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Standard für Bachelorarbeiten am Department für Informationsverarbeitung und Prozessmanagement

Starting: 16 Aug Ending

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Liebe Senior Faculty,

in der aktuellen Zielvereinbarung wird ein "departmentinterner Standard für Bachelorarbeiten" gefordert. In Abstimmung mit der Departmentleitung habe ich nun einen ersten Entwurf erstellt. Dieser Entwurf entstand durch Gespräche mit unterschiedlichen Betreuerinnen und Betreuern der Institute unseres Departments.

Dabei hat sich herausgestellt, dass es sehr unterschiedliche Zugänge zum Thema "Bachelorarbeiten" gibt. Das Ziel dieses Standards ist es nun, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden und die Gemeinsamkeiten zu verschriftlichen. Um den einzelnen Instituten und Betreuer/innen ihre individuellen Freiräume in Bezug auf Themenvergabe, Intensität des Betreuungsverhältnisses, angewandte Methode usw. zu lassen, ist der "Standard für Bachelorarbeiten am IPM" bewusst sehr allgemein formuliert.

Nach dieser ersten Feedbackrunde wird jedenfalls noch eine englische Version erstellt und auf der Homepage des Departments verfügbar gemacht.

Ich freue mich auf Ihr Feedback, gerne auch persönlich.

Mit lieben Grüßen

Stefan Treitl

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Status: Closed
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Bachelorarbeiten am Department für Informationsverarbeitung und Prozessmanagement

Allgemeines zu Bachelorarbeiten an der WU

P1

Das Universitätsgesetz §80 (1) sieht vor, dass im Bachelorstudium im Rahmen von Lehrveranstaltungen Bachelorarbeiten abzufassen sind. Details werden keine genannt sondern auf nähere Bestimmungen in den jeweiligen Curricula verwiesen.

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P2

Der Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der WU Wien definiert in §2 (3) sowie §9, dass eine Bachelorarbeit im Ausmaß von 8 ECTS zu absolvieren ist und nennt formale Voraussetzungen (positive Absolvierung der Prüfungen aus dem Common Body of Knowledge, Statistik sowie „Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“ oder „Forschungsmethoden“). Die Themenwahl wird den Studierenden freigestellt, entweder durch Eigeninitiative des Studierenden oder die Auswahl aus einem von den Betreuer/innen vorgeschlagenen Themenpool.

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P3

Laut dem offiziellen „Leitfaden zur Abfassung einer Bachelorarbeit“ der WU (Link) sollen Studierende in einer Bachelorarbeit unter Beweis stellen, dass „sie in der Lage sind eine Themenstellung selbstständig zu bearbeiten“.

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P4

Der anzuberaumende Arbeitsaufwand für eine Bachelorarbeit wird mit ca. 200 Arbeitsstunden oder 25 Vollzeit-Arbeitstagen kalkuliert (8 ECTS).

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Bestimmungen für Bachelorarbeiten am Department

P5

Das Department für Informationsverarbeitung und Prozessmanagement bietet in Forschung und Lehre eine große Vielfalt unterschiedlicher Inhalte und Schwerpunkte an. Durch diese Fächer- und – damit einhergehend – Methodenvielfalt sind auch die möglichen Themen für Bachelorarbeiten sehr breit gestreut.

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P6

Die Wahl eines Themas steht den Studierenden des Departments prinzipiell frei. Es besteht die Möglichkeit selbst mit eigenen Themenvorschlägen an potentielle Betreuer/innen heranzutreten oder aus einer bestehenden Sammlung an von den Betreuer/innen vorgeschlagenen Themen auszuwählen.

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P7

Es obliegt den Betreuer/innen, Kriterien für eine vorläufige Betreuungszusage festzusetzen und die Studierenden auf Basis dessen anzunehmen oder abzulehnen.

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P8

Nach einer prinzipiellen Einigung auf die Bearbeitung eines konkreten Themas ist von den Studierenden eine Disposition zu entwickeln.

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P9

Dieses Dokument verlangt von den Studierenden, sich am Beginn der Bearbeitung intensiv mit der zu bearbeitenden Materie auseinanderzusetzen. Es sollten jedenfalls die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

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P10

  1.    [--] Beschreibung der Problemstellung
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P11

  •    [--] Zielsetzung und mögliche Forschungsfrage(n)
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P12

  •    [--] Lösungsansatz / anzuwendende Methode
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P13

  •    [--] grobe Struktur der Arbeit (Inhaltsverzeichnis)
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P14

  •    [--] erste mögliche Literatur (Literaturverzeichnis)
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P15

  •    [--] Zeitplan
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P16

Es steht den Betreuer/innen frei, zusätzliche Vorgaben an die Disposition zu stellen. Dieses Dokument ist mit dem/der Betreuer/in abzustimmen.

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P17

Eine finale Betreuungszusage (i.e. Aufnahme des Studierenden in die Betreuungsdatenbank) erfolgt erst, nachdem die Disposition durch die Betreuer/innen bestätigt wurde.

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