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P13
L3 Schulung der Mitarbeiter/innen
Die Mitarbeiter/innen der Organisation müssen zum Thema Green Meetings/Green Events geschult werden:
a) der/die Greening-Beauftragte/n und der/die Stellvertreter/in durch externe Berater/in zu Beginn jeder Nutzungsperiode (alle 4 Jahre) oder bei Wechsel des/der Greening Beauftragte/n
Hintergrund, Ziele und Inhalte der Umweltzeichen Richtlinie UZ62
Umweltfreundliches Verhalten am Arbeitsplatz: Energie sparendes Verhalten, Papier sparendes Drucken, Abfalltrennung etc. (Kriterien L1-L13)
Umweltfreundliche persönliche Mobilität und im Unternehmen
Nutzung der Software und Datenbank
[….]
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P14
L4 Papierwaren
Der/die Lizenznehmer/in verwendet nur Papierwaren (Büropapiere, Kuverts…) Büropapier mit einem Umweltzeichen nach ISO Typ I (Österreichisches Umweltzeichen, Blauer Engel, Nordic Swan, EU Ecolabel) oder aus 100% Recyclingpapier.
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P15
L5 Druckwerke des Unternehmens und zur Unternehmenskommunikation
a) Bei inhouse Druck:
Das Papier der Druckwerke entspricht einem der folgenden Kriterien:
~ trägt ein Umweltzeichen nach ISO Typ I
~ oder ist aus 100% Recyclingpapier
~ oder ist aus total chlorfrei gebleichtem (TCF) Papier
~ oder entspricht den Kriterien der Datenbank für Ökologische Druckpapiere von ÖkoKauf Wien (https://www.va-oekokauf.at/)
b) Bei Druckaufträgen an Druckereien:
Druckerzeugnisse werden nach den Anforderungen einer ISO Typ-I-Umweltzeichen-Richtlinie für Druckerzeugnisse in zertifizierten Druckereien erstellt und entsprechend gekennzeichnet.Druckaufträge an Druckereien werden nach Möglichkeit nach der Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens für Druckwerke (UZ24) oder des EU Ecolabels erzeugt.(Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen, bei Neuausschreibungen wird das Kriterium berücksichtigt.)
Beurteilung und Prüfung: Eine Erklärung wie dieses Kriteriums eingehalten wird, ist in der Software anzuführen. Daten und Unterlagen wie z. B. die entsprechenden Aufträge oder Druckwerke sind dem/der Gutachter/in vorzulegen.
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P16
L12 Dienstleister- und Produkt- Datenbank
Der/die Lizenznehmer/in muss Kooperationen mit in Umweltbelangen qualifizierten Dienstleistungsunternehmen oder sozialen Unternehmen eingehen und entsprechende umweltfreundliche Produkte nutzen. Dafür kann die Green Meeting Software (Produktdatenbank) verwendet werden.
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P17
Der Begriff „TeilnehmerInnen“ wird durch „Beteiligte“ ersetzt.
„Beteiligte“ an einer Veranstaltung: Mitarbeiter/innen (Team/Volunteers), Aktive (Vortragende, Akteur/innen, aktiv Teilnehmende, Sportler/innen), aber auch Publikum/Besucher/innen/Zuschauer, Funktionär/innen, Coaches, Sponsor/innen, Ehrengäste etc.
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Mobilität und CO2 Kompensation
P18
M1 MUSS Anreisemöglichkeit ohne PKW
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P19
M2 MUSS Vorrangige Kommunikation einer klimaschonenden An- und Abreise
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P21
M4 SOLL Zentral gelegener Veranstaltungsort bei regionalen Veranstaltungen (1 Punkt)
Der Veranstaltungsort ist in Bezug auf die örtliche Herkunft der Zielgruppe der Veranstaltung so gewählt, dass er bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens 50% der Teilnehmer/innen Beteiligten (bei Sportveranstaltungen je nach Schwerpunkt: Aktive oder Zuschauer) in max. 2 Stunden erreicht werden kann.
Beurteilung und Prüfung: Die Lage des Veranstaltungsortes und die örtliche Verankerung der Zielgruppe sind bekannt zu geben.
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P22
M5 SOLL Veranstaltungsort mit öffentlicher Verkehrsanbindung (1 Punkt)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P23
M6 SOLL Motivation zu Anreize, Belohnung und Unterstützung einer umweltfreundlichen An- und Abreise (2,5 Punkte)
Der/die Lizenznehmer/in oder der/die Veranstalter/in motiviert die Teilnehmer/innen alle Beteiligten zur umweltfreundlichen An- und Abreise und/oder unterstützt sie aktiv dabei: beispielsweise durch vergünstigte Teilnahmegebühren bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Gewinnspiele, Geschenke, Veranstaltungstickets, Organisation des günstigsten Zugtickets etc.
Beurteilung und Prüfung: Entsprechende Unterlagen der Einladung/Ausschreibung sind vorzulegen.
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P24
M7 SOLL Mobilität vor Ort bei mehrtägigen Veranstaltungen (max. 3 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P25
M8 SOLL Erreichbarkeit der Unterkünfte (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P26
M9 SOLL Mobilitätsangebote von Seiten der Veranstalter (3 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P27
M10 SOLL Beauftragung von Transportunternehmen (max. 2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P28
M11 SOLL Darstellung des Modal Split (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P29
M12 SOLL Information über CO2 Kompensation (1,5 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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P30
M13 SOLL Berechnung der CO2 Emissionen aus der Reisetätigkeit der Teilnehmer/innen Beteiligten (2 Punkte)
Keine Änderungsvorschläge von Seiten des VKI
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