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P105
C23 SOLL Regionale Getränke (max. 3 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P106
C24 SOLL Örtliche WirtschaftsProduktionsbetriebe (Max. 2 Punkte)
Mindestens zwei Verarbeitete Produkte (z.B. Brot/Gebäck, Milch(produkte, Käse, Teigwaren, Wurstwaren, Kräutertees, Früchtetees, oder verarbeitete Spezialitäten wie Saucen, Pasteten etc.) stammen aus örtlichen Produktionsbetrieben (je 0,5 Punkte).
Beurteilung und Prüfung: Die Einhaltung des Kriteriums wird durch die Vorlage von Unterlagen über die Art der regionalen Produkte und die Angabe der Erzeuger belegt.
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P107
C25 SOLL Fair gehandelte Produkte[DB2] (max. 2 Punkte)
Folgende Produkte werden aus ethisch, sozial und ökologisch verträglichem Handel gemäß den Richtlinien des Dachverbandes für Fairen Handel (FLO - Fair Trade Labelling Organisations) verwendet:
a) Kaffee (1 Punkt)
b) Tee (0,5 Punkte)
c) Kakao (0,5 Punkte)
d) Orangensaft oder Saft aus anderen nicht-regionalen Früchten (0,5 Punkte)
e) Schokolade (0,5 Punkte)
f) nicht regionales Obst (0,5 Punkte)
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P108
C26 SOLL Regionaltypische Gerichte (1 Punkt)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P109
C27 SOLL Reinigung von Mehrweggeschirr (1 Punkt)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P110
C28 SOLL Vermeidung von Geschirr (Max. 1 Punkt)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P111
C29 SOLL Vermeidung von Lebensmittelabfall (1 Punkt)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P112
C30 SOLL Besonderes Catering Angebot (je 0,5 Punkte. max. 1 Punkt)
Die Zusammenstellung der Speisen berücksichtigt
a) Lebensmittelallergiker/innen (z.B. glutenfreie oder laktosefreie Speisen oder Kennzeichnung von Speisen, die häufige Allergene beinhalten).
b) religiöse Gruppen (kein Schweinefleisch, koschere Speisen etc.).
und informiert die Teilnehmer/innen schriftlich darüber.
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P113
C31 SOLL Fleischloses Catering (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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Verkaufsstände mit gastronomischem Angebot
P114
Gilt für Verkaufsstände, wenn Sie von Veranstalter/in oder Lizenznehmer/in im Rahmen der Veranstaltung organisiert oder zugelassen werden.
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P115
VK1 MUSS Information der Standbetreiber
Der/die Lizenznehmer/in informiert frühzeitig alle Standbetreiber/innen über die Umweltqualität der Veranstaltung und die einzuhaltenden Mindestkriterien (VK 2) und kommuniziert ihnen die Empfehlungen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten.
Beurteilung und Prüfung: Das Anschreiben an die Standbetreiber/innen oder Vertragsunterlagen mit den entsprechenden Inhalten werden vorgelegt.
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P116
VK2 MUSS Vertragliche Vereinbarung
Der/die Lizenznehmer/in oder Veranstalter/in schließt mit dem/der Anbieter/in einen schriftlichen Vertrag über die Einhaltung der Green Meetings / Green Events Kriterien ab. Dieser Vertrag enthält eine genau Beschreibung welche Kriterien wie umgesetzt werden und wie die Umsetzung nachgewiesen wird.
Folgende Inhalte sind verpflichtend umzusetzen:
a) Mehrweggeschirr
~Am Stand werden ausschließlich Mehrwegbecher, Mehrweggeschirr*(Teller, Schüsseln) und Mehrwegbesteck**verwendet.
~Es werden keine fertig verpackten Speisen verkauft.
b) Mehrwegverpackung oder Großverpackung bei Getränken
~Einkauf von Getränken ausschließlich in Großgebinden und /oder Mehrweggebinden und Ausschank aus diesen***
~Keine Verwendung/Verkauf/Ausgabe von Getränkedosen.
~Keine Verwendung von Maschinen mit Kapselsystem bei Kaffee- oder Teeautomaten.
c) Abfallvermeidung bei der Beschaffung
~ Einkauf in Mehrwegtransportverpackungen oder zumindest recyclingfähigen Verpackungen.
