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Erste online-Konsultation zu Fragen, wie ein modernes Normungssystem in Österreich aussehen soll – Überarbeitung der Geschäftsordnung 2014

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Die Geschäftsordnung 2014 (GO 2014) von Austrian Standards Institute regelt die Prozesse und definiert die Rollen, die für die Entwicklung von ÖNORMEN und für die Teilnahme an der europäischen und internationalen Normung notwendig sind. Diese Geschäftsordnung wird nun aus folgenden Gründen überarbeitet:

  • Ergebnisse aus der Evaluierung der GO 2014 (vgl. GO 2014, Abschnitt 16), z. B. Empfehlungen aus Sprüchen der Schlichtungsstelle
  • Änderungen in den Geschäftsordnungen des European Committee for Standardization CEN und der International Organization for Standardization ISO, die für deren nationale Mitglieder unmittelbar relevant sind

 

Austrian Standards führt den Prozess zur Überarbeitung der GO 2014 offen und transparent. Alle interessierten, direkt oder indirekt betroffenen Personen sind eingeladen, in einen offenen Dialog mit Austrian Standards Institute und auch untereinander zu treten und gemeinsam Erwartungen an ein modernes Normungssystem in Österreich zu diskutieren.

In einer ersten Phase geht es um Fragen zu häufig genannten Themenfeldern. Die Antworten und Vorschläge dazu sollen als Orientierung dienen. Die dabei geäußerten Erwartungen finden entweder direkt Eingang in einen Entwurf der kommenden Geschäftsordnung – dieser wird von Mitte Mai bis Mitte Juli 2017 der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt – oder sind weiter zu diskutieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Projekt-Website.

Das Normengesetz 2016 sieht vor, dass die neue Geschäftsordnung mit 1. Jänner 2018 in Kraft tritt.

A) Transparenz

P1

Projektanträge zur Erarbeitung neuer Normen oder zur Überarbeitung bestehender Normen werden auf der Website von Austrian Standards zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit bereitgestellt – ebenso wie ÖNORM-Entwürfe. Derzeit können nur Personen, die Stellungnahmen abgeben, ihre eigenen Kommentare sehen.

FRAGEN:

Was spricht dafür oder dagegen, dass in Zukunft alle, die Stellung nehmen, auch die Kommentare anderer zu Projektanträgen und ÖNORM-Entwürfen innerhalb der Stellungnahmefrist lesen können?

Was spricht dafür oder dagegen, dass zusätzlich offengelegt wird, wer die Stellungnahme abgegeben hat?

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P2

Projektanträge zur Erarbeitung neuer Normen oder zur Überarbeitung bestehender Normen werden auf der Website von Austrian Standards der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt – ebenso wie ÖNORM-Entwürfe. Diese Kommentare müssen vom zuständigen Komitee behandelt werden. Bislang erhielten die Personen/Organisationen, die Stellung genommen haben, nur die Antworten, die ihre eigenen Kommentare betrafen.

FRAGE:

Was spricht dafür oder dagegen, dass alle, die Stellung genommen haben alle Antworten zu allen Kommentaren erhalten?

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P3

Bereits jetzt werden die Stellen bzw. Organisationen, die Personen zur Teilnahme an der Entwicklung von Normen nominieren/entsenden (Beispiel: "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen", Komitee 006), auf der Homepage von Austrian Standards, gegliedert nach Komitees und Arbeitsgruppen, offengelegt.

FRAGE:

Was spricht dafür oder dagegen, zusätzlich zu den nominierenden Stellen auch die Namen der von ihnen entsandten Personen/Teilnehmenden auf der Website offenzulegen?

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Welche weiteren Erwartungen haben Sie in Hinblick auf die Transparenz?

B) Offenheit

P4

Jede natürliche oder juristische Person, die Interesse hat, kann unter Bekanntgabe der Gründe einen Antrag auf Aufnahme in ein Komitee oder in eine Arbeitsgruppe stellen, um an der Entwicklung rein österreichischer, Europäischer oder Internationaler Normen mitzuwirken.

FRAGEN:

Welche Kriterien sollten neben der Fachkunde der nominierten Person noch berücksichtigt werden, damit das Komitee bzw. die Arbeitsgruppe über die Aufnahme beschließen kann - dies unter Wahrung einer möglichst ausgewogenen Zusammensetzung des Gremiums?

Ist hier unter Umständen zwischen Komitee und Arbeitsgruppe zu unterscheiden?

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P5

Für die Entwicklung einer rein österreichischen Norm oder für die Begleitung europäischer/internationaler Normungsaktivitäten kann ein Komitee eine Arbeitsgruppe einsetzen. Derzeit entscheidet eine solche Arbeitsgruppe autonom über die Neuaufnahme von Personen. Gleichzeitig ist das übergeordnete Komitee das Steuerungs- und Lenkungsgremium seiner Norm-Projekte und hat für die notwendigen Ressourcen für deren Bearbeitung zu sorgen.

FRAGE:

Was spricht dafür oder dagegen, dass künftig ausschließlich das Komitee über die Aufnahme neuer Personen (auch) in seine Arbeitsgruppen entscheidet?

