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Überarbeitung Umweltzeichen Tourismus

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Der VKI ist für die Erstellung und Überarbeitung der Umweltzeichen-Richtlinien sowie die Administration von InteressentInnen und Umweltzeichen-Betrieben zuständig. VKI Verein für Konsumenteninformation - Team Umweltzeichen Linke Wienzeile 18, A-1060 Wien Tel: +43 (0)1 588 77 - 207 Email: umweltzeichen@vki.at www.umweltzeichen.at www.vki.at

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P61

A 04 Abfallbehälter in den Toiletten
Jede (Damen-)Toilette ist mit einem geeigneten Abfallbehälter auszustatten, die Gäste sind aufzufordern, entsprechenden Abfall in den Behälter statt in die Toilette zu entsorgen.

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P62

4. Abfall (A) -SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

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P63

A 06 Entsorgung von Fetten und Ölen
Gästen wird gegebenenfalls die ordnungsgemäße Entsorgung von Fetten und Ölen aus ihrem Eigenverbrauch (z. B. in Appartements) angeboten (1 Punkt).

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P64

A 09 Gebrauchte Textilien, Möbel und andere Produkte
Der Betrieb verfügt über ein Konzept für die Weiterverwendung langlebiger Produkte:
a) Spendenaktivitäten für sämtliche Möbel und Textilien und sonstiger langlebiger Produkte, die das Ende ihrer Nutzungsdauer im Betrieb erreichen, aber noch gebrauchsfähig sind: Endanwender sind unter anderem Mitarbeiter und Wohltätigkeitsorganisationen oder andere Verbände, die Waren abholen und umverteilen (1 Punkt);
b) Einkaufsaktivitäten für wiederverwendete/gebrauchte Möbel: Anbieter sind unter anderem Gebrauchtwarenmärkte oder andere Verbände/Gemeinschaften, die Gebrauchtwaren verkaufen oder umverteilen (1 Punkt).
a) Gebrauchte Möbel, Textilien und sonstige Gegenstände, wie elektronische Geräte, werden gemäß dem Umweltkonzept des Betriebs an wohltätige Einrichtungen abgegeben (2 Punkte)
b) oder an sonstige Einrichtungen, die derartige Güter sammeln und weitergeben, verkauft (1Punkt).

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P65

A 10 Verwendung aufladbarer bzw. wieder befüllbarer Produkte
a) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort verwendet ausschließlich wieder aufladbare Batterien (Akkus) für TV-Fernbedienungen etc. (1 Punkt)
b) Der Betrieb bzw. der Betriebsstandort verwendet ausschließlich wieder befüllbare Patronen bzw. Tonerkartuschen für Drucker und (Farb-)Kopiergeräte (2 Punkte)

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P66

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Abfall

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P67

5. Luft / Lärm (L) - MUSS-Kriterien

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P68

L 01 Rauchverbot in gemeinschaftlich genutzten Räumen und in den Zimmern
a) In gemeinschaftlich genutzten (Innen-) Räumen sowie im gesamten Freizeit-/Wellnessbereich herrscht Rauchverbot. Wenn baulich möglich und gesetzlich erlaubt, können abgetrennte Raucherbereiche eingerichtet und als solche ausgewiesen werden.
b) In mindestens 80 % der Gästezimmer oder der Mietunterkünfte (gerundet auf die nächste ganze Zahl) ist das Rauchen untersagt.

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P69

L 02 Lärmvermeidung (MUSS nur für SCH)
Der Betrieb muss Maßnahmen zur Lärmverminderung oder -vermeidung treffen.
· Einhaltung der Hüttenruhe
· Schalldämmende Maßnahmen für Lärmemittenten, z.B. Stromaggregate, Pumpen

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P70

5. Luft / Lärm (L) SOLL-Kriterien (neue Kriterien/wesentliche Änderungen/Streichungen)

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P71

L 03 Rauchverbot in gemeinschaftlich genutzten Räumen und in Zimmern
a) In sämtlichen gemeinschaftlich genutzten Innenräumen und in mindestens 70 % der Zimmer/der Mietunterkünfte besteht Rauchverbot (1 Punkt).
b) In sämtlichen gemeinschaftlich genutzten Innenräumen und in mindestens 95 % der Zimmer/der Mietunterkünfte besteht Rauchverbot (1,5 Punkte).

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P72

L 05 Luftqualität in Innenräumen
In den Innenräumen des Betriebs besteht eine optimale Luftqualität; dies wird durch eine der beiden folgenden Maßnahmen oder durch beide Maßnahmen gleichzeitig sichergestellt:
a) In Zimmern, Mietunterkünften und gemeinschaftlich genutzten Bereichen sind ausschließlich Lacke, Dekorationen, Möbel und sonstige Materialen vorhanden, welche ein Umweltzeichen nach ISO Typ I tragen (2 Punkte).
b) Die Zimmer, Mietunterkünfte und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche sind frei von Duftstoffen; die Bettlaken, Handtücher und Textilien werden mit Waschmitteln ohne Duftstoffe gewaschen (1 Punkt), und die Reinigung erfolgt mit duftstofffreien Mitteln (1 Punkt).

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P73

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Luft / Lärm

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P74

6.Büro / Druck / Beschaffung (B)

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P75

B 01 Umweltschonender Einkauf: Büropapier
Büropapiere müssen mit einem Umweltzeichen (gemäß ISOTyp1) zertifiziert sein. Der Ersatz ggf. noch vorhandener nicht zertifizierter Büropapiere ist im Aktionsprogramm mit kurzen Umsetzungsfristen festzuschreiben und bis zur Folgeprüfung nachzuweisen.

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P76

B 01 Umweltschonender Einkauf: Papier für den Seminarbedarf (nur für TAG bzw. BEH, GAS und MUS falls relevant)
Für Tagungen und Seminare zur Verfügung gestellte Schreibwaren aus Papier (Schreibblöcke, Flipchart-Blöcke, etc.) müssen mit einem Umweltzeichen (gemäß ISOTyp1) zertifiziert sein oder aus 100% Recyclingpapier oder total chlorfrei gebleicht (TCF) sein. Der Ersatz ggf. noch vorhandener nicht entsprechender Produkte ist im Aktionsprogramm mit kurzen Umsetzungsfristen festzuschreiben und bis zur Folgeprüfung nachzuweisen.

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P77

Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Büro / Druck / Beschaffung

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P78

7.Reinigung / Chemie / Hygiene (R) - MUSS-Kriterien

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P79

R 01 Schmutzschleusen
In allen Haupteingangsbereichen des Betriebs sind Schmutzschleusen einzurichten (z.B. schwere Abstreifer hinter der Eingangstüre im Innenbereich, die so lange und so breit sind, dass niemand daran vorbei gehen kann).

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P80

NEU: Konzept zur Vermeidung von Chemikalien (gilt nicht für PRI und SCH)
Die Verwendung von potenziell belastenden Produkten (z.B. Pestizide, Desinfektionsmittel) wird minimiert und nur vorgenommen, wenn unschädlichere Produkte oder Verfahren nicht verfügbar sind.
Desinfektionsmittel dürfen nur dort eingesetzt werden, wo dies zur Erfüllung gesetzlicher Hygienebestimmungen notwendig ist.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel mit chemisch-synthetischen Inhaltsstoffen und biozider Wirkung dürfen nur bei behördlichen Auflagen sowie unter Beauftragung von Professionisten bei starkem Schädlingsbefall verwendet werden.
Die Lagerung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung von Chemikalien wird ordnungsgemäß durchgeführt und verwaltet.

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