~Verwendung von wieder verwendbarer oder kompostierbarer Dekoration. Wenn kompostierbare Dekoration eingesetzt wird, so ist sicher zu stellen, dass sie nach Ende der Veranstaltung über die getrennte Sammlung für Bioabfälle erfasst und entsorgt wird.
d) Entsorgung von Lebensmittelabfällen
Lebensmittel- und Speiseabfälle werden sachgerecht umweltverträglich entsorgt (je nach Möglichkeit Biogasanlage oder Kompostierung).
e) Energieeinsparung bei der Kühlung
Es werden keine „Open Front Cooler“ verwendet.
f) Beheizung mit Strom oder Gaspilzen im Freibereich
Strom oder Gaspilze zur Beheizung im Freien werden beim Stand nicht eingesetzt. (Ausgenommen Innenbeheizung des Standes im Winter)
g) Regionales und saisonales Angebot
~Eine Hauptzutat einer Speise ist saisonal**** und regional***** erzeugt.
~Ein Getränke am Stand ist aus regionaler***** Erzeugung.
h) Tier- und Artenschutz
~Alle verwendeten Meeresfische und Meeresfrüchte stammen aus Wildfang mit MSC (Marine Stewardship Council) Gütesiegel oder aus biologischer Aquakultur.
~Es werden keine aus Sicht des Tier- und Artenschutzes bedenklichen Lebensmittel verwendet (z.B. Kaviar, Blauflossenthunfisch, Hai, Schildkröten, Gänsestopfleber, Froschschenkel etc.).
i) Mitarbeiter/inneninformation
~alle Mitarbeiter/innen, die am Stand arbeiten, sind über die Kriterien informiert und können die Kunden/innen informieren.
~Alle Mitarbeiter/innen, die am Stand arbeiten, sind über die Jugendschutzbestimmungen informiert und werden aufgefordert diese einzuhalten.
j) Kommunikation der besonderen Qualität des Angebots nach außen
~Die Erzeuger/innen der regionalen Lebensmittel/Getränke werden schriftlich gut sichtbar angeführt.
~Auf die besondere Qualität des Angebots wie z.B. saisonale oder ökologische Produkte, MSC Fisch etc. wird schriftlich eindeutig hingewiesen.
Beurteilung und Prüfung: Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Unternehmen werden vorgelegt, der/die Lizenznehmer/in überzeugt sich von der Richtigkeit der Angaben
* Bei Events, die nicht in einem Gebäude stattfinden und bei denen aus behördlichen Vorschriften der Einsatz von Mehrwegsystemen nicht erlaubt ist, ist in Ausnahmefällen auch der Einsatz von Einweggeschirr (Teller, Schüsseln) möglich, wenn dieses entweder aus Pappe ist, oder aus biologisch abbaubarem Kunststoff (Europäische Norm EN 13432; Kompostierbarkeitszeichen) aus nachwachsenden Rohstoffen. Biologisch abbaubares Biokunststoffgeschirr muss mit einem Pfandsystem angeboten und in der besten örtlich möglichen Form entsorgt werden (idealerweise Biogasanlage, Kompostierung). Es muss begründet und an die Gäste kommuniziert werden, warum keine andere Form des Geschirreinsatzes möglich ist.
**Bei Events, die nicht in einem Gebäude stattfinden, ist auch der Einsatz von Einwegbesteck möglich, wenn dieses aus Holz oder biologisch abbaubar ist (Europäische Norm EN 13432; Kompostierbarkeitszeichen) und begründet werden kann, warum keine andere Form des Besteckeinsatzes möglich ist.
*** Wenn aus Gründen der Produktverfügbarkeit (Produkt = Getränkeart. Definition Getränkearten (inkl. Subkategorien) gemäß Lebensmittelbuch, siehe http://www.lebensmittelbuch.at/ ) der Einsatz von Großgebinden oder Mehrwegsystemen nicht möglich ist, sind die Getränkegebinde getrennt zu sammeln und dem Recycling zuzuführen. Es muss begründet werden, warum kein anderes Produkt / keine andere Form des Gebindeeinsatzes möglich ist. Ein Sponsoringvertrag ist nicht als Einschränkung der Produktverfügbarkeit anzusehen.
Vorzug geben kann man Getränken, die nicht in Mehrweg angeboten werden können, dann, wenn es lokal (30km Umkreis) hergestellte und vertriebene Produkte gibt, die nachhaltig erzeugt sind, und die größtmögliche Gebindeform verwendet wird. (z.B. Fruchtsaft aus lokaler bäuerlicher Streuobstproduktion in 1l Einweg Glasflaschen gegenüber 1l Fruchtsaft in Mehrwegflaschen aus dem Großhandel).