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P6

In der GO 2014, 8.10 ist geregelt, wann die Teilnahmeberechtigung für eine Person in einem Komitee oder einer Arbeitsgruppe endet, z. B. bei Verzicht, zufolge nicht ausreichender Teilnahme, durch Enthebung wenn beharrliche gegen die Bestimmungen der GO gehandelt wird, vier Jahre nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit oder bei Zurückziehung der Nominierung oder bei Dienstgeberwechsel.

FRAGE:

Was spricht dafür und was spricht dagegen, zeitlich befristete Funktionsperioden für Teilnehmende in einem Komitee / in Arbeitsgruppen einzuführen und vorzusehen, dass diese Funktionsperioden regelmäßig von der nominierenden Stelle zu verlängern sind?

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Welche weiteren Erwartungen haben Sie in Bezug auf die Offenheit?

C) Steuerung des Normungsprogramms

P7

In der GO 2014, 12.1 ist geregelt, dass jeder einen Antrag auf Er- oder Überarbeitung einer Norm stellen kann. Hierfür sind z. B. die mit der vorgeschlagenen Norm zu erreichenden Ziele, Nicht-Ziele, der konkrete Bedarf, betroffenen Stakeholder oder relevante Patentrechte und Rechtsvorschriften vom Antragsteller anzugeben.

FRAGE:

Wie könnte bei der erstmaligen Erarbeitung einer rein österreichischen Norm eine (optional durchzuführende) Machbarkeitsstudie als Grundlage für den Projektantrag aussehen? Z. B. Analyse, wer Interessensträger des konkreten Themas ist, Evaluierung der Bedürfnisse der einzelnen Interessensträger, Erhebung zutreffender Rechtsvorschriften und etwaiger Spezifikationen u. s. w.?

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P8

Im Zusammenhang mit dem Normengesetz 2016 wurde auch eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung für Normen gefordert.

FRAGEN:

Wie und wann kann eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung für eine rein österreichische Norm durchgeführt werden?

Ist diese Abschätzung bereits mit dem Projektantrag vorzulegen?

Welche Felder sind dann zusätzlich in den Projektantrag (GO 2014, Anhang D) aufzunehmen? Oder reicht es aus, dass das Komitee bei Freigabe des Entwurfs zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit überprüft, ob Ziele/Nichtziele erreicht wurden?

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P9

Bei Gefahr von Widersprüchen zu anderen ÖNORMEN haben gemäß GO 2014, 12.4.2 die Vorsitzenden sowie die zuständigen Komitee-Manager für eine rechtzeitige Koordinierung der betroffenen Komitees zu sorgen. Der für den Bereich Normung verantwortliche Leiter von Austrian Standards Institute muss auf Antrag eines Komitees oder der zuständigen Komitee-Manager eine Koordinierungssitzung einberufen, zu der die betroffenen Komitee-Vorsitzenden und maximal zwei Teilnehmende je Komitee einzuladen sind. Den Vorsitz führt der für den Bereich Normung verantwortliche Leiter. Er entscheidet endgültig über Abgrenzungsfragen sowie über die formale Vorgangsweise im Einvernehmen mit der Geschäftsführung von Austrian Standards Institute endgültig.

FRAGE:

Ist dieser Koordinierungsmechanismus ausreichend oder gibt es hier etwas konkret zu verbessern?

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P10

Auch rein österreichische Normen sind vom zuständigen Komitee regelmäßig auf Aktualität, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Daraus ist abzuleiten, ob die konkrete Norm weiter bestehen bleiben soll, zu überarbeiten oder ersatzlos zurückzuziehen ist.

FRAGEN:

Was spricht dafür oder dagegen, bei dieser Überprüfung auch die Norm-Anwender zu konsultieren?

Was ist zu beachten, wenn diese konkrete Norm in einem Gesetz oder in einer Verordnung verbindlich erklärt wurde, aber überarbeitet oder ersatzlos zurückgezogen werden soll?

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P11

Bislang sind die Komitees für ihr Normungsprogramm im Sinne der Selbstverwaltung der beteiligten Interessensträger zuständig und verantwortlich.

FRAGEN:

Soll es für zu definierende Fälle eine übergeordnete Ebene bei Austrian Standards Institute geben, z. B. eine Art Forum für mehrere Komitees eines zu definierenden Sektors?

Was spricht dafür oder dagegen, und welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten soll ein solches Forum haben?

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P12

Rund 90 Prozent des österreichischen Normenwerks sind europäischen und internationalen Ursprungs. In der GO 2014, Abschnitt 13 sind die Regelungen für die Mitwirkung an der europäischen und internationalen Normung enthalten. So ist dort etwa bestimmt, dass bei der Teilnahme an der Entwicklung einer Europäischen und/oder Internationalen Norm insbesondere auf die Widerspruchsfreiheit mit Inhalten österreichischer Rechtsvorschriften zu achten ist.

FRAGE:

Worauf ist bei der Ausarbeitung der österreichischen Meinung im nationalen Spiegelkomitee zu Anträgen und Entwürfen Europäischer und Internationaler Normen noch zu achten?

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Welche weiteren Erwartungen haben Sie in Bezug auf die Steuerung des Normungsprogramms?

D) Weitere Themen