wird vorgelegt.
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P64
B6 MUSS Neuanschaffung von Geräten
Der/die Lizenznehmer/in kauft bei Neuanschaffungen von Geräten für die Veranstaltung ausschließlich energieeffiziente Geräte ein. (aktueller Standard Energy Star oder TCO, Umweltzeichen nach ISO Typ 1, gelistet auf „topprodukte“ etc.).
Beurteilung und Prüfung: Eine Erklärung über die Einhaltung des Kriteriums wird vorgelegt, (z.B. Vereinbarung Veranstalter/in) entsprechende Rechnungen werden als Belege aufbewahrt.
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P65
B7 MUSS Ressourcenaufwand für Papier / Druck
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P66
B8 Papierqualität von Druckwerken für die Veranstaltung
Das verwendete Papier bei externen Druckaufträgen (z.B. für Prospekte, Briefpapier, Programme, Kuverts etc.) trägt ein Umweltzeichen nach ISO Typ I10 oder ist aus 100% Recyclingpapier oder ist mindestens total chlorfrei gebleicht (TCF) oder entspricht den Kriterien der Datenbank für Ökologische Druckpapiere von ÖkoKaufWien https://www.va-oekokauf.at/. FSC und PEFC alleine sind nicht ausreichend!
Beurteilung und Prüfung: Ein Nachweis der verwendeten Papiere wird vorgelegt.
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