****Saisonal: das Produkt wächst in der Region zu seiner typischen Jahreszeit. In den Wintermonaten (Jän.-März) sind ggf. auch Lagerprodukte aus der Herbsternte (Erdäpfel, Kürbis, Kraut, Karotten, Kohl u. Ähnl.) zulässig.
***** Regional: Die Hauptproduktion des Lebensmittels (Anbau, Aufzucht, Ersterzeugung, etc.) liegt innerhalb einer Distanz von rd. 150 km (in Grenzregionen auch außerhalb Österreichs). Eine regionale Verkaufsstätte oder Vertriebsniederlassung ist nicht ausreichend. Die Herkunft kann nachgewiesen werden.
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P117
VK3 SOLL Weitere Umweltmaßnahmen bei Speisen und Getränken (max.6 Punkte)
Wenn jeweils 30% der Verkaufsstände eine der folgenden Maßnahmen umsetzen, können für diese Umsetzung je 0,5 Punkte vergeben werden:
~ Eine Speise am Stand ist aus Bio-zertifizierten Zutaten
~ Ein Getränk am Stand ist Bio-zertifiziert und/oder aus fairem Handel
~ Ein Lebensmittelprodukt ist aus fairem Handel
~ Eine zusätzliche Hauptzutat (zusätzlich zum MUSS Kriterium) ist saisonal und regional
~ Ein zusätzliches Getränk (zusätzlich zum MUSS-Kriterium) ist regional erzeugt
~ Ein verarbeitetes Produkt (Brot/Gebäck, Milch/produkte, Käse, Teigwaren, Wurstwaren, Kräutertees, Früchtetees, verarbeitete Spezialitäten wie Saucen, Pasteten etc.) stammt aus einem örtlichen Produktionsbetrieb
~ Es wird eine Speise angeboten, die für die Region, in der die Veranstaltung stattfindet, typisch und charakteristisch ist.
~ Es wird ein vegetarisches oder veganes Gericht angeboten
~ Es werden Speisen für Lebensmittelallergiker/innen (z.B. glutenfreie oder laktosefreie Speisen) angeboten und entsprechend kommuniziert.
~ Es werden von jeder Speise auch kleinere Portionen zu niedrigeren Preisen angeboten
~ Es wird eine Speise in Form von Fingerfood, Wrap in, oder „Packs ins Brot“ etc. angeboten um die Benutzung von Geschirr zu vermeiden.
~ Es werden für die Geschirreinigung Reinigungsprodukte mit einem Umweltgütesiegel nach ISO Typ I oder Produkte gemäß der Positivliste von „die umweltberatung“ verwendet.
~ Der Stand ist barrierefrei zugänglich (Höhe der Verkaufsfläche, evtl. unterfahrbar etc.)
Beurteilung und Prüfung: Die vertraglichen Vereinbarungen mit den Unternehmen werden vorgelegt, und eine Aufstellung aus der hervorgeht, dass 30% der Stände das jeweilige Kriterium erfüllen.
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Kommunikation
P118
MitarbeiterInnen und PartnerInnen wird ersetzt durch „alle Beteiligten“.
Teilnehmer/Innen wird ergänzt durch „Besucher/innen, Publikum“.
Ansonsten keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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Soziale Aspekte
P119
S3 SOLL Teilnehmer/innen Beteiligte mit Behinderung
Teilnehmer/innen Beteiligte mit Behinderung (z.B. Mobilitäts-, Hör- oder Seh-Beeinträchtigungen) werden entsprechend ihrer besonderen Anforderungen unterstützt und diese barrierefreien Angebote zum frühest möglichen Zeitpunkt öffentlich und gezielt an (potentielle) Teilnehmer/innen und die Öffentlichkeit kommuniziert:
~ Es werden geeignete Unterkünfte angeboten.
~ Es werden besondere Infosysteme angeboten.
~ Es wird sonstige notwendige Unterstützung angeboten.
~ Notwendige Assistenzpersonen erhalten freien Eintritt
Beurteilung und Prüfung: Eine Erklärung über die Einhaltung des Kriteriums ist vorzulegen (z.B. Vereinbarung mit Veranstalter/in) und entsprechend zu belegen.